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Saubannerzug

Als Saubannerzug wird der Aufbruch einer Freischar aus der Innerschweiz nach Genf im Jahr 1477 bezeichnet. Der Name des Zugs geht auf ein mitgeführtes Banner zurück, das die ältere Geschichtsschreibung fälschlicherweise als Narrenbanner mit der Darstellung eines Schweins deutete. Tatsächlich war auf dem Banner ein wilder Eber mit einem Kolben – ein Zeichen für Unzufriedenheit – abgebildet.

Hintergrund des Saubannerzugs waren die Burgunderkriege (1474-1477). Nach der Schlacht bei Nancy am 5. Januar 1477 gründeten zurückgekehrte Urner und Schwyzer Kriegsleute, die mit der Beuteverteilung unzufrieden waren, die sogenannte Gesellschaft vom torechten Leben. In der Fasnachtszeit des Jahres 1477 brachen sie Richtung Westschweiz auf, um von Genf die versprochene Brandschatzsumme zu fordern. Dem Zug schlossen sich später auch Kriegsknechte aus anderen Orten der Zentralschweiz an. Die Zahl der am Zug Beteiligten wird auf 1700 geschätzt. Den Obrigkeiten von Zürich, Bern und Luzern kam dieses Unterfangen jedoch äusserst ungelegen, da sie sich in Verhandlungen mit Frankreich und Savoyen befanden und nicht in den Verdacht geraten wollten, die eigenen Truppen nicht unter Kontrolle zu haben. Umgehend wurden Gesandtschaften aus Bern und den anderen eidgenössischen Orten sowie aus den Städten Genf, Basel und Strassburg zu den Aufständischen geschickt. Den Gesandten gelang es am 4. März 1477, den Zug, der bereits bis Payerne und Lausanne gelangt war, zu stoppen. Genf musste sich verpflichten, den Eidgenossen von den noch geschuldeten 24'000 Gulden 8000 sofort auszuzahlen. Für den Rest wurden Geiseln gestellt. Zudem musste Genf jedem Zugteilnehmer zwei Gulden als Entschädigung entrichten sowie eine Bewirtung (Umtrunk) anbieten. Auch für die Bezahlung der Gesandten und weitere Ausgaben musste Genf aufkommen.

Der Saubannerzug wird in der älteren Forschung als Höhepunkt der allgemeinen Kriegslust angesehen. Nach dem Zug ging Genf mit Bern und mit Freiburg das erste Burgrecht ein, um sich vor weiteren Freischaren zu schützen, und die eidgenössischen Städte besiegelten ein unbefristetes Burgrecht. Dies wiederum rief den Protest der Länderorte hervor. Ein Ausweg aus dem Konflikt wurde mit dem Stanser Verkommnis gefunden.

Quellen und Literatur

  • V. van Berchem, «Genève et les Suisses au XVe siècle», in JSG 44-45, 1919-20
  • E. Walder, «Das torechte Leben von 1477 in der bern. Politik 1477 bis 1481», in BZGH 45, 1983, 73-134
  • C. Döbeli, Der Zug vom Thorechten Leben, Liz. Basel, 1992
  • E. Walder, Das Stanser Verkommnis, 1994
  • A. Würgler, «Vom Kolbenbanner zum Saubanner», in Bundschuh, hg. von P. Blickle, T. Adam, 2004, 195-215
Weblinks

Zitiervorschlag

Thomas Schibler: "Saubannerzug", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 16.02.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008887/2011-02-16/, konsultiert am 01.12.2023.