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Unspunnen

Flur und Burgruine in der Gemeinde Wilderswil BE. Reichslehen von Oberländer Freiherren, 13.-14. Jahrhundert Freiherrschaft.

Die Grottenburg Rotenfluh (1298 munitio sive balma dicta Rothenfluo) am Tschingelsatz und die Burg Unspunnen (1232 Uspunnun) dienten der Bewachung der Lütschinenbrücke (spätmittelalterlicher Brückenkopf) bei Gsteig bei Interlaken und des mittelalterlichen Wegs zwischen dem Bödeli und den Lütschinentälern. Ihre Erbauer sind unbekannt. Im 13. Jahrhundert gehörten sie zur Herrschaft Burkarts von Thun, auch von Unspunnen genannt, die vor 1224 durch Heirat an die Freiherren von Wädenswil gelangte. Eine Erbteilung, eventuell um 1280, schnitt die Herrschaft entzwei: An die Freiherren von Eschenbach fiel die Burg Unspunnen mit den Dörfern im Umkreis der Burg, an die Freiherren von Weissenburg, die ihre Herrschaft von der Burg Weissenau aus verwalteten, die Burg Rotenfluh mit Mülenen, Grenchen, Leissigen und Saxeten (halb) sowie Streubesitz. Nach dem Königsmord 1308 zog Habsburg-Österreich die Eschenbacher Herrschaft Unspunnen an sich und überliess sie 1318 den Weissenburgern als Pfand. Im Aufstand der Landleute von Hasle gegen Johann von Weissenburg 1332 hielt dieser Aufständische auf der Burg gefangen, die nach der Belagerung der Burg 1334 von Bern befreit wurden. Im Laupenkrieg 1339 behielt sich Bern die Burgen Unspunnen und Rotenfluh als Friedenspfand vor. 1342 löste Habsburg dieses Pfand ein und verpfändete es weiter an seine Gefolgsleute, unter anderem die Herren von Interlaken, von Hallwyl und von Kyburg. Im Sempacherkrieg 1386 besetzte die Stadt Bern das Gebiet und löste 1397 die Pfandsumme ab. 1398 veräusserte sie die Herrschaft Unspunnen an die Bernburger von Seftigen und von Scharnachtal, von deren Erben sie sie 1488-1515 zurückkaufte. Bern unterstellte die Herrschaft mit eigenem Banner und dem 1529 erneuerten Landrecht der Verwaltung des Schultheissen von Unterseen, ab 1762 dem Landvogt von Interlaken. Dieser behielt die Zweiteilung in die Gerichtsbezirke Unspunnen (ehemalige Herrschaft Unspunnen) und Freigericht Interlaken (ehemalige Herrschaft Weissenau-Rotenfluh) bis 1798 bei. Unter Bern hatte die Burg Unspunnen als Verwaltungssitz ausgedient und wurde dem Zerfall überlassen. Durch die Alphirtenfeste ab 1805 berühmt geworden, wurden die Reste der hochmittelalterlichen Anlage Unspunnen mit Rundturm, Palas und Umfassungsmauer öfters saniert, letztmals 1990.

Quellen und Literatur

  • SSRQ BE II/6
  • Die Burgen und Schlösser der Schweiz 9B, 1939, 54-63
  • H. Grossniklaus, Wilderswil, 1957 (21987)
  • P. Bannwart, Bauinventar der Gem. Wilderswil, 2000
  • R. GallatiUnspunnen 1805-2005, 2005
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Unspunnen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.06.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008459/2012-06-26/, konsultiert am 29.03.2024.