Die päpstliche Schweizergarde ist eine Wachtruppe aus Schweizer Soldaten (Schweizergarden), die für den Schutz der Person und Residenz des Papstes zuständig ist. Sie wurde 1506 von Papst Julius II. gegründet, als die Eidgenossen nach erfolgreichen Abwehrkämpfen gegen das Haus Habsburg-Österreich und gegen den Herzog von Mailand auf dem Höhepunkt ihres kriegerischen Ruhms standen (Fremde Dienste). Seit 1970 ist sie die einzige militärische Formation des Heiligen Stuhls.
Erster Gardekommandant war der Luzerner Kaspar von Silenen, gefallen 1517 im Gefecht bei Rimini. 1527 wurde Rom durch Truppen Kaiser Karls V. verwüstet. Während dieser als Sacco di Roma in die Geschichte eingegangenen Plünderung verbarrikadierten sich die Schweizergardisten im Vorhof von St. Peter und verteidigten sich während Stunden gegen Tausende von Landsknechten. 147 Gardisten fielen im Kampf, 42 überlebten mit dem Papst nach einer dramatischen Flucht in die Engelsburg. In Erinnerung an dieses Ereignis begeht die Garde nach wie vor jeweils am 6. Mai, dem Tag der Vereidigung der Rekruten, einen feierlichen Gedenktag. 1548 wurde die päpstliche Schweizergarde neu gegründet. Von diesem Zeitpunkt an stellte Luzern regelmässig den Kommandanten, elf allein die Familie Pfyffer von Altishofen. Der Ansturm der Franzosen 1798 zwang den Papst und die päpstliche Schweizergarde, Rom vorübergehend zu verlassen. Nach einer ersten Wiederherstellung 1800 und einer erneuten Auflösung 1809 konnte die Garde 1814 endgültig zurückkehren. Die letzte Kapitulation zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Kanton Luzern stammt von 1825. Da die Bundesverfassung von 1848 neue Militärkapitulationen verbot, schloss Papst Pius IX. 1858 ein Abkommen direkt mit der Garde. Seither erfolgt die Werbung nur noch über persönliche Kontakte.
Neben der eingangs erwähnten Aufgabe, über die Sicherheit des Papstes und seiner Residenz zu wachen, gehören zu den Pflichten der Garde die Begleitung des Papstes auf Reisen, die Kontrolle der Eingänge zum Vatikanstaat sowie die Leistung von Ehren- und Ordnungsdiensten. Ihr oberster Dienstherr ist der Papst, dem sie direkt untersteht. Die päpstliche Schweizergarde ist als Kompanie organisiert, hat aber den Rang eines Regiments. Der Kommandant bekleidet den Oberstengrad, ihm zugeteilt sind vier weitere Offiziere und ein Kaplan. Zum Kader gehören ferner ein Feldweibel, fünf Wachtmeister, zehn Korporale und zehn Vizekorporale. Die Zahl der Gardisten schwankte im Verlauf der Jahrhunderte zwischen maximal 300 (1512) und minimal 90 (1976). Der reglementarische Gesamtbestand beträgt seit 1998 110 Mann, darunter 6 Offiziere, 26 Unteroffiziere und 78 Hellebardiere. Gegenwärtig stellen die Kantone Wallis, Luzern und St. Gallen die meisten Gardisten. Einige stammen aus der Westschweiz und dem Tessin. Gardisten dürfen bei ihrem Amtsantritt nicht älter als 30 Jahre alt sein, ferner müssen sie römisch-katholisch, schweizerischer Nationalität und ledig sein, über einen tadellosen Leumund verfügen und den Militärdienst in der Schweizer Armee absolviert haben. Die Gardeuniform, die von Oberst Jules Maxime Repond mit einem Rückgriff auf diejenige aus der Renaissance erneuert wurde, stammt von 1914. Anlässlich der Vereidigung wird der Halbpanzer getragen. Die Hellebarde von über zwei Meter Länge, das Schwert mit stählernem Stichblatt und die von den zwei Fahnenwachen getragenen Zweihänder dienen der Repräsentation; für den Ernstfall stehen moderne Waffen zur Verfügung.