Herrschaft und 1699-1780 Zürcher Obervogtei. Gemäss einer Urkundenkopie aus dem 17. Jahrhundert überliess König Albrecht dem Kloster Rheinau 1298 die niedere Gerichtsbarkeit über Flaach und Volken und schuf damit die Voraussetzung für die Entstehung einer kleinen Herrschaft. Das Blutgericht gelangte im 15. Jahrhundert von Habsburg an Zürich, das seine Rechte schrittweise ausdehnte und die beiden Dörfer faktisch in seinen Territorialstaat einband. Rheinau verlieh die niedere Gerichtsbarkeit erst an lokale Adelige und im 16. und 17. Jahrhundert an Schaffhauser Bürgerfamilien, so 1513 an die von Waldkirch, 1515 an die Fulach, 1571 an die Peyer und 1636 an die Rink von Wildenberg. Gegen den Willen des Klosters verkauften Letztere 1694 das Niedergericht für 30'000 Gulden an Zürich, das die Gerichtsherrschaft 1699 zur Obervogtei erklärte. 1780 liess sich wegen geringen Erträgen kein Obervogt mehr finden. Zürich integrierte deshalb die Gerichte in die Landvogtei Andelfingen, verkaufte den Sitz des Landvogts, das Schloss Flaach, und die Gemeinden lösten die Fronarbeiten und andere Verpflichtungen teilweise ab.
Quellen und Literatur
- P. Kläui, Die Gerichtsherrschaft Flaach-Volken, 1932