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Bigenthal

Das Dorf B. in der polit. Gem. Walkringen BE, bezeichnet nach dem Tal des Biglenbachs und umgeben von Weilern und Einzelhöfen, gehörte zur frühma. Pfarrei, nicht aber zum Twing Walkringen. Als dieser Ende des 13. Jh. an die Herrschaft Worb kam, blieb B. beim emmental. Landgericht Ranflüh. Wohl im 15. Jh. teilte Bern B. dem Niedergericht Hasle zu; mit diesem kam es anfangs 16. Jh. zum Schultheissenamt Burgdorf. Während über 400 Jahren (1436-1848) kämpften die Talbauern um Wässerungsrechte und gegen die Ableitung des Biglenbachs nach Worb. Im 20. Jh. wurde mit der Melioration des Mooses auch die Teilung des Bachs (Teilschleuse Metzgerhüsi) geregelt. Im 19. Jh. wurde das Gebiet des Kirchspiels Walkringen auch zur polit. Einheit: 1803 teilte Bern B., Walkringen und Wikartswil (1834 Einwohnergemeinde Walkringen) dem Oberamt Konolfingen zu.

Quellen und Literatur

  • SSRQ BE II/4, 54-57

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Bigenthal", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.10.2002. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008313/2002-10-17/, konsultiert am 19.05.2025.