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Geren

Talschaft und ehemalige Gemeinde VS, Teil der politischen Gemeinde Obergoms. Abwanderung der Bevölkerung seit dem 16. Jh. Im 14. Jh. lag die Gerichtsbarkeit in G. bei den Herren von Mühlebach. 1405 verkaufte sie Ritter Johann Thomas de Platea an die Gem. (communitas Ageren) und an die von Leuten aus Brig, Visp und Raron gebildete Geteilschaft (consortium et compartites) von G. Der Ammann des Freigerichts war zugleich Dorfvorsteher und wurde bis 1842 gewählt; ab 1591 wurden nur noch Geteilen aus Brig, Visp oder Raron gewählt. Die Statuten des Freigerichts und der Talschaft stammen aus dem 15. und 16. Jh.; die Richtstätte mit dem Galgen befand sich oberhalb des Dorfes. 1589-93 führte G. einen siegreichen Prozess gegen den Meier von Goms vor dem Walliser Landrat. 1846 wurde G. zwischen Oberwald und Obergesteln aufgeteilt. Kirchlich gehörte G. zunächst zu Münster, ab dem 17. Jh. zu Obergesteln, ab dem 18. Jh. zu Oberwald. Die Kapelle des hl. Bartholomäus wird 1610 erstmals erwähnt.

Quellen und Literatur

  • L. Carlen, Gericht und Gem. im Goms vom MA bis zur Franz. Revolution, 1967, 135-146
  • Kdm VS 1, 1976, 156-163

Zitiervorschlag

Philipp Kalbermatter: "Geren", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 04.05.2017. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008229/2017-05-04/, konsultiert am 29.03.2024.