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Investiturstreit

Die kirchl. Erneuerungsbewegung im 11. Jh. (Kirchenreform) setzte der für die frühma. Welt charakterist. Einheit von Reich und Kirche ein Ende und suchte den Einfluss der Laien zu Gunsten des Vorrangs des Priestertums zurückzudrängen. V.a. wandte sich die Gregorian. Reform unter Papst Gregor VII. gegen die Einsetzung der Bischöfe durch den König (Investiturverbot 1075). Letzterer konnte aber seinerseits auf eine Mitwirkung bei der Einsetzung der dt. Bischöfe - diese waren als Reichsfürsten wichtige königl. Lehensträger - nicht verzichten, weshalb der I. zwischen Papsttum und Kaisertum entbrannte. Diese Auseinandersetzung zwischen Gregor VII. und Kg. Heinrich IV., der 1076 gebannt wurde, sowie zwischen deren Nachfolgern spaltete auch Schwaben und Burgund.

Das südl. Schwaben mit den der Reform zugewandten Adelsgeschlechtern der Rheinfelder, Zähringer, Welfen, Nellenburger, Habsburger, Kyburger, Toggenburger u.a. war eines der Hauptwiderstandsgebiete gegen den König, wobei auch die kulturelle Überlegenheit des Südens über den Norden des Reiches und die Opposition gegen die wachsende Macht des sal. Königtums mitspielten. Der Hzg. von Schwaben, Rudolf von Rheinfelden, wurde als Anführer der Fürstenopposition 1077 zum Gegenkönig gewählt. Heinrich IV. übertrug darauf 1079 die schwäb. Herzogswürde an Gf. Friedrich von Staufen. Im Kampf um die Herrschaft in Südschwaben waren nur die Lenzburger und Abt Ulrich von St. Gallen kaiserlich gesinnt, die Reformpartei wurde auch von dem Abt von Reichenau, Eggehard von Nellenburg (1073-88), sowie den Bf. von Konstanz und Chur, Gebhard von Zähringen und Ulrich II. von Tarasp, gestützt.

In Burgund hielten hingegen die Bf. von Sitten, Lausanne und Basel-wie viele andere Reichsbischöfe-sowie kleinere Herren wie die Gf. von Oltigen zum König. Während der Lausanner Bf. Burkhard von Oltigen (1056-89) ein Reformgegner war, waren dessen Nachfolger, Bf. Kuno von Fenis, sowie Kunos Bruder Burkhard von Fenis, der Bf. von Basel, kaiserlich gesinnt und dennoch reformfreundlich; Kuno gründete das Kloster Erlach (Mönche aus St. Blasien), Burkhard St. Alban in Basel (Mönche aus Cluny). In Burgund verlor Rudolf von Rheinfelden seine Rechte an Gf. Wilhelm von Burgund, der über den Jura bis nach Romainmôtier und an den Bielersee vordrang.

Nach dem Tod Rudolfs von Rheinfelden 1080 in der Schlacht an der Elster gegen Heinrich IV. und von Rudolfs Sohn Berchtold 1090 trat der Schwiegersohn Rudolfs, Gf. Berchtold II. von Zähringen, dessen Erbe an und wurde 1092 von der Reformpartei zum Gegenherzog von Schwaben gewählt. Vom Schwarzwald aus begannen die Zähringer ihre Positionen nach Südwesten vorzuschieben. Um 1090 gründeten sie Freiburg i.Br., wenig später neben dem Kloster St. Georgen Stein am Rhein und erweiterten Zürich um eine Vorstadt. Im Ausgleich zwischen den beiden Gegenherzögen von 1098 wurde den Staufern das schwäb. Herzogtum zugestanden, die Zähringer behielten den Herzogstitel, dazu die Reichsvogtei über Zürich und die rheinfeld. Eigengüter in Burgund. Während unter Ks. Heinrich V. die beiden Geschlechter einigermassen friedlich nebeneinander lebten, kam es nach der Wahl Lothars zum König 1125 erneut zum Konflikt. Konrad von Staufen als nächster Verwandter des verstorbenen Königs liess sich 1127 zum Gegenkönig aufstellen. Das Passland Graubünden mit Chur, Pfäfers und Disentis ging auf Lothars Seite über. Dieser übertrug 1127, nach der Ermordung Gf. Wilhelms IV. von Burgund in Payerne, seinem Parteigänger Konrad von Zähringen das Rektorat Burgund, d.h. die Stellvertretung des Königs in den Südwestgebieten beidseits des Juras. Damit eröffnete sich den Zähringern die Möglichkeit, die Machtstellung Rudolfs von Rheinfelden im südl. Schwaben und in Burgund zurückzugewinnen und auszubauen.

Der I. endete 1122 mit dem Kompromiss des Wormser Konkordates, das dem dt. König eine Einflussnahme bei der Wahl der Bischöfe und das Recht, diese mit den weltl. Regalien zu belehnen, zugestand. Als Folge des I.s wurde das laikale Eigenkirchen- und Eigenklosterwesen allmählich vom Patronatsrecht abgelöst.

Quellen und Literatur

  • R. Pfister, Kirchengesch. der Schweiz 1, 1964, 119-127
  • HbSG 1, 150 f.
  • LexMA 5, 479-483
  • Ökumen. Kirchengesch. der Schweiz, hg. von L. Vischer et al., 1994, 56 f., (21998)
Weblinks

Zitiervorschlag

Ernst Tremp: "Investiturstreit", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.09.2017. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008724/2017-09-27/, konsultiert am 28.03.2024.