Friedensabkommen im Krieg von 1351-1352 zwischen Herzog Albrecht II. von Österreich und der Stadt Zürich mit ihren Innerschweizer Bündnispartnern, benannt nach dem Vermittler Ludwig, Herzog von Bayern, Markgraf von Brandenburg und Graf von Tirol. Beurkundet vom 1.-23. September 1352 in den beteiligten Orten. Nach den Bestimmungen des Brandenburger Friedens wurden die Ausbürger Zürichs und Luzerns aus dem Bürgerrecht entlassen, herrschaftliche und grundherrliche Rechte Österreichs wiederhergestellt, die beschlagnahmten Güter restituiert, die Geldschulden gegenseitig anerkannt und die Gefangenen freigelassen. Die österreichischen Hoheitsrechte in Schwyz und Unterwalden blieben, durch unklare Formulierung vertuscht, ungeklärt. Der Brandenburger Frieden fand auf beiden Seiten wenig Beachtung. Nach dem Scheitern der Vermittlung König Karls IV. (1353-1354) brach der Krieg 1354 erneut aus.
Quellen und Literatur
Weblinks