Als Neuenburgerhandel wird der Konflikt von 1856 bis 1857 zwischen der Eidgenossenschaft und Preussen um die staatliche Zugehörigkeit des Kantons Neuenburg bezeichnet. Die rechtliche Doppelstellung des Fürstentums Neuenburg, das gleichzeitig Mitglied der Eidgenossenschaft und Besitz des preussischen Königs war, wurde auf dem Wiener Kongress 1815 bestätigt. 1848 stürzten Neuenburger Republikaner die royalistische Regierung, riefen die Republik aus und setzten eine demokratische Regierung ein. Dies bedeutete faktisch den Bruch mit dem preussischen König, der jedoch nicht bereit war, auf Neuenburg zu verzichten. Seine Rechte wurden von den europäischen Mächten im Londoner Protokoll von 1852 anerkannt.

Nach dem Umsturz von 1848 blieb die Situation in Neuenburg gespannt. Der neuen Regierung stand eine starke royalistische Opposition gegenüber, die von Preussen unterstützt wurde. Vom 2. auf den 3. September 1856 versuchten die Royalisten, nach einem Plan von Graf Frédéric de Pourtalès-Steiger die Macht wieder an sich zu reissen, und stürmten das Schloss in Neuenburg. Den Republikanern, die den Bundesrat informiert hatten, gelang es, das Schloss zurückzuerobern. Rund 500 Royalisten wurden gefangen genommen. Die Bundesräte Constant Fornerod und Friedrich Frey-Herosé reisten als eidgenössische Kommissäre, der Waadtländer Charles Duplan als eidgenössischer Untersuchungsrichter nach Neuenburg. Unter Berufung auf den Wiener Vertrag und das Londoner Protokoll verlangte der preussische König die sofortige Freilassung der Gefangenen, die der Bundesrat jedoch nur gewähren wollte, falls Friedrich Wilhelm IV. auf seine Besitzrechte verzichtete. Auf diese Forderung trat der König nicht ein. Die Vermittlungsversuche Grossbritanniens und Frankreichs blieben erfolglos. Am 13. Dezember 1856 brach Preussen die diplomatischen Beziehungen zur Schweiz ab und setzte die Mobilmachung seiner Armee auf den 1. Januar 1857 fest.
Der Bundesrat reagierte auf die preussischen Kriegsdrohungen mit dem Aufgebot zweier Divisionen, die später weiter verstärkt wurden. Die Bundesversammlung wählte am 27. Dezember 1856 General Guillaume Henri Dufour zum Oberbefehlshaber der Armee und am 30. Dezember 1856 Friedrich Frey-Herosé, der dazu als Bundesrat vorübergehend beurlaubt wurde, als Generalstabschef. Dufours Plan eines Rheinfeldzugs beinhaltete eine vorgerückte Verteidigungslinie zwischen Aach (Baden, D) und Wutach und gründete auf der Annahme, dass Preussen die nördlich des Rheins gelegenen Gebiete der Schweiz besetzen würde. Der preussische General Karl von der Groeben hatte jedoch einen Vorstoss bis Bern vorgesehen.
Kriegsgefahr und Mobilmachung lösten in der Schweiz Begeisterung aus. Der nationale Zusammenhalt, der 1847 im Sonderbundskrieg zerbrochen war, wurde in der Presse, in Einsendungen an den Bundesrat, Reimen und Liedern (z.B. Roulez tambours von Henri-Frédéric Amiel) beschworen. Doch es kam nicht zum Krieg. Auf Bitte Napoleons III. verschob Preussen den Mobilmachungstermin auf den 15. Januar 1857 und annullierte ihn, nachdem der französische Kaiser vom Bundesrat das Zugeständnis erwirkt hatte, die Gefangenen freizulassen und aus der Schweiz auszuweisen. Nach der Pariser Konferenz der Grossmächte im März 1857, an der Johann Konrad Kern im Namen des Bundesrats verhandelte, verzichtete König Friedrich Wilhelm IV. im Vertrag vom 26. Mai 1857 auf Neuenburg. Er behielt bis zu seinem Tod 1861 den Titel Fürst von Neuenburg und Graf von Valangin, der aber von der Schweiz nicht anerkannt wurde.
Dass die Schweiz ihre Rechte letztlich nicht militärisch verteidigt, sondern ihr Schicksal der internationalen Diplomatie überlassen hatte, wurde in der schweizerischen Öffentlichkeit zum Teil heftig kritisiert. Es kam zu einem Pressekrieg zwischen den sogenannten Malcontents und den Satisfaits, der von den radikalen Westschweizer Zeitungen ausgehend die gesamte Schweiz erfasste.