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Militärische Ausbildung

Die militärische Ausbildung ist abhängig von der Organisation des Militärwesens sowie von Konzeptionen der Kriegführung. In der Schweiz entstand erst mit der Ablösung der kantonalen Milizverbände durch die eidgenössische Armee und mit der Gründung militärischer Schulen im 19. Jahrhundert eine koordinierte militärische Ausbildung. Neben dem Staat haben im schweizerischen Milizsystem auch militärische Vereine und Verbände Anteil an der militärischen Ausbildung (Militärischer Vorunterricht).

Spätmittelalter und frühe Neuzeit

Bis zum Dreissigjährigen Krieg lässt sich keine organisierte militärische Ausbildung feststellen. Knaben und Jünglinge ertüchtigten sich bei sportlichen Wettkämpfen und Waffenspielen. Wandernde Fechtmeister brachten ihnen die Handhabung der Waffen bei. Höhepunkte des Schiesstrainings bildeten die Schützenfeste (Schützenwesen). Der Vater gab seinen Söhnen die auf den Auszügen gemachten Erfahrungen weiter. Das Kriegshandwerk erlernten diese im Feld. Hauen, Stechen und Schlagen verlangten vor allem Kraft und Mut des einzelnen Mannes. Die Einführung des Schiesspulvers verursachte einschneidende Veränderungen. Um Wirkung zu erzielen, musste das Gewehr- und Geschützfeuer auf Kommando zusammengefasst werden (Artillerie). Das erforderte ein reibungsloses Zusammenspiel aller Beteiligten. Die Handhabung der Waffen wurde in verschiedene Griffe unterteilt und bis zur automatischen Beherrschung einexerziert. Auch der Übergang von der Marschkolonne zu Feuerlinien und umgekehrt verlangte Übung.

Die Schweizer in fremden Diensten wurden im Rahmen ihrer stehenden Regimenter harter Zucht unterworfen und scharf gedrillt. In die Heimat zurückgekehrt, stellten sie den Kern der Truppen ihrer Orte. Die Lineartaktik verlangte indessen die Schulung aller Wehrmänner sowie das Einexerzieren der Verbände. Die sogenannte Trüllerei des einzelnen Mannes fand sonntags auf den Exerzierplätzen der Gemeinde statt. Die Einheiten und Truppenkörper wurden anlässlich der Musterungen exerziert.

Ausbildung der Soldaten und Truppenkader nach 1815

Die Niederlage gegen die französischen Truppen 1798 gilt als das Ende der alteidgenössischen Wehrordnung. Die Militärorganisation der Helvetischen Republik (1798) verkündete den Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht, und der Aufbau einer eidgenössischen Armee wurde ein wichtiges politisches Anliegen des entstehenden Bundesstaates. Noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zehrte das eidgenössische Bundesheer von den Kenntnissen, welche Offiziere und Soldaten aus fremden Diensten mitbrachten.

Eidgenössisches Übungslager bei Wohlen (AG) im August 1920. Aquatinta von Johann Jakob Sperli (Staatsarchiv Aargau, Aarau, Grafische Sammlung, GS/00349-3).
Eidgenössisches Übungslager bei Wohlen (AG) im August 1920. Aquatinta von Johann Jakob Sperli (Staatsarchiv Aargau, Aarau, Grafische Sammlung, GS/00349-3). […]

Die militärische Ausbildung richtete sich weitgehend nach ausländischen Vorbildern. Während in der Helvetik und der Mediation die militärische Ausbildung wie auch die Ausrüstung auf einem sehr tiefen Stand verharrte, riet das Militärreglement von 1817 den Kantonen, auf blosse Parade zu verzichten. Die Grundausbildung bestand aus Waffendrill, Soldaten- und Zugschule sowie Scharfschiessen. Die Handhabung des Gewehrs sowie die Bewegungen des Einzelnen und der Verbände waren in den kantonalen Exerzierreglementen bis ins letzte Detail festgelegt. Sie wurden auf Kommando ausgeführt. Allmählich machte die unbeliebte sonntägliche Trüllerei mehrtägigen Übungen Platz. Die Militärorganisation (MO) von 1850 schrieb für die Füsiliere eine kantonale Rekrutenschule von 28 Tagen vor.

