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Finingerhandel

Mülhauser-Handel

Zwischen 1580 und 1590 brach zwischen Mülhausen und den katholischen Orten der Eidgenossenschaft ein Streit aus, der politisch und religiös motiviert war. Die Familie Fininger, ursprünglich aus Aedermannsdorf, hatte Anfang des 16. Jahrhunderts mit Pantaleon das Mülhauser Bürgerrecht erworben. Pantaleons Sohn Hans war als Hauptmann in französischen Diensten zu Vermögen gekommen; Agnes, Tochter des Hans, hatte den Stadtschreiber Daniel Wieland geheiratet. Den vordergründigen Anlass zum Finingerhandel lieferte ein Familienzwist, der sich aus einem Ehebruch, begangen von Agnes Fininger und dem Bürgermeister Valentin Fries, entwickelt hatte. Nachdem das Stadtgericht Mülhausen Jacob und Matthis Fininger 1580 abgewiesen hatte, nutzten die Brüder 1582 einen Prozess um einen Grundbesitz, um Schlichtung durch die katholischen Orte zu verlangen. Diese sahen darin eine Gelegenheit zur Rekatholisierung des reformierten Mülhausen, das seit 1515 mit den dreizehn eidgenössischen Orten verbündet war; sie ergriffen Partei für die Fininger und forderten die Stadt auf, sich dem Urteil des von der Tagsatzung ernannten Schiedsgerichts zu unterwerfen. Diese Einmischung in innerstädtische Angelegenheiten veranlasste die Mülhauser Obrigkeit, die Fininger 1586 auszuweisen. Auf diese diplomatische Niederlage hin reagierten die katholischen Orte trotz einer Entschuldigung und Einigung der Stadt mit den Finingern mit der Auflösung des Bundes mit Mülhausen. Die Fininger nutzten den Vorfall geschickt aus, und es kam zum Aufstand. Die Mülhauser Magistraten wurden abgesetzt und inhaftiert. Sie wurden erst wieder in ihre Ämter eingesetzt (15. Juni 1587), nachdem die Truppen von Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen, die um ihre Interessen im getreidereichen Elsass fürchteten, Mülhausen erobert hatten. In der Folge unterhielt Mülhausen, das vorübergehend von einer Garnison beschützt wurde, nur noch zu den reformierten Orten Beziehungen. Die katholischen Orte wollten zwar jeden direkten Konflikt vermeiden, strebten aber die numerische Übermacht im Bündnissystem an, indem sie Mülhausen davon fernzuhalten suchten. Die Fininger unternahmen am 13. Juni 1590 einen weiteren Aufstandsversuch, der jedoch mit Hilfe der reformierten Orte vereitelt wurde.

Quellen und Literatur

  • F. Holzach, Der Mülhauser Finingerhandel und der Aufruhr von 1590, 1901
  • P. Mieg, «Les causes et les origines de la révolte de Fininger de 1587», in Bull. du Musée historique de Mulhouse, 1955, 47-84; 1956, 43-92
Weblinks

Zitiervorschlag

Nicolas Schreck: "Finingerhandel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.03.2003, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008031/2003-03-07/, konsultiert am 29.03.2024.