Der Bezirk Bernina wurde 1851 durch das Gesetz über die Einteilung des Kantons Graubünden als Zivilgerichtssprengel neu geschaffen. Er deckt sich in seinem Umfang mit dem Puschlav südlich des Berninapasses. Das Bezirksgericht ist das erstinstanzliche Zivil- und seit 2001 auch Kriminalgericht. Der italienischsprachige Bezirk Bernina setzt sich zusammen aus den Kreisen Poschiavo und Brusio, die ebenfalls 1851 an die Stelle des Hochgerichts Puschlav traten.
Quellen und Literatur
- L. Schmid, Der Kt. Graubünden, 1973
Systematik
Politische Einheiten / Bezirk |