Die Grenzbesetzung 1856-1857 führte zur Erkenntnis, dass mit dem bisherigen Drill keine Kriegstüchtigkeit zu erreichen war. So vollzog sich allmählich der Übergang vom Exerzierplatzdrill zur Gefechtsausbildung im Gelände. In seinen beiden Berichten über die Grenzbesetzung 1870-1871 anerkannte General Hans Herzog einerseits die grossen Fortschritte, die manche Kantone bei der Ausbildung ihrer Infanterie erzielt hatten, und rügte andererseits die Bataillone, bei denen die Handhabung der Disziplin im Argen liege und die taktische Brauchbarkeit der Truppe noch auf niedrigster Stufe stehe. Herzog hätte wohl ein stehendes Heer der Milizarmee vorgezogen; er zweifelte an der Möglichkeit, bei kurzen Dienstzeiten ein Wehrwesen zu schaffen, das dem Ernstfall standzuhalten vermochte. Ulrich Wille dagegen glaubte, dass bei konsequenter Erziehung zu Zuverlässigkeit und Pflichttreue sowie strikter Beschränkung auf das Wesentliche auch unter schweizerischen Voraussetzungen Kriegstüchtigkeit erreichbar sei. Dem Soldaten dürfe nur so viel gelehrt werden, als er sich in der zur Verfügung stehenden Zeit vollständig aneignen könne. Peinlich genau durchgeführter Dienst sowie kurz und konzentriert betriebener Drill gewöhnten ihn an unbedingten Gehorsam und vollkommene Ausführung von Befehlen. Die Truppenoffiziere seien von der Bevormundung durch die Instruktoren zu befreien, damit sie jene Selbstsicherheit erlangten, die eine unerlässliche Voraussetzung zur Autorität bilde.

Ein Zug marschiert während des Ersten Weltkriegs im Laufschritt durch ein Dorf. Fotografie Decrauzat (Genf), publiziert in der Zeitschrift La Patrie suisse, 1915, Nr. 557 (Privatsammlung).
Ein Zug marschiert während des Ersten Weltkriegs im Laufschritt durch ein Dorf. Fotografie Decrauzat (Genf), publiziert in der Zeitschrift La Patrie suisse, 1915, Nr. 557 (Privatsammlung). […]

Von solchen Ideen liess sich Wille leiten, als er als Oberinstruktor das Kavalleriereglement von 1894 ausarbeitete. Dieses räumte mit den Vorstellungen der Regenerationszeit auf, denen zufolge von den Bürgersoldaten freiheitlicher Demokratien keine unbedingte militärische Disziplin verlangt werden könne. Sein Inhalt wurde weitgehend in die «Ausbildungsziele des eidgenössischen Militärdepartements von 1908» übernommen. Das Dienstreglement (DR) von 1933 fusste auf den Gedanken General Willes. Es definierte Disziplin als «volle körperliche und geistige Hingabe des Soldaten an seine Pflicht». Bei der formellen Grundausbildung führe nur peinlichste Genauigkeit zum Ziel; die Anwendung des Erlernten aber müsse unter ständigem Appell an das eigene Denken und die Initiative jedes Einzelnen möglichst frei betrieben werden. Denn mannhaftes Wesen entwickle sich nur, wenn das Selbstgefühl des Untergebenen geweckt werde.

Diese Forderungen trugen der Tatsache Rechnung, dass nach dem Ersten Weltkrieg alle Armeen von der geschlossenen zu einer aufgelockerten Gefechtsordnung übergingen. Der Wegfall der Tuchfühlung verlangte vom Einzelkämpfer im Rahmen seiner Gruppe eine viel grössere Eigenständigkeit. Doch die Wirklichkeit des Kasernenbetriebs sah anders aus: Der Rekrut wurde durch Verbandsexerzieren, Achtungstellung, Gewehrgriff und Taktschritt auf Haltung und Appell dressiert. Der Grundsatz der Auftragstaktik, das freie Handeln im Rahmen eines gesetzten Ziels, galt nur gegenüber den Kadern. Bei der Truppe überwogen die formell eingedrillten Bewegungsabläufe.

