Sklaverei

Die Geschichte der Sklaverei reicht global von der Prähistorie (ca. 8000 v.Chr.) bis in die Gegenwart und umfasst in ihren grossen Epochen eine Zeit ohne feste Institutionen und Rechtsregeln bis ins 3. Jahrtausend v.Chr., die Kin- und Haussklaverei ab etwa dem 3. Jahrtausend v.Chr. (Kriegsgefangene, Frauen und Kinder, die – kaum als Sklaven erkennbar – in Familien oder Clans integriert waren), die transatlantische Sklaverei vom beginnenden 16. Jahrhundert bis 1888 (Überseehandel) sowie Sklavereien in Afrika und Asien bis ins 20. Jahrhundert. Ebenfalls dazu zählen die heutigen «modernen», zumeist illegalen Sklavereien, zu denen Menschen- bzw. Kinderhandel, Zwangsprostitution (Prostitution), religiöse Formen der Sklaverei sowie Arbeitszwang gerechnet werden. Bis auf die transatlantische Sklaverei ist keine dieser Sklavereien formal-staatlich beendet worden, obwohl auf der ganzen Welt Gesetze gegen den Besitz von Menschen existieren (z.B. Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Artikel 4).

Menschen geraten durch Krieg, Raub, Verurteilung und Verschuldung in Sklaverei. Die Masse der versklavten Menschen waren und sind seit der Neuzeit Kinder und Frauen, meist Mädchen; Männer finden sich vor allem in der Kriegsgefangenen- und der transatlantischen Sklaverei. Ein Grossteil der Versklavten verstirbt in der Sklaverei. Versklavte befreien sich durch Flucht, Rebellion oder Revolution, per Freikauf, durch Freilassung, durch staatliche Verfügung sowie Abolitionen (Abolitionismus).

Sklavinnen und Sklaven unterliegen der ganz konkreten, gegen ihren Körper gerichteten Gewalt anderer und einer von ihren Besitzern und Besitzerinnen sowie Institutionen eingeschränkten geografischen und sozialen Mobilität. Sie müssen für die Sklavenhalter und Sklavenhalterinnen arbeiten, werden für Reproduktion und Prostitution sowie Militär- und Wachdienste herangezogen und dienen zur Repräsentation von Macht und Status. Zudem sind sie als Ware Investitions- und Tauschkapital. In der Geschichte der Sklaverei können zwei Hauptarten von Statusminderung unterschieden werden: eine innere, beispielsweise nach soziökonomischen Kriterien wie Verschuldung oder nach Geschlecht und Alter, und eine äussere, in Form einer systematischen Verunglimpfung der Herkunft sowie einer Konstruktion von Alterität (auch Entmenschlichung) und – gestützt auf zeitgenössische religiöse und «wissenschaftliche» Theorien – zivilisatorischer und rassischer Unterlegenheit (Rassismus).

Quelle: David Eltis und David Richardson, Atlas of the Transatlantic Slave Trade, 2010 und slavevoyages.org © 2023 Historisches Lexikon der Schweiz, Bern.
Quelle: David Eltis und David Richardson, Atlas of the Transatlantic Slave Trade, 2010 und slavevoyages.org © 2023 Historisches Lexikon der Schweiz, Bern. […]

Die Regelung der Gewalt über Versklavte («Verfügungsrecht») vollzog sich im Rahmen der legalen Eigentumsrelation (Eigentum). In Europa legten das vor allem das römische Recht und die Rechtsbücher der Kolonialstaaten (Kolonialismus) fest, die in der Tradition des römischen Rechts standen (v.a. Spanien und Portugal). In der englischsprachigen Welt und ihren Kolonien bestimmte dies das common law. Darüber hinaus hatten jedoch auch andere Imperien (wie Azteken, Inka, China, Persien, Osmanen, Imperien in Indien, Russland) indigene Sklavereien mit eigenen Gebräuchen, Religionen, Regeln und Rechtssystemen. Dazu kamen sklavenhaltende small-scale-Gesellschaften ohne Staat sowie «kleine» Sklavereien und Schuldsklavereien, die oft nicht als solche bezeichnet wurden. Im Folgenden stehen die Sklaverei in der römischen Antike mit Ausblick auf das Frühmittelalter, der transatlantische Sklavenhandel sowie die Haltung von Bundesrat und Parlament (Bundesversammlung) in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Fokus.

