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Freie Ämter

Die Freien Ämter bildeten 1415-1798 eine gemeine Herrschaft der Eidgenossenschaft, die 45 vor allem im Reuss- und im Bünztal gelegene Gemeinden umfasste. Nach 1415 waren die eidgenössischen Orte um eine Bezeichnung des Gesamtgebiets verlegen; sie behalfen sich mit der Umschreibung die gemeinen Aemter im Ergöw oder dem geografischen Ausdruck Wag(g)ental. Zu Beginn des 16. Jahrhunderts taucht der Name Freie Ämter auf: In voreidgenössischer Zeit hatte das Gebiet nämlich aus einer Ansammlung von nieder- und frevelgerichtlich selbstständigen Ämtern bestanden, denen teils unter österreichischer, teils unter eidgenössischer Herrschaft ein Untervogt zugeordnet worden war. Die einzelnen Ämter (ohne Niederamt) verfügten über eigenes Gewohnheitsrecht und waren somit niedergerichtlich voneinander unabhängig, im mittelalterlichen Sinne "frei". Nach 1803 blieb der Begriff – häufig auch in der Einzahlform "Freiamt" verwendet – als Name der Region, die im Wesentlichen aus den aargauischen Bezirken Bremgarten und Muri besteht, gebräuchlich.

Vor 1415

In fränkisch-karolingischer Zeit gehörten die Gebiete links der Reuss zum Aargau, diejenigen rechts der Reuss zum Thurgau bzw. von der Mitte des 9. Jahrhunderts an zum Zürichgau. Nach dem Aussterben der Grafen von Lenzburg um 1170 ging die Landgrafschaft Aargau an die Habsburger über, die in diesem Raum ab dem 10. Jahrhundert über beträchtlichen Landbesitz verfügten. Das Niedergericht über zahlreiche Dörfer traten die Habsburger an die Klöster Muri und Hermetschwil ab. Der südliche Teil der späteren Freien Ämter kam mit dem Aufstieg der Stadt Luzern in deren Interessenkreis. Mit dem 1394 erworbenen Amt Merenschwand verfügte Luzern bereits über eine Exklave westlich der Reuss. Im Sempacherkrieg wurden Aristau und Meienberg zerstört. Als Folge der Niederlage von 1386 schloss auch das habsburgische Bremgarten trotz des 1394 vereinbarten "Friedens" 1407 mit Bern ein Burgrecht.

Unter den Eidgenossen

Die Freien Ämter bis 1712
Die Freien Ämter bis 1712 […]
Die Freien Ämter 1712-1798
Die Freien Ämter 1712-1798 […]

Nachdem König Sigismund die eidgenössischen Orte aufgefordert hatte, die österreichischen Vorlande für das Reich einzuziehen, eroberten und annektierten diese 1415 grosse Gebiete im Aargau; einzig Uri beteiligte sich nicht an diesen Unternehmungen. Bern sicherte sich den Westteil des Aargaus. Die Kapitulation Bremgartens bedeutete den Übergang der Gebiete der nachmaligen Freien Ämter, inklusive der Ämter Muri, Hermetschwil und Boswil, an die sechs Orte Zürich, Luzern, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus. Das Territorium wurde vorerst in zwei Herrschaftsbereiche aufgespalten: Die Ämter Meienberg, Richensee/Hitzkirch und den Gerichtsbezirk Villmergen (Teil des Amts Lenzburg) hielt die Stadt Luzern, der übrige Teil wurde von sechs Orten gemeinsam regiert. Gestützt auf Versprechungen, die vor dem Eroberungsfeldzug gemacht worden waren, verlangten die fünf Orte Zürich, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus von Luzern die Abtretung der Ämter Meienberg, Richensee und Villmergen, die der gemeinen Herrschaft angegliedert werden sollten. Das unbeteiligte Bern entschied als Schiedsort 1425 zugunsten der fünf Orte.