Auch noch zu Beginn des Aktivdienstes (1939-1945) lag die Betonung auf der formellen Disziplin. Der Abstand zwischen Vorgesetzten und Untergebenen wurde gewahrt. Mit der Zeit schweissten jedoch die gemeinsamen Erlebnisse Kader und Mannschaften zusammen. Der Ton wurde natürlicher. Die Ausbildung stellte nach und nach auf die Erfordernisse der Kriegswirklichkeit um. General Henri Guisan verfügte die «Entkasernierung» der Rekrutenausbildung. Zur Kontrolle des Ausbildungsstands wurden Einzelprüfungen eingeführt.

Das Gemeinschaftserlebnis des Aktivdienstes und die Berichte aus dem Koreakrieg riefen Reformer auf den Plan. Mit dem Schlagwort «Demokratisierung der Armee» forderten sie einen sachlicheren Unterricht und riefen zur Abkehr von Dressurmethoden und Formalismus auf. Der Verherrlichung des Soldatentums setzten sie die Formel des «Bürgers in der Notfunktion des Kämpfers» entgegen. 1946 wurde der Taktschritt, 1958 der Gewehrgriff abgeschafft. Das DR 1954 schloss Mitdenken und selbstständiges Handeln in den Begriff der Disziplin ein. Die Gefechtsausbildung des einzelnen Mannes und der kleinen Verbände erhielt mehr Gewicht.

Die Auswirkungen der 1968er-Bewegung, welche Autorität und Zwang ablehnte, machten sich bald auch in der Armee bemerkbar. Eine Kommission für Fragen der militärischen Erziehung und Ausbildung der Armee unter dem Vorsitz von Oberst Heinrich Oswald forderte in ihrem 1970 eingereichten Bericht eine Besinnung auf das Wesentliche sowie den Übergang von der personen- zur sachbezogenen Disziplin. Als neue Schulungsmethoden wurden der computergestützte Unterricht, Simulationen, Selbststudium mit Kontrolltests, Leistungsnormen und Standardübungen eingeführt. Die militärische Ausbildung nahm Formen der Erwachsenenbildung an.

In der Armee XXI gliedert sich die verlängerte Rekrutenschule in drei Phasen: allgemeine Grundausbildung (fünf Wochen), Funktionsgrundausbildung (acht Wochen) und Verbandsausbildung (fünf bis acht Wochen). Die beiden ersten Phasen werden ausschliesslich durch Berufskader mit Hilfe von Zeitsoldaten geleitet. In der dritten Phase nehmen die Milizkader ihre Funktionen ein. Sie erhalten somit nur noch eine praktische Schulung als Verbandsführer und nicht mehr als Ausbildner.

Der 1940 erfolgte Einbezug der Frauen in die Armee entwickelte sich von einem Hilfsdienst über einen normalen Dienstzweig bis zur Gleichbehandlung der Geschlechter (Militärischer Frauendienst). Ab 1991 konnten sich die Frauen zum Selbstschutz freiwillig bewaffnen; in der Armee XXI erhalten sie die ihrer Funktion entsprechenden Waffen. Bis 1994 erfolgte die Grundausbildung in Kursen von zwei bis vier Wochen, die auf die den Frauen zugänglichen Funktionen ausgerichtet waren. In der Armee 95 absolvierten die Frauen ihre Grundausbildung während mindestens acht Wochen gemeinsam mit den Männern in gemischten Rekrutenschulen. In der Armee XXI dauert die Ausbildung der Frauen gleich lang wie diejenige der Männer.

Militärische Ausbildungsdienste ab 1874 (in Tagen)

JahrRekrutenschuleWiederholungs- und Ergänzungskurse im TruppenverbandGesamtdienstleistung
  AuszugLandwehrLandsturm 
1874454x16=64--109
1907677x13=9113-171
1935907x13=9113-194
1938907x20=14020-250
19391187x20=14020-278
19491188x20=16024-302
19521188x20=16040-318
19621188x20=1604013a331
199510310x19=190 und Resttage--300
20041456x19=114--260b
 1247x19=133--260b

a ab 1.1.1964

b einschliesslich Rekrutierungstage

Militärische Ausbildungsdienste ab 1874 (in Tagen) -  Forschungsdienst der Eidgenössischen Militärbibliothek; Verordnung vom 19. November 2003 über die Militärdienstpflicht