Antike und Mittelalter

Trotz räumlicher und kultureller Unterschiede ist die Sklaverei in den Gesellschaften der antiken Welt allgegenwärtig. Verschiedene Formen der Unfreiheit bei den Galliern (Gallia), Helvetiern und anderen keltischen Stämmen, die auf dem Gebiet der heutigen Schweiz angesiedelt waren, sind mangels Quellen schwer zu rekonstruieren. Caesar berichtet in seinem De bello gallico von einer Form der Schuldknechtschaft unter den Galliern und erwähnt, dass die Helvetier ihre Kriegsgegner versklavt hätten; eine Praktik, die auch bei den Römern üblich war. Auf diesem Weg gelangten zahlreiche Kelten, Gallier und Germanen in römische Sklaverei. Bundesgenossen wurden von diesem Los verschont, nicht jedoch, wenn sie sich der römischen Herrschaft widersetzten. So kam es gemäss Tacitus 69 n.Chr. nach einem Konflikt der Civitas der Helvetier mit den römischen Legionen zur Versklavung grosser Teile der helvetischen Bevölkerung. Mit der weiteren sukzessiven Eingliederung des Gebiets der heutigen Schweiz in das Römische Reich endete die Versklavung der hiesigen Bevölkerung durch die Römer.

Solange die Römer ihr Reich expandierten und in den Grenzregionen in Konflikte involviert waren, war der Nachschub an Sklaven gewährleistet. In friedlicheren Zeiten wurde vermehrt auf hausgeborene Sklavinnen und Sklaven (vernae) zurückgegriffen, um den Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Da der Einsatz von versklavten Kriegsgefangenen in ihren Herkunftsgebieten aus Angst vor Aufständen vermieden wurde, erfolgte die Verteilung über ein Handelsnetz im gesamten Reich. Der Handel führte dabei auch über den Grossen St. Bernhard, wie ein Votivtäfelchen nahelegt, das ein helvetischer Sklavenhändler dort dem Jupiter Poeninus gestiftet hat. Über die Anzahl von versklavten Menschen im Verhältnis zur freien Bevölkerung kann nur spekuliert werden.

Votivtäfelchen des helvetischen Sklavenhändlers Caius Domitius Carassounus an die lokale Gottheit Jupiter Poeninus zur Erwirkung einer sicheren Überquerung des Grossen St. Bernhard (Summus Poeninus). Bronze, Anfang 1. Jahrhundert n.Chr., 14,7 x 24,4 cm, gefunden in Bourg-Saint-Pierre (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, A-56435).
Votivtäfelchen des helvetischen Sklavenhändlers Caius Domitius Carassounus an die lokale Gottheit Jupiter Poeninus zur Erwirkung einer sicheren Überquerung des Grossen St. Bernhard (Summus Poeninus). Bronze, Anfang 1. Jahrhundert n.Chr., 14,7 x 24,4 cm, gefunden in Bourg-Saint-Pierre (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, A-56435).

Die Sklavenhaltung war im gesamten Römischen Reich verbreitet und rechtlich geregelt, wobei bis zur Verleihung des römischen Bürgerrechts an alle freien Bewohnerinnen und Bewohner des Imperium Romanum im Jahr 212 n.Chr. (Constitutio Antoniniana) römisches Recht und lokale Regelungen für Nichtbürger nebeneinanderstanden (Romanisierung). Sklavinnen und Sklaven galten im römischen Recht als Sache und Eigentum ihres Besitzers (dominus). Ihre Lebensbedingungen variierten je nach Herr und Tätigkeitsfeld. Eingesetzt wurden sie für eine Vielzahl von Arbeiten, sei es in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Haushalt oder in Handwerksbetrieben. Ziegelsteine aus Erlach und Wettswil am Albis nennen beispielsweise die an der Ziegelproduktion beteiligten Sklaven. Freie und unfreie Arbeit bestand oftmals nebeneinander.