Bis 1435 blieb das zusammengefügte Territorium in drei Verwaltungsbezirke, nämlich die Ämter Muri, Hägglingen-Wohlenschwil und Meienberg-Richensee-Villmergen unterteilt. 1435 wurde der erste nicht residierende Landvogt gewählt und die gemeine Herrschaft in 13 Ämter gegliedert: Meienberg, Richensee/Hitzkirch, Muri, Boswil, Hermetschwil und Bettwil mit eigenen Amtsrechten und die im sogenannten Niederamt zusammengefassten sieben Ämter Villmergen, Wohlen, Dottikon, Hägglingen, Niederwil, Büblikon-Wohlenschwil sowie Sarmenstorf mit einem gemeinsamen, gegen Ende des 15. Jahrhunderts aufgezeichneten Amtsrecht. Diese gemeine Herrschaft war im Kern ein überdimensionierter Gerichtsbezirk, in dem die Administration der Justiz an erster Stelle stand. Bis 1712 setzten sich 70% der Einkünfte der sieben Orte aus Frevelbussen und Konfiskationen zusammen. Äusserungen der Landesherrschaft waren Setzung eines Landvogts im Zweijahresturnus, Forderung des Beamten- und Untertaneneids, Ausübung der Militärhoheit, Handhabung der Regalien und des unbeschränkten Gesetzgebungsrechts. Dem obersten Organ, der eidgenössischen Tagsatzung, oblagen die Prüfung und Abnahme der Jahresrechnungen der Landvögte, die Behandlung von Beschwerden der Oberamtleute und Untertanen, die Vornahme von Eingriffen in die landvögtliche Verwaltung und die Erledigung von Appellationen. Der Landvogt erschien in der Herrschaft zum Huldigungsritt, jährlich zu den ordentlichen Vogt-, Frevel- und Bussgerichten (Fastnacht-, Mai- und Herbstgericht) und von Fall zu Fall zu Landgerichten. Bis zur Einsetzung eines Landschreibers bestand die Verwaltungsorganisation lediglich aus dem Landvogt und den 13 einheimischen Untervögten, je einem pro Amt. Das Amt des Landschreibers, 1562 neben-, 1576 hauptamtlich eingeführt, war Mitgliedern der regierenden Familien von Zug und Luzern vorbehalten. Von Beat Zurlauben (1597-1663), der als Amtssitz 1617 die zurlaubische Wälismühle ausserhalb der Stadt Bremgarten wählte, ging das Amt 1633 an seine Nachkommen über. Die Zurlauben, die drei Landvögte stellten und rund 100 Jahre die Landschreiberei innehatten, bauten sich in den Freien Ämtern als Politiker, Militärs und Güterbesitzer (Fideikommiss mit den Gerichtsherrschaften Nesselnbach, Anglikon und Hembrunn) eine Machtposition auf. Dazu trug auch die Kumulation von Funktionen bei, welche die Landschreiber als Stellvertreter des Landvogts, Untersuchungsrichter und Landeshauptmann ausübten. Im späten 17. Jahrhundert liessen sich landesabwesende oder minderjährige Landschreiber oft durch Verwalter vertreten.

Zur Zeit der Reformation neigte in den mittleren und nördlichen Ämtern eine Mehrheit dem neuen Glauben zu. 1529 erfolgte der Umbruch mit Bildersturm. Nach der Niederlage der Zürcher in der Zweiten Schlacht bei Kappel 1531 liessen die fünf katholischen Orte ihre Truppen in die Freien Ämter einmarschieren und rekatholisierten die gemeine Herrschaft, die wie Bremgarten und Mellingen von den Bestimmungen des Zweiten Kappeler Landfriedens ausgeklammert blieb. Den Ämtern Hitzkirch, Boswil, Hermetschwil und einzelnen Ämtern des Niederamts wurde das Recht zur Wahl des Untervogts entzogen, ebenso, wie auch dem Amt Muri, bis 1611 das Bannerrecht; das Juliusbanner von 1512 wurde konfisziert. Ausserdem trat Uri 1532 in die Regierung der gemeinen Herrschaft ein.

In den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 hatten die Freien Ämter wegen ihrer Lage – sie stellten gewissermassen das Aufmarschgebiet für die Krieg führenden reformierten und katholischen Orte dar – jeweils zu leiden. Während der Krieg 1656 am Status quo nichts änderte, brachte der Vierte Landfrieden von Aarau 1712 eine Neuordnung der Herrschaftsverhältnisse. Der Sieg gab Zürich die Möglichkeit zum Bruch des Sperrriegels, den die Freien Ämter und die Grafschaft Baden zwischen ihm und Bern von 1531 an gebildet hatten. Die katholischen Orte wurden aus der Regierung in der Grafschaft Baden und in dem angrenzenden Gebiet der Freien Ämter ausgeschlossen. Diese waren durch eine vom Galgen in Fahrwangen zum Oberlunkhofener Kirchturm gezogene Linie zweigeteilt worden: Im nördlichen Teil, den sogenannten Unteren Freien Ämtern, zu denen die Ämter Boswil (teilweise), Hermetschwil und das Niederamt zählten, herrschten Zürich, Bern und Glarus, im südlichen Teil, den Oberen Freien Ämtern, die sieben Orte, die schon bis anhin die Regierung innegehabt hatten, und Bern neu als achter Stand gemeinsam. In der Helvetischen Republik (1798-1803) wurden die Grafschaft Baden, die Freien Ämter und das Kelleramt zum Kanton Baden zusammengefasst.

Im Kanton Aargau

Nach der Zweiten Helvetischen Verfassung vom Mai 1802 sollten, dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung entsprechend, Zug die Oberen Freien Ämter und Luzern das Amt Hitzkirch erhalten. Diesen Begehren wurde nur zum Teil entsprochen, als Napoleon Bonaparte und eine aargauische Delegation mit der Gründung des neuen Kantons 1803 auch die heute gültigen Grenzen festlegten: Das luzernische Amt Merenschwand wurde dem Aargau zugewiesen, Luzern dafür mit dem Amt Hitzkirch entschädigt.

