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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Der E. mit Sitz in Strassburg prüft Klagen von Privatpersonen aus 44 europ. Staaten (2003), welche die 1950 geschaffene Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert haben. Auch einzelne Vertragsstaaten, die jeweils mit einem Richter im E. vertreten sind, können als Kläger auftreten. Der E. wurde 1998 reformiert und wird seither vom Schweizer Luzius Wildhaber präsidiert.

Die Schweiz ratifizierte die EMRK 1974 nach der Beseitigung von zwei Ausnahmeartikeln und der Einführung des Frauenstimmrechts. Die EMRK garantiert u.a. das Verbot der unmenschl. Behandlung, die Freiheit und Sicherheit der Person, ein faires Gerichtsverfahren und die Gewissens- und Meinungsfreiheit (Menschenrechte). Diese Rechte können allen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden entgegengehalten werden. Jede Person kann beim E. Beschwerde erheben und geltend machen, ein staatl. Hoheitsakt verletze ihre Rechte aus der EMRK. Eine anwaltl. Vertretung ist nicht notwendig. Allerdings sind gewisse Zulässigkeitsbedingungen zu erfüllen, z.B. sind zuvor alle innerstaatl. Rechtsmittel auszuschöpfen; in der Schweiz ist dies in letzter Instanz meist eine Beschwerde ans Bundesgericht. Der E. ist aufgrund der hohen Zahl der Beschwerdeeingänge (1955-2003 knapp 300'000 bei steigender Tendenz) stark überlastet. Bis in die 1970er Jahre wurden häufig Fragen der Haft beurteilt, heute betreffen die Fälle alle Bereiche der modernen Gesellschaft. Die Urteile des Gerichtshofs stellen bindend fest, ob ein Staat die EMRK verletzt hat. Sie verpflichten den Staat, ein etwaiges Unrecht zu beseitigen und unter Umständen Schadenersatz auszurichten. Gegen die Schweiz richteten sich überdurchschnittlich viele Klagen: Von 1974 bis Ende 2003 wurden 2'662 Beschwerden eingereicht, 105 wurden als ganz oder teilweise zulässig erklärt, 41 Fälle endeten mit einer Verurteilung der Schweiz. Diese Urteile, welche das gesamte Spektrum des Grundrechtsschutzes betreffen, haben zu Gesetzes- und Praxisänderungen geführt.

Quellen und Literatur

  • M.E. Villiger, Hb. der Europ. Menschenrechtskonvention, 21999, (mit Bibl.)
  • NZZ, 4.11.2000
Weblinks

Zitiervorschlag

Mark E. Villiger: "Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.11.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008961/2005-11-22/, konsultiert am 28.03.2024.