Fragment eines Tonziegels mit römischer Inschrift, 1950 in Erlach gefunden. Terrakotta, 22,5 x 24 x 3 cm (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, A-86274).
Fragment eines Tonziegels mit römischer Inschrift, 1950 in Erlach gefunden. Terrakotta, 22,5 x 24 x 3 cm (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, A-86274). […]

Als Eigentümer von Sklavinnen und Sklaven fungierten nicht nur Einzelpersonen; Städte und Korporationen konnten ebenfalls versklavte Menschen besitzen. Solche waren vielfach mit dem Unterhalt der städtischen Infrastruktur, dem Bau von Strassen und öffentlichen Gebäuden, und Arbeiten in der Administration beauftragt. Auch Sklaven und insbesondere Freigelassene aus kaiserlichem Besitz wurden für vielfältige Verwaltungstätigkeiten beigezogen. So war in Genf Aurelius Valens, ein kaiserlicher Freigelassener, der selbst über Freigelassene und Versklavte verfügte, für die dortige Zollstation verantwortlich (Zölle).

Nach römischem Recht konnten Sklavinnen und Sklaven ab dem 30. Lebensjahr freigelassen werden. Frühere Freilassungen waren möglich, resultierten jedoch in einer schlechteren rechtlichen Stellung der Freigelassenen. Der Rechtstatus einer freigelassenen Person orientierte sich an dem seines ehemaligen Herrn, der zu seinem Patron wurde (Klientelismus). Besass der Patron das römische Bürgerrecht, erhielten dessen Freigelassene entweder das römische oder das latinische Bürgerrecht mit eingeschränkten Ehe- und Testamentsrechten (Lex Iunia Norbana). War der Patron ein Nicht-Römer (peregrinus), galten auch seine Freigelassenen als peregrini, was erst mit der Constitutio Antoniniana hinfällig wurde. Allerdings wurde im römischen Recht zwischen Freigeborenen (ingenui) und Freigelassenen (libertini/liberti) unterschieden. Als freigeboren galten die Kinder von Freien und Freigelassenen; im Zweifelsfall war der Status der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt ausschlaggebend. Freigeborene waren rechtlich bessergestellt als Freigelassene; letzeren blieb beispielsweise das Ausüben höherer Ämter und der Zugang zum Senatorenstand verwehrt.

Für manche der versklavten Menschen bestand die Möglichkeit, sich aus den Erträgen eines peculium selbst freizukaufen. Ein peculium war ein Sondergut im Eigentum des Herrn (pater familias), das dieser einer Sklavin oder einem Sklaven zur selbstständigen Bewirtschaftung und Verwaltung übergeben konnte, beispielsweise eine Viehherde oder ein Gewerbebetrieb. Freigelassene waren auch nach der Freilassung der Verfügungsgewalt (potestas) ihres Patrons unterstellt und konnten, insbesondere wenn sie die Freikaufsumme nicht selbst aufzubringen vermochten, zu gewissen vertraglich festgehaltenen Aufgaben für ihren ehemaligen Herrn verpflichtet werden. Nichterfüllung dieser Arbeiten konnte zu erneuter Versklavung führen. Nicht selten blieben Freigelassene im Haushalt ihres Patrons und übernahmen verantwortungsvollere Tätigkeiten, wie die Leitung eines entfernt liegenden Landgutes (Römischer Gutshof). Aus Avenches ist die Stiftungsinschrift eines gewissen Quintus Postumius Hyginus und seines Freigelassenen Postumius Hermes für ein Kollegium für Ärzte und Lehrer erhalten. Es ist anzunehmen, dass die beiden Stifter ebenfalls dieser Berufskategorie angehört haben, wobei der eine wohl zunächst als Sklave, dann als freier Gehilfe von Ersterem gearbeitet haben dürfte.

Das Verhältnis zwischen Patron und Freigelassenen konnte durchaus eng sein, wie verschiedene Grabinschriften belegen: In Munzach gedenkt ein Patron seiner bereits mit 16 Jahren verstorbenen Freigelassenen und deren einjähriger Schwester. Und in Murten ist auf dem Grabstein des Titus Nigrius Saturninus zu lesen, dass seine Freigelassene und Ehefrau ihm dieses Denkmal errichtet habe.

