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Zivildienst

Obwohl die Verfassung an der Wehrpflicht festhält, sieht sie seit 1992 bei Dienstverweigerung anstelle der persönl. Militärdienstleistung einen nicht/militär. Ersatzdienst vor. 1903 reichte Pfarrer Paul Pettavel erstmals eine Petition zur Schaffung eines Z.es ein, die der Bundesrat jedoch ablehnte. Auch die 1923 von Leonhard Ragaz, Pierre Cérésole und 40'000 Mitunterzeichnern vorgelegte Petition, die eine um einen Drittel längere Zivildienstpflicht verlangte, scheiterte am Widerstand von Parlament und Bundesrat. Weitere erfolglose Vorstösse folgten, u.a. der aufgrund der Münchensteiner Initiative 1977 zur Abstimmung gebrachte Vorschlag des Bundesrats für einen gleichwertigen Ersatzdienst, der mit 62,4% Neinstimmen verworfen wurde, und 1984 die mit 63,8% Neinstimmen abgelehnte sog. Tatbeweis-Initiative. Erst die Revision des Militärstrafgesetzes, die sog. Barras-Reform, die 1991 in einer Referendumsabstimmung mit 56% Jastimmen angenommen wurde, brachte die Einführung eines Arbeitsdienstes für Dienstverweigerer. Nur ein Jahr später wurde eine auf Helmut Hubacher zurückgehende Eingabe zur Einführung des Z.es durch Verfassungsänderung mit 82,5% Jastimmen gutgeheissen. 1996 traten das Zivildienstgesetz und die Zivildienstverordnung in Kraft. Der Z. ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst. Grundvoraussetzung sind die Militärdiensttauglichkeit und die Berufung auf Gewissensgründe. Der Zivildienstleistende absolviert einen anderthalbmal längeren Dienst als ein Militärdienstleistender. Er arbeitet für öffentl. oder gemeinnützige Betriebe und Organisationen im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Kulturgütererhaltung, im Umwelt- und Naturschutz, in der Landwirtschaft, im Forstwesen, in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Katastrophenhilfe. Ab 1996 wurden jährlich rund 1'450 Personen zum Z. zugelassen. Gesuchsteller mussten ihre Gewissensgründe vor der Zulassungskommission darlegen; diese Gewissensprüfung wurde 2009 abgeschafft und die Zahl der Zulassungen stieg deutlich an (2009 6'720). Daraufhin senkte der Bundesrat die Attraktivität des Z.es auf dem Verordnungsweg und die Zulassungen gingen wieder zurück (2012 5'139).

Quellen und Literatur

  • T. Wyder, Wehrpflicht und Militärdienstverweigerung, 21988
  • R. Winet, Etwas Sinnvolles tun: Handbuch zum Z., 2004
Weblinks

Zitiervorschlag

Hans Rudolf Fuhrer: "Zivildienst", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 18.11.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008691/2014-11-18/, konsultiert am 13.04.2024.