
Den ältesten, bildl. Nachweis zur A. im Gebiet der heutigen Schweiz liefert das Siegel des Luzerner Ratsherrn Johann von Hildisrieden (1235). Im 14. und 15. Jh. legten schweiz. Städte Armbrustvorräte an oder verpflichteten ihre Bürger zum Besitz von A.en. Vom 14. Jh. an lassen sich Armbruster als städt. Beamte nachweisen. Armbrustschützen-Einheiten nahmen mit eigenen Fahnen an Kriegen oder Schützenfesten teil. In der 2. Hälfte des 15. Jh. wurde der Hornkompositbogen vom Stahlbogen abgelöst, der sich mittels einer Winde spannen lässt. Im 16. und 17. Jh. fand die A. hauptsächl. als Jagd- und Sportwaffe Verwendung. Trotz Tellenmythos lässt sich vor der Uraufführung von Schillers Tell (1804) in der Schweiz kaum eine besondere Vorliebe für die A. feststellen. Im 19. Jh. wurde das Armbrustschiessen als Volkssport wieder eingeführt. 1898 erfolgte die Gründung des Eidg. A.-Schützen-Verbandes.