Verbandsschulung

1820 wurden erstmals in der schweizerischen Geschichte Truppen verschiedener Kantone zu gemeinsamen Übungen nach Wohlen (AG) einberufen. Diesem ersten eidgenössischen Übungslager folgten im zweijährigen Turnus 13 weitere mit einem durchschnittlichen Aufgebot von 3000 Wehrmännern. Formalismus und Schematismus waren Trumpf. Auf flachen Allmenden und gegen einen imaginierten oder schwach markierten Feind wurden die reglementarisch vorgeschriebenen Evolutionen und das Zusammenwirken der diversen Waffen eingeübt, am Abend die Geselligkeit gepflegt. Wehrmänner aus allen Landesteilen lernten sich kennen. Die Vorführungen zogen viele Schaulustige an. Mit der Zeit entwickelte sich ein Gefühl nationaler Zusammengehörigkeit über die Kantonsgrenzen hinweg.

Während der Geltungsdauer der MO 1850 wurden die Übungslager unter der neuen Bezeichnung Truppenzusammenzüge mit einer Beteiligung von 6000-7000 Mann alljährlich weitergeführt. Einen Höhepunkt bildete das 1861 durchgeführte erste Gebirgsmanöver in der Gotthardregion. Die Truppen lernten mit voller Packung bis zu zwölf Stunden im Gebirge marschieren und biwakieren. 1869 wurden die Kommandanten der beübten Truppen erstmals in die Manövergestaltung einbezogen. Ab 1877 wurde jedes Jahr eine der acht Divisionen in Manöverübungen geschult. Es handelte sich nach wie vor um Gefechtsexerzieren gegen einen markierten Feind. Die Divisionskommandanten waren gleichzeitig Übungsleiter und Kommandant.

1885 führte General Herzog die Manöver nach einer neuen Formel durch: Unter seiner Leitung traten zwei Divisionen in freier Führung gegeneinander an. Um die Aktionen der beiden Gegner zu bewerten, musste ein Schiedsrichterdienst eingerichtet werden. 1893 fanden die ersten Korpsmanöver statt. 1912 besuchte Kaiser Wilhelm II. die Manöver der 5. und 6. Division, die unter der Leitung des späteren Generals Ulrich Wille in der Ostschweiz stattfanden. Der Kaiser gewann dabei die Überzeugung, dass bei einem deutschen Umfassungsangriff auf Frankreich gemäss Schlieffenplan die linke Flanke seiner Streitkräfte durch die schweizerische Armee wirksam gedeckt würde.

In der Zwischenkriegszeit fanden nach einem mehrjährigen Unterbruch wieder jährlich Manöverübungen mit zwei Divisionen statt. Es handelte sich meist um rasch ablaufende Begegnungsgefechte, bei denen die Feuerwirkung ungenügend berücksichtigt wurde. Abgeschlossen wurden sie mit Truppenvorbeimärschen, die Zehntausende von Zuschauern anzogen. Nach dem Zweiten Weltkrieg beherrschte weiterhin das Begegnungsgefecht die Manöverthematik. In den 1970er Jahren gingen einige Korpskommandanten dazu über, den von der Konzeption der militärischen Landesverteidigung von 1966 geforderten Abnützungskampf zu schulen. Die blaue Partei erhielt Zeit, ihr Abwehrdispositiv vorzubereiten. Rote Markeure testeten die getroffenen Massnahmen und zwangen den Verteidiger, sich unerwarteten Lagen anzupassen, den Abwehrkampf aktiv zu führen. Gleichzeitig wurden Elemente der zivilen Verteidigung wie Zivilschutz und Koordinierter Sanitätsdienst zur gemeinsamen Lösung von Aufgaben herangezogen.

