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Churrätien

Churrätien oder Churwalchen (z.B. 885 in pago Retia, quod alio nomine Chureuuala appellatur, 905 Retia Curiensis) entstand aus der römischen Provinz Raetia Prima und war gebietsmässig zunächst mit dem Bistum Chur identisch. Die raumpolitische Entwicklung ist nur zum Teil fassbar: Die Grenze bei Meran wurde um 590 im fränkisch-rätischen Kampf gegen die Langobarden festgelegt, die nördlichen Teile fielen im 7. Jahrhundert ans Bistum Konstanz. Zum mittelalterlichen Bistum Chur gehörten: das Gebiet des heutigen Kantons Graubünden (ohne Puschlav), das Rheintal bis zum Hirschensprung, das Sarganserland, die Linthebene, die nördlichen Teile des Kantons Glarus, das Urserental, das Gebiet des Fürstentums Liechtenstein, das Vorarlberg bis und mit Götzis, das Paznaun und der Vinschgau bis zur Passer.

Das Bistum Chur wurde vielleicht schon im 4. Jahrhundert gegründet; als erster Bischof ist 451 Asinio bezeugt. Merkmale der rätoromanischen Kirchensprache deuten eine weitgehende Romanisierung und Christianisierung Churrätiens vom 5. zum 6. Jahrhundert an. Der ostgotische König Theoderich gliederte Rätien als Bollwerk gegen die Germanen ins Ostgotenreich ein (Bestallungsformel von ca. 506 für den militärischen Dux beider Provinzen, Mahnschreiben aus dem Zeitraum 507-511 an den Dux Servatus). Wohl kurz nach 536 fiel Rätien an das fränkische Austrien (östlicher Reichsteil der Merowinger). Im 7. und frühen 8. Jahrhundert geriet Churrätien unter schwacher fränkischer Hoheit in eine selbstständige Randlage, welche die Herrschaft der einheimischen Familie der Zacconen/Viktoriden ermöglichte, die ihren Aufstieg vielleicht der Einheirat eines fränkischen Urahnen Zacco (militärischer Dux im 6. Jahrhundert?) verdankte.

Mit dem sogenannten Testament des Bischofs Tello von 765, einer Schenkung an das Kloster Disentis, beginnen die einzigartigen, auch europäisch bedeutsamen Quellen zur churrätischen Geschichte der merowingisch-karolingischen Epoche. Das Tellotestament erhellt vor allem die Besiedlung, die sozialen und besitzrechtlichen Zustände im Rheintal von Disentis bis Sargans. Linguistische und diplomatische Studien, aber auch neue archäologische Untersuchungen (drei spätmerowingische Klosterkirchen von Disentis und ein Hauptsitz, offenbar der Zacconen, auf Schiedberg in Sagogn) bestätigen die inhaltliche Echtheit der vielleicht aus zwei Vorlagen konstruierten und später erweiterten Urkunde. Die Zacconen vereinigten die beiden höchsten geistlichen und weltlichen Ämter des Präses und des Bischofs in ihrer Familie. Als Karl der Grosse die Alemannen stärker ans Frankenreich band und 773-774 das Langobardenreich eroberte, begann er die politische Selbstständigkeit des Durchgangslandes Churrätien schrittweise zu beseitigen: Um 773 bestätigte er Constantius als Rektor und Bischof sowie die churrätische Rechtsordnung unter Treuevorbehalt. Sein Nachfolger Remedius war vermutlich ein Franke (Briefverkehr mit Alkuin, dem Leiter der Hofschule Karls des Grossen). Nach dessen Tod nach 805 führte Karl der Grosse die Grafschaftsverfassung ein, trennte die beiden Gewalten und schied das Bistums- und Grafschaftsgut aus. Zur Grafschaft gehörte das Amtsgut des Grafen und das königliche Benefizialgut der Reichsvasallen, vor allem wohl zum Schutz der Verkehrswege. Gegen den eigenmächtigen Entzug weiterer Güter des Bistums (v.a. Kirchen und Reliquien), wohl 824-825 durch den nachfolgenden Grafen Roderich, reichte Bischof Viktor III. vor 831 vier Klageschriften bei Ludwig dem Frommen ein; um die Wirkung der Klage zu steigern, führte er auch die nach 805 erlittenen Verluste (v.a. etwa 200 Kirchen und 3 Klöster) an. Nur die Güterteilung kann als divisio inter episcopatum et comitatum (zweite Klageschrift von ca. 825) gelten, nicht die damit ermöglichte Trennung der geistlichen und weltlichen Gewalt (einheimischer Bischof Viktor, fränkischer Graf Hunfrid). Die drei erhaltenen eindringlichen Bittschriften können als diplomatische Meisterleistung gelten; grundlos waren die Klagen über die Beeinträchtigung des religiösen Lebens und sozialer Aufgaben der Kirche kaum. Ludwig hat ca. 831 wenige Güter restituiert. In die grossen karolingischen Auseinandersetzungen um Vormacht und Reichsteile wurde Churrätien als Grenzgebiet in den 830er Jahren und 840-843 einbezogen.

