Der seit dem 16. oder 17. Jh. gebräuchl. Begriff stellt den höchsten Offiziersgrad (Offiziere) dar und bezeichnet Kommandanten grosser Verbände ab Brigadestärke. In der Schweiz trägt nur der Oberbefehlshaber der Armee die Bezeichnung G.
Im MA kam der Oberbefehl dem Kriegsrat zu. Nur einmal, 1511, bestimmte die Tagsatzung für den grossen Pavierzug mit Frh. Ulrich von Sax erstmals einen Oberbefehlshaber, ohne ihn aber G. zu nennen. Danach setzten die Tagsatzungen und Teiltagsatzungen nur für einzelne Einsatzräume oder Truppenaufgebote Oberkommandierende ein, die teils offiziell, teils inoffiziell den Titel G. trugen, so u.a. Johann Ludwig von Erlach 1633 und 1636, Sebastian Peregrin Zwyer von Evibach 1653 und 1656, Wilhelm Bernhard von Muralt 1792 sowie Karl Ludwig von Erlach 1798. Die Helvet. Republik hatte mit ihren vier Generälen Augustin Keller, Johann Weber, Joseph Leonz Andermatt und Peter von der Weid aus versch. Gründen wenig Glück. In der Mediation ernannte die Tagsatzung 1805, 1809 und 1813 Niklaus Rudolf von Wattenwyl und 1815 Niklaus Franz von Bachmann zum G. 1830 und 1838 wirkte Charles-Jules Guiguer de Prangins als G., 1845 Peter Ludwig von Donatz. 1847 lag das eidg. Oberkommando bei Guillaume-Henri Dufour, während die Sonderbundstruppen von Johann Ulrich von Salis-Soglio befehligt wurden.
Seit 1848 wählte die Bundesversammlung vier Generäle: 1849, 1856 und 1859 Guillaume-Henri Dufour, 1870-71 Hans Herzog, 1914-18 Ulrich Wille, 1939-45 Henri Guisan. Die Ernennung eines G.s auch für Friedenszeiten wurde vor und nach dem 2. Weltkrieg öffentlich diskutiert, konnte sich aber nicht durchsetzen. Gerade weil Generäle nur während der Aktivdienste an der Spitze der Armee standen, wurden sie zu nationalen Persönlichkeiten von grossem Gewicht. Dufour und Guisan etwa waren zu ihren Zeiten und auch später in allen Landesteilen wichtige Identifikationsfiguren.