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Altenklingen

Schloss und ehemalige Herrschaft in der politischen Gemeinde Wigoltingen TG. Das über dem Kemmenbach gelegene Schloss besteht aus zwei Staffelgiebelhäusern, die 1586 anstelle der mittelalterlichen Burg erbaut wurden. 1227 Castrum klingen, 1252 castrum Vetus Clingen (im Gegensatz zu Hohenklingen), 1277 von der altun Clingen.

Die von den Freiherren von Klingen um 1200 erbaute Burg dürfte die benachbarte Altenburg ersetzt haben. Mit der Teilung des Adelsgeschlechts um 1225 wurde sie zur Stammburg der Freiherren von Altenklingen. Nach deren Erlöschen gelangte Altenklingen 1395 an Wilhelm von Enne. 1407 wurde sie erfolglos durch die Appenzeller belagert, 1419 an die Muntprat von Spiegelberg aus Konstanz verkauft, 1441 an die von Breitenlandenberg und 1559 an die Brümsi von Herblingen. Diese verkauften Burg und Herrschaft mit den dazugehörigen niederen Gerichten Märstetten, Illhart und Wigoltingen (an letzterem war die Dompropstei Konstanz mitbeteiligt) 1585 dem St. Galler Leonhart Zollikofer, der aus Altenklingen ein Fideikommiss errichtete, zu dem auch der Edelsitz Pfauenmoos bei Berg (SG) zählte. Herrschaft und Güter – darunter zwei Schlossgüter, mehrere Rebberge, eine Mühle und eine Ziegelei – wurden von einem Vogt verwaltet. In der freistehenden Wiboradakapelle hielt der evangelische Pfarrer von Märstetten im 17.-18. Jahrhundert alle 14 Tage Predigt. 1729 wurde ein Schlossprediger angestellt, doch hörte der regelmässige Gottesdienst bald danach auf. Nach der Aufhebung der Herrschaft Altenklingen 1798 blieben Schloss und Güter im Besitz der bis heute bestehenden Familienstiftung. 1812 wurde die Schlossanlage umgestaltet. Um 1840 erfolgte der Verkauf landwirtschaftlicher Güter sowie von Pfauenmoos. 1864 wurde im ausgeräumten Schlossinnern ein Familienmuseum eingerichtet, das heute bedeutende Sammlungen beherbergt.

Quellen und Literatur

  • StATG, Gerichtsherrschaftsarchiv
  • Altenklingen – Zollikofersche Fam.-Stiftung, bearb. und ergänzt von K. Zollikofer, 1966
  • E.E.A. Zollikofer, Zur Gesch. der Herrschaft Altenklingen in den Jahren 1586-1798, Ms., 1980 (StATG)
  • B. Giger, Gerichtsherren, Gerichtsherrschaften, Gerichtsherrenstand im Thurgau vom Ausgang des SpätMA bis in die frühe Neuzeit, 1993, 78 f. (z.T. fehlerhaft)
  • J. De Luca, Herrschaft, Wirtschaft und Verwaltung in der thurg. Gerichtsherrschaft Altenklingen zwischen 1585 und 1700, Liz. Zürich, 1999 (StATG)
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Gregor Spuhler: "Altenklingen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.11.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008178/2016-11-29/, konsultiert am 17.01.2025.