Ausschnitt aus dem Liber viventium von Pfäfers, Anfang des 9. Jahrhunderts, mit der charakteristischen rätischen Minuskel (Stiftsarchiv St. Gallen, Cod. Fab. 1, S. 19; e-codices).
Ausschnitt aus dem Liber viventium von Pfäfers, Anfang des 9. Jahrhunderts, mit der charakteristischen rätischen Minuskel (Stiftsarchiv St. Gallen, Cod. Fab. 1, S. 19; e-codices). […]

Im Zusammenhang mit dem Vertrag von Verdun 843 steht das churrätische Reichsgutsurbar von ca. 840, das auf eine von der allgemeinen Grafschaftsverwaltung getrennte Verwaltung des Königsguts schliessen lässt. Erkennbar ist auch eine königliche Verkehrsorganisation (teils römischen Ursprungs) mit der Hauptroute Maienfeld-Chur-Lenzerheide-Julier/Septimer-Bergell und der Engadinstrasse Zuoz-Ardez-S-charl-Münstertal-Vinschgau. 843 fiel Churrätien durch den Vertrag von Verdun ans Ostfränkische Reich; das Bistum Chur wurde vom Erzbistum Mailand gelöst und Mainz unterstellt, was die nach 805 begonnene Germanisierung der kirchlichen und weltlichen Führungsschicht und des Rechts förderte. In karolingischer Zeit erlebte Churrätien seine kulturelle Hochblüte (Hauptträger Bistum Chur, Klöster Disentis, Müstair und Pfäfers). Als Bildungsstätte strahlte Chur nach St. Gallen aus. Die elegante rätische Schrift (z.B. des "Liber viventium" von Pfäfers) wurde ca. 820 von der karolingischen Minuskel, die rätische Urkunde erst im 11.-12. Jahrhundert von der deutschen Siegel- und der italienischen Notariatsurkunde verdrängt. Vom künstlerischen Glanz Churrätiens im Frühmittelalter künden vor allem die Klosterkirchen Müstair und Mistail sowie die Kapelle St. Benedikt in Mals (Vinschgau). Die im 8. Jahrhundert in Churrätien geschriebene "Lex Romana Curiensis" ist eine Bearbeitung der "Lex Romana Visigothorum"; sie widerspiegelt das rätische Gewohnheitsrecht nur in Fehl- und Umdeutungen. Bischof Remedius erliess um 800 kirchliche Gesetze ("Capitula Remedii"). Literarisch bemerkenswert ist zum Beispiel die Luzius-Vita vom Ende des 8. Jahrhunderts. Von ca. 850 bis 950 fliessen die Quellen spärlicher; Churrätien verlor wohl an politischer und verkehrswirtschaftlicher Bedeutung und wurde in das 917 errichtete neue Stammesherzogtum Schwaben einbezogen.

In der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts tritt Churrätien wieder als Passland hervor, die Churer Bischöfe wurden Stützen der ottonischen Herrscher. Im 10. Jahrhundert war Churrätien, wie spätere Quellen andeuten, in drei Grafschaften aufgeteilt: Unterrätien bis zur Landquart, Oberrätien und Vinschgau (als Grafen v.a. Hunfride, Welfen, Bregenzer, Udalriche). Sie zerfielen im 12. Jahrhundert. Im Vinschgau setzten sich ab 1141 die Grafen von Tirol durch. In Ober- und Unterrätien ist vom 12. Jahrhundert an eine Fülle von geistlichen und weltlichen Herrschaften, später von kommunalen Gebilden fassbar. Die Entwicklung von der karolingischen zur hoch- und spätmittelalterlichen Zeit und die Herrschaftsbildung sind komplex und aus Quellenmangel schwer zu erschliessen; am ehesten sind sie für die Klosterherrschaften fassbar. Die Entfaltung der bischöflichen Herrschaft ist trotz der ottonischen Schenkungen (Bergell, halbe Civitas Chur, Zoll-, Münz- und Steuerrechte usw.) nur zum Teil bekannt. Einige Talschaften, zum Beispiel das Oberengadin, lassen sich auf Ministerien des Reichsgutsurbars zurückführen. Im Raum Vaz/Obervaz ist die funktionale (nicht genealogische) Kontinuität von einem karolingischen Benefizium zur Adelsherrschaft der Freiherren von Vaz wahrscheinlich. Die spätmittelalterliche Grafschaft Laax als heterogen zusammengesetzter Personenverband wurzelt institutionell im Frühmittelalter. Evident sind die Kontinuität des Bistums Chur vom 4./5. Jahrhundert bis heute, seine Zugehörigkeit zur Kirchenprovinz Mainz 843-1803/1818 sowie die sprachliche Kontinuität vom Vulgärlatein zum Rätoromanischen. Im Raum der ehemaligen oberrätischen Grafschaft entwickelten sich im 14.-15. Jahrhundert die Drei Bünde, aus denen im 19. Jahrhundert der Kanton Graubünden herauswuchs.

Quellen und Literatur

  • BUB 1-3
  • HS I/1, 449-619
  • Churrät. und st. gall. MA, hg. von H. Maurer, 1984
  • Gesch. und Kultur Churrätiens, hg. von U. Brunold, L. Deplazes, 1986
  • O.P. Clavadetscher, «Zur Führungsschicht im frühma. Rätien», in Montfort 42, 1990, 63-70
  • S. Grüninger, Grundherrschaft im frühma. Churrätien, 2006
  • R. Kaiser, Churrätien im frühen MA, 22008
Weblinks
Weitere Links
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Zitiervorschlag

Lothar Deplazes: "Churrätien", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.04.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008094/2016-04-21/, konsultiert am 29.03.2024.