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Erguel

Die Ruine der Burg der Herren von Erguel bei Sonvilier. Postkarte, um 1930 (Collections Mémoires d'Ici, Saint-Imier).
Die Ruine der Burg der Herren von Erguel bei Sonvilier. Postkarte, um 1930 (Collections Mémoires d'Ici, Saint-Imier).

Erguel war vom 13. Jahrhundert bis 1797 eine Herrschaft (oder Vogtei) des Fürstbistums Basel, in etwa identisch mit dem heutigen Berner Amtsbezirk Courtelary. Das Erguel umfasste das Tal der Schüss, Tramelan und Pieterlen (heute Bezirk Büren). Der Fürstbischof von Basel und der Herr von Fenis-Neuenburg teilten sich im 11. Jahrhundert den Suzingau, als die Herren von Arguel aus der Franche-Comté Kastvögte wurden und sich in der südöstlich von Sonvilier gelegenen Burg niederliessen. 1264 trat Otto von Arguel (oder Erguel) sein Amt an den Bischof ab. Danach war der bischöfliche Meier von Biel Schutzherr des Erguel. Ab dem 13. Jahrhundert übte Biel das Bannerrecht im unteren Erguel aus, ab 1395 auch im oberen Erguel. 1335 schloss die Stadt mit dem Kapitel Saint-Imier einen Burgrechtsvertrag, der 1479 erneuert wurde und das Kloster gänzlich unter ihre Vormundschaft stellte. Ab 1493 verwaltete die Stadt Biel das Erguel. Dabei waren die Vorsteher der rund 20 Dörfer und Weiler, die in acht Pfarreien oder Meiereien zusammengefasst waren, nur ausführende Organe der Stadt. Unter dem Einfluss Biels schlossen sich die Leute des Erguel im März 1530 der Reformation an, während Solothurn das Kapitel Saint-Imier aufnahm. 1553 verpfändete das Domkapitel von Basel die Herrschaft für 7000 Kronen an Biel, doch erreichten die Leute des Erguel mit Hilfe von Solothurn die Aufkündigung dieses Vertrages und 1556 die Verbriefung der Freiheiten des Erguel durch den Fürstbischof. 1604 setzte der Bieler Tauschhandel den Ambitionen der Stadt ein Ende. 1605 beraubte Fürstbischof Jakob Christoph Blarer von Wartensee Biel seiner Macht über das Erguel, indem er ein Gewohnheitsrecht einführte, 1606 in Courtelary einen Kastlan als seinen direkten Vertreter einsetzte und die Berufungsinstanz nach Pruntrut verlegte. Nur das Bannerrecht blieb der Stadt erhalten. Die bischöfliche Verordnung von 1726 wurde angesichts des Aufruhrs, den sie verursachte, für das Erguel wieder aufgehoben (Landestroublen). Die Herrschaft wurde allerdings der souveränen Erklärung von 1742 unterstellt, welche ihre Freiheiten einschränkte. Bis 1797 blieb das Erguel dank eidgenössischer Neutralität von den französischen Truppen verschont, die 1792 ins Bistum eingerückt waren, erlebte aber eine turbulente Zeit. Während der Fürstbischof eine provisorische Regentschaft einsetzte, versuchte die patriotische Gesellschaft von Erguel vergeblich, aus der Herrschaft und Biel eine zur Eidgenossenschaft gehörende freie und unabhängige Republik zu bilden. Im Dezember 1797 wurde das Erguel von den Franzosen besetzt und ins Departement Mont-Terrible bzw. 1800-1814 ins Departement Haut-Rhin eingegliedert; das Erguel bildete den Kanton Courtelary im Arrondissement Delsberg. Auf die Verwaltung des Barons von Andlau folgte 1815 die Vereinigung mit dem Kanton Bern, und aus dem Erguel wurde das Amt Courtelary.

Quellen und Literatur

  • P. César, Notice historique sur le pays d'Erguël, 1897
  • M. Jorio, Der Untergang des Fürstbistums Basel (1792-1815), 1982
  • A. Chèvre, «Le Réveil de l'Erguël au XVIe siècle», in Actes SJE, 1985, 9-50
  • T.R. Frêne, Journal de ma vie, hg. von A. Bandelier et al., Bd. 5, 1993, 29-31
  • P.-O. Léchot, «La vénérable classe d'Erguël de la Réforme aux Lumières», in Actes SJE, 2002, 214-246
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Anne Beuchat-Bessire: "Erguel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.07.2017, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008439/2017-07-26/, konsultiert am 29.03.2024.