Die bis 1798 bestehende Gerichtsherrschaft Weiningen-Oetwil umfasste die rechte Seite des zürcherischen Limmattals. Sie entstand 1435, nachdem die Zürcher Familie Meyer von Knonau die zwei Herrschaftskomplexe in ihrer Hand vereinigt hatte, die beide im Blutgerichtskreis der Grafschaft Baden lagen. Der grössere Komplex mit dem Talort Weiningen ging wohl auf die Ausstattung des Klosters Fahr durch die Freiherren von Regensberg im 12. und 13. Jahrhundert zurück. Während Grundbesitz und grundherrliche Rechte ans Kloster gingen, behielten die Regensberger die Vogtei und die niedere Gerichtsbarkeit, welche sie 1306 den Zürcher Bürgern Berchtold und Jakob Schwend verkauften. Der andere Komplex mit dem Dorf Oetwil war im 14. Jahrhundert Teil des habsburgischen Amts Siggenthal und kam 1432 an den Zürcher Bürger Peter Schön. Die Stadt Zürich erreichte, dass beide Teile der Herrschaft nur an ihre Bürger verliehen werden durften. Zudem nahm sie im 15. Jahrhundert Bewohner der Herrschaft in ihr Bürgerrecht auf und begann so, über Mannschafts- und Steuerrecht zu verfügen. In der Helvetik gelangte das Gebiet der Herrschaft mit Ausnahme von Oetwil (bis 1803 Kanton Baden) zum zürcherischen Distrikt Regensdorf, dann zum Bezirk Zürich und schliesslich 1989 zum Bezirk Dietikon.
Quellen und Literatur
- O. Allemann, Die Gerichtsherrschaft Weiningen-Oetwil 1130-1798, 1947
Systematik
Politische Einheiten / Herrschaft |