Freigericht bis 1798, Teil der Gemeinde Steg-Hohtenn VS. 1304 zen Benken, 1310 ad Bancos. Am 9. Dezember 1434 stimmte Rudolf Asperlin dem Verkauf der Jurisdiktion von Benken durch die Freiherren Petermann und Hildbrand von Raron zu. Käufer waren die Dorfgenossen von Benken. Fortan bildete Benken, das politisch zum Drittel Lötschen-Niedergesteln des Zenden Raron gehörte, ein Freigericht. Dieser Sonderstatus, den die fünf oberen Zenden des Wallis mehrfach anfochten, wurde 1553 vom Landrat bestätigt. Ein 1628 errichtetes Gerichtshaus wurde 1726-1727 umgebaut. Ab 1727 nannte sich Benken Gemeinde und Freigericht Steg, das als solches bis 1798 Bestand hatte.
Quellen und Literatur
- L. Garbely, «Freigericht Benken, Gem. und Pfarrei Steg (1434-1934)», in BWG 8/1, 1935, 1-47
Systematik
Politische Einheiten / Gericht |