Doch die Zweifel wuchsen, ob Truppenübungen im grösseren Verband der Kriegswirklichkeit entsprächen. Man begann, die durch die MO 1907 eingeführten Übungen für Stäbe und die Operativen Übungen zu Stabsrahmenübungen auszubauen, in denen Kommandanten und Führungsgehilfen die Gelegenheit geboten wurde, immer wieder neue Entschlüsse zu fassen und diese in die Tat umzusetzen. Durch das Einspielen von Friktionen versuchten die Übungsleiter, so nah als möglich an die Belastungen des Ernstfalls heranzukommen. Die 1956 erstmals durchgeführten Landesverteidigungsübungen wurden in den 1970er Jahren in Gesamtverteidigungsübungen umgewandelt. Darin waren alle zivilen Führungselemente auf den Ebenen des Bundes und der Kantone vertreten. Die Armee war nur noch ein Führungsorgan unter anderen. In den 1990er Jahren wurde die Schulung der Kommandanten und Stäbe von grossen Verbänden und Kampfgruppen immer häufiger mit Hilfe von Führungssimulatoren vorgenommen. Zu diesem Zweck entstand im Rahmen des Armee-Ausbildungszentrums Luzern das Taktische Trainingszentrum Kriens.

Die Wiederholungskurse der Armee XXI werden häufig durch subsidiäre Einsätze zu Gunsten der zivilen Behörden beansprucht. Man spricht deshalb von einer Einsatzarmee im Gegensatz zu einer reinen Ausbildungsarmee. In den für die Weiterausbildung reservierten Wiederholungskursen wird die Verbandsschulung durch die Kommandanten der Brigaden geleitet. Sie werden durch berufliche Lehrverbände unterstützt.

Ausserdienstliche Ausbildung

Das Milizsystem mit seinen kurzen Dienstzeiten ist auf freiwillige Zusatzleistungen angewiesen. Schon im 17. und 18. Jahrhundert gab es für die Offiziere Möglichkeiten, ihre militärischen Kenntnisse zu erweitern. In Luzern wurde bereits 1635 an der von den Jesuiten gegründeten Lehranstalt Unterricht in Befestigungskunst erteilt. In Bern gründeten Bürger 1664 das Collegium mathematicum, das später in Artilleriekollegium umbenannt wurde. In Zürich entstand 1686 die Feuerwerkergesellschaft, welche sich die Schulung der Artilleristen zum Ziel machte. Die 1819 gegründete zentrale Militärschule in Thun nahm auch Volontäre auf. Die MO 1874 legte den Grundstein für den militärwissenschaftlichen Unterricht an der Freifächerabteilung des Eidgenössischen Polytechnikums in Zürich. 1898 wurde dafür eine selbstständige Abteilung geschaffen, die sich in die Sektion Freifächer für alle Studierenden und eine eigentliche Militärschule für Offiziere gliederte. Ab 1911 übernahm diese die Ausbildung der Instruktoren (Instruktionskorps). Die im 19. Jahrhundert gegründeten Offiziers-, Unteroffiziers- und Schützenvereine bieten ihren Mitgliedern Gelegenheit zu körperlicher Ertüchtigung, Waffen- und Schiesstraining, Orientierungsläufen und Lösung von Kampfaufgaben. Rund 40 Fachverbände der Spezialtruppen bereiten ihre Mitglieder auf die Rekrutenschule vor und fördern die von ihnen dort erworbenen spezifischen Kenntnisse und Fertigkeiten.

Quellen und Literatur

  • Ber. der Komm. für Fragen der militär. Erziehung und Ausbildung der Armee vom 8. Juni 1970
  • J. Feiss, Das Wehrwesen der Schweiz, 2 Bde., bearb. von J. Isler, 41914-15
  • H.R. Kurz et al., Das Schweizer Heer, 1969
  • K. Lüönd, Schweizer Soldaten im Einsatz, [1978]
  • Kaderschmiede - Kaderschule, 1994
  • R. Steiger, U. Zwygart, Militärpädagogik, 1994
  • D. Lätsch, Militärische Ausbildung und Ausbildner in der Schweiz, Diss. Zürich, Ms., 1995
  • H. Annen et al., Gemeinsam zum Ziel. Anregungen für Führungskräfte der modernen Armee, 2004
Weblinks

Zitiervorschlag

Hans Senn: "Militärische Ausbildung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.11.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008592/2009-11-10/, konsultiert am 23.04.2025.