Die Gemeinden der Unteren bzw. Oberen Freien Ämter wurden im Wesentlichen den neuen Bezirken Bremgarten und Muri zugeteilt. Die Freien Ämter, ohnehin schon arm und rückständig, wurden damit zu einem politischen Randgebiet. Bedingt durch eine bäuerliche, von der langen Untertänigkeit geprägten Mentalität, die traditionelle kulturelle Ausrichtung auf die Innerschweiz, den konfessionellen Gegensatz zum Berner Aargau sowie die innerkatholischen Spannungen zwischen der vorrevolutionär-konservativen und der aufklärerisch-liberalen Richtung, stand die Bevölkerung dem neuen Staatswesen, das als von aussen aufoktroyiert empfunden wurde, ablehnend gegenüber. Klagen über die finanzielle Belastung und allgemeine Unzufriedenheit machten sich 1830 im "Freiämtersturm" Luft. 5000-6000 bewaffnete Freiämter erzwangen mit einem Marsch auf Aarau unter Führung des Merenschwander Wirts und Grossrats Johann Heinrich Fischer eine neue Verfassung, die dann allerdings der liberalen Politik den Weg ebnete. Der Bistumsstreit, die Behinderung der Klöster ab 1834, die Auseinandersetzung um die Badener Artikel und das Schulgesetz von 1835 verursachten neue Unruhen, welche die Regierung veranlassten, die Freien Ämter militärisch zu besetzen. Nach der Verhaftung des katholisch-konservativen Bünzer Komitees kam es zwischen dem 10. und dem 14. Januar 1841 zum offenen Aufruhr; die gewaltsame Befreiung der Inhaftierten durch die Freiämter in Bremgarten und Muri führte zur Entsendung von Regierungsstruppen unter Friedrich Frey-Herosé, der ein Gefecht gegen die Aufständischen bei Villmergen gewann und die Region mit 10'000 Mann besetzte. Unmittelbare Folge war der Beschluss des Grossen Rats vom 13. Januar, die Klöster im Kanton Aargau aufzuheben. Mit der 1027 gegründeten Benediktinerabtei Muri verlor das Freiamt sein kulturelles Zentrum. Trotz offener Sympathie für den Sonderbund wurde dem Aufgebot der liberalen Tagsatzungsmehrheit 1847 Folge geleistet; nur 114 Mann, vornehmlich aus den Freien Ämtern, liefen zum Sonderbund über und bildeten das "Freiwillige Freiämter-Corps". Nach 1848 ebbten die konfessionellen Streitigkeiten allmählich ab. Eine Aussöhnung zwischen Staat und Kirche und damit auch zwischen dem Kanton und den Freien Ämtern brachte erst die Verfassung von 1885, die es den Konfessionen erlaubte, ihre Belange durch selbst gewählte Organe zu regeln.

Der wichtigste Wirtschaftsfaktor bis 1798 war das Kloster Muri mit seinen umfangreichen Besitzungen. Nach 1803 besserten sich die Verdienstmöglichkeiten in den rein agrarischen Freien Ämtern allmählich. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die ab dem 17. Jahrhundert belegte Strohflechterei zu einer Exportindustrie; 1857 bestanden im Kanton 55 Unternehmen in dieser im Wesentlichen im Freiamt konzentrierten Branche, die neben 4400 Arbeitern in Fabriken auch 24'000 Heimarbeiter beschäftigte. Dank moderner Fertigungstechnik und Verwendung neuer Materialien behielt die Flechtindustrie lange ihre dominierende Stellung; erst nach 1960, als der Hut aus der Mode kam, setzte ein rascher Niedergang ein. 2000 waren im Bezirk Bremgarten 4% und im Bezirk Muri 11% der Beschäftigten im Agrarsektor tätig. Ab den 1960er und 1970er Jahren nahm die Bevölkerung als Folge des Siedlungsdrucks der angrenzenden Agglomerationen Zürich, Zug und Luzern überdurchschnittlich zu – die Einwohnerzahl stieg zwischen 1950 und 2000 in den Bezirken Bremgarten und Muri von 26'049 bzw. 16'451 auf 61'661 bzw. 28'254.

Quellen und Literatur

  • SSRQ AG II/8
  • C. Strebel, Die Verwaltung der Freien Ämter im 18. Jh., 1940
  • J.J. Siegrist, «Die Landschreiber der Freien Ämter bis 1712», in Bremgarter Njbl., 1976, 5-49
  • E. Vischer, Aarg. Frühzeit, 1803-1853, 1976
  • GeschAG 2
  • R. Stöckli, «Die Fam. Zurlauben und die Freien Ämter», in Unsere Heimat 50, 1978, 12-37
  • J.J. Siegrist, «Die Entstehung der gemeineidg. Vogtei Freie Ämter», in Unsere Heimat 51, 1979, 5-30
  • H. Staehelin, «Das Freiamt und der Aargau 1841-47», in Unsere Heimat 51, 1979, 31-56
  • D. Kuhn et al., Strohzeiten, 1991
  • D. Sauerländer, Gesch. des Amtes Merenschwand, 1999

Zitiervorschlag

Anton Wohler: "Freie Ämter", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.11.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008298/2006-11-09/, konsultiert am 19.03.2024.