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KönizVogtei, Kommende

Bis 1226 Priorat der Augustiner Chorherren, 1226/43-1528 Deutschordenskommende (Ordensdomäne bis 1729) und 1732-98 bern. Landvogtei. Die Ursprünge der Kirche K. und des ihr angegliederten Stifts regulierter Augustiner Chorherren liegen im Dunkeln. Nach der Überlieferung war die Kirche eine Stiftung des burgund. Königspaars Rudolf II. und Bertha, deren Jahrzeit man feierte; die Stiftung müsste somit zwischen 922 und 937, dem Todesjahr Rudolfs, erfolgt sein. Archäolog. Funde deuten auf eine frühma. erste Kirche; älteste Bauteile stammen aus dem HochMA (Ende 11. Jh.). Urkundlich wird das Stift erst nach 1200 (Propst 1208) bezeugt.

Ansicht von Süden. Postkarte, um 1940 (Schweizerische Nationalbibliothek).
Ansicht von Süden. Postkarte, um 1940 (Schweizerische Nationalbibliothek). […]

Das Augustiner Chorherrenstift war Kirchenherr von fünf Grosspfarreien zwischen Aare und Sense: K. (mit Bern), Bümpliz, Mühleberg, Neuenegg und Ueberstorf. Sein Vorsteher war zugleich Dekan des Dekanats K. (auch "Bern" genannt) im Bistum Lausanne mit 29 zwischen Oberland und Bielersee gelegenen Pfarreien. 1226 übergaben die Staufer Kg. Heinrich und Ks. Friedrich II. das Stift mit Rechten und Gütern dem Dt. Ritterorden; dieser Enteignung folgte ein heftiger Rechtsstreit, den 1243 ein bischöfl. Urteil zugunsten der Deutschherren entschied. Die Bevölkerung der Stadt Bern, die den Gottesdienst der Deutschherren bis 1253 boykottierte, ergriff Partei für die Augustiner, der Adel unter dem Schultheissen Peter von Bubenberg für die Deutschherren. Bereits 1257 ging die Stadt ihr erstes Burgrecht mit den Deutschherren ein, und 1276 gewährten diese Bern die angestrebte eigene Stadtpfarrei. Die Ordensniederlassung K. zählte nur wenige Ritter und Laienbrüder; ihre Komture stammten aus Adels- und Ministerialenfamilien um Bern (u.a. Kramburg, Brandis, Münsingen, Bubenberg und Erlach), der Nordostschweiz (u.a. Schaler, Truchsess und Landenberg) und Süddeutschlands (u.a. Königsegg). Zur Ordensherrschaft gehörte ein einziges Niedergericht im Umfang der Dorfmark K., ferner Mühle und Wirtshaus, Eigenhof und Wälder. Bedeutende Einkünfte flossen aus Bodenzinsen (Lehenhöfe im Dorf und Kirchspiel K.) und Zehnten der fünf Kirchspiele, zu denen später noch Bösingen (13. Jh.), Oberbalm (teilweise, nach 1282) und Wahlern (1338) kamen. 1345 erwarb K. den Reichshof Bümpliz, um ihn jedoch bereits 1359 wieder zu verkaufen.

Der Ort K. war einst Teil der Grafschaft Bargen (1011-16 erw.) und ab dem 13. Jh. der Landgrafschaft Burgundia circa Ararim (Burgund jenseits der Aare). Als diese 1388 von Bern annektiert wurde, fiel die Kommende unter Berner Hoheit und wurde Teil des Landgerichts Sternenberg. Hochgerichtlich unterstand sie dem bern. Stadtgericht.

Von da an waren die Deutschherren mit Berns Streben nach Loslösung aus ihrer geistl. Herrschaft konfrontiert. Der städt. Münsterbau ab 1420 bildete den Auftakt. Die Gründung des Chorherrenstifts St. Vinzenz 1485 trug Bern die kirchl. Selbstständigkeit ein; die Deutschherren verloren ihre dortige Priesterkommende und alle kirchl. Rechte. In der Reformation (1528) entzog sich der Komtur durch Flucht der von Bern diktierten Übergabe der Kommende K.; Bern beschlagnahmte diese und liess die Güter verzeichnen (Urbar 1529). 1542 verlangte die Ordensleitung (Landkomtur) die Rückerstattung, die 1552 zustandekam, weil die ebenfalls angebotene käufl. Übernahme Bern zu teuer schien. Der Konvent wurde nicht restituiert und der Orden verpflichtet, den Besitz durch bern. Amtleute verwalten zu lassen. Bern erwarb schliesslich 1729 die Kommende und richtete in ihr 1732 seine letzte Landvogtei ein; das Ordensschloss, eine ma. Freistätte, wurde Amtssitz. Das "Amt K." war ohne Militärhoheit (bei Sternenberg) und Kriminaljustiz (beim Stadtgericht) und bestand weiterhin aus Dorfgericht, Eigenhof, Wäldern und Zehnteinkünften der Kirchgemeinden, in denen der Landvogt als Kollator amtierte. Zu diesen zählten K., Bümpliz, Mühleberg, Neuenegg, Laupen (ab 1528), Oberbalm, Wahlern, Albligen (ab 1538), Bösingen und Ueberstorf. Hohes Einkommen und Stadtnähe machten K. zur begehrten Landvogtei. 1798 wurde sie aufgehoben und der Besitz als Staatsdomäne verwaltet.

Schloss K. bildet einschliesslich der Kirche eine imposante, ummauerte Anlage um einen Wirtschaftshof, die sukzessive aus dem Augustinerstift des späten 11. Jh. (erhalten u.a. Erdgeschoss, heute als Keller in der nördöstl. Ecke des Hauptgebäudes genutzt) gewachsen ist. Es erfolgten der Anbau des Ritterhauses und die Befestigung des Wirtschaftshofs im 13. Jh., die Verbauung des Freiraums zwischen Ringmauer und Westfront sowie die Neuerrichtung des Ökonomietraktes vom 14. bis ins 16. Jh., Um- und Neubauten (1610 Hauptgebäude, nach 1664 neuer Westtrakt) im 17. Jh. sowie der Kornhausbau (1724) und eine Gesamterneuerung (v.a. 1785-87) im 18. Jh. Der ehem. Amtssitz beherbergte im 19. und 20. Jh. wechselnde gemeinnützige Institutionen (1836-75 Erziehungsanstalt für Knaben, 1875-89 für Mädchen, 1890-1919 Blindenanstalt, 1925-94 Mädchenheim mit Haushaltungsschule); der Westtrakt dient seit 1825 als Pfarrhaus. 1996 verkaufte der Staat den Schlosskomplex der Kirchgemeinde und der Einwohnergemeinde, die dort eine Begegnungsstätte (Kulturzentrum Haberhuus) und Unterrichtslokale einrichteten.

Quellen und Literatur

  • Feller, Bern, 1-4
  • R. Moeri, K.: Kirche, Schloss, 1976
  • A. Baeriswyl, «Die Deutschordenskommende in K. bei Bern», in Burgen kirchl. Bauherren, 2001, 193-203

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Köniz (Vogtei, Kommende)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.01.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008445/2015-01-28/, konsultiert am 05.12.2024.