Zwei Grabstelen mit den Namen von Freigelassenen. Links: Stele der freigelassenen Schwestern Prima und Araurica, gestiftet von ihrem Patron Caius Coteius, gefunden in Munzach, Kalkstein, 2.-3. Jahrhundert, 53 x 68 x 19 cm (Historisches Museum Basel, Inv. 1904.140, © Historisches Museum Basel, Andreas Niemz); rechts: Stele des Titus Nigrius Saturninus, errichtet von seiner ehemaligen Sklavin und Ehefrau Saturnina Gannica, gefunden in Murten, Stein, römische Zeit, 55 x 36 x 3,5 cm (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, A-85027).
Zwei Grabstelen mit den Namen von Freigelassenen. Links: Stele der freigelassenen Schwestern Prima und Araurica, gestiftet von ihrem Patron Caius Coteius, gefunden in Munzach, Kalkstein, 2.-3. Jahrhundert, 53 x 68 x 19 cm (Historisches Museum Basel, Inv. 1904.140, © Historisches Museum Basel, Andreas Niemz); rechts: Stele des Titus Nigrius Saturninus, errichtet von seiner ehemaligen Sklavin und Ehefrau Saturnina Gannica, gefunden in Murten, Stein, römische Zeit, 55 x 36 x 3,5 cm (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich, A-85027).

Sklaverei gehörte zur römischen Lebensrealität und wurde kaum kritisiert. Auch mit der zunehmenden Christianisierung des Imperium Romanum wurde die Sklaverei nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Kirchliche Institutionen und Klöster besassen ebenfalls Sklavinnen und Sklaven. Neu eingeführt wurde nun die Möglichkeit kirchlicher Freilassung (manumissio in ecclesia), wobei auch hier die Freigelassenen den Freigeborenen nicht gleichgestellt waren. Ersteren blieb beispielsweise der Eintritt in den höheren Klerus verwehrt. Im 4. Jahrhundert bildete sich mit dem Kolonat eine neue Form eingeschränkter Freiheit aus: Bauern wurden rechtlich enger an das von ihnen gepachtete Land gebunden, das nun weder sie noch ihre Kinder ohne die Zustimmung des Landbesitzers verlassen durften.

Die verschiedenen Staatsgebilde, die nach dem Ende des Imperium Romanum auf dem Gebiet der heutigen Schweiz entstanden sind, orientierten sich am römischen Recht und übernahmen auch dessen Bestimmungen zur Sklaverei, passten sie jedoch in einzelnen Punkten ihren gesellschaftlichen Begebenheiten an (Germanische Stammesrechte). Im Frühmittelalter wurden Versklavten bzw. Unfreien begrenzte Rechte auf Besitz und auf eine kirchlich sanktionierte Ehe zugebilligt (Ehegenossame). Ihre Position blieb jedoch prekär, da die Anerkennung ihrer Ansprüche von ihren Herren abhing (familia) und sie kaum Möglichkeiten zur Klage hatten. Der lateinische Begriff servus (Sklave) dürfte seine ursprüngliche Bedeutung Ende des 1. Jahrtausends verloren haben und bezeichnete in der Folge auch andere Formen der Abhängigkeit (Freie, Frondienste). Mindestens auf dem Boden der heutigen Nordostschweiz war bereits ab dem 8. Jahrhundert – von der römischen mancipatio (Handgreifung) herrührend – eher die Rede von mancipii (Leibeigenschaft) sowie von servitores (Diener) statt von servi. Im Spiegel der zeitgenössischen Dienst- und Hofrechte sowie der Alemannenrechte lässt sich die Stellung dieser Hörigen, Mägde und Knechte (Grundherrschaft) nur noch partiell mit jener der Sklaven und Sklavinnen der römischen Antike vergleichen. Ab dem 12. Jahrhundert findet als alternativer Begriff für servus das Wort «Slave» (von der ethnischen Bezeichnung «Slawe») Verwendung, von dem sich das Wort «Sklave» ableitet.

Frühe Neuzeit

Die Geschichtsschreibung zur Sklaverei konzentrierte sich ab der «Entdeckung» und kolonialen Ausbeutung Amerikas durch die Europäer auf das transatlantische Handelssystem, das Europa, Afrika und den amerikanischen Kontinent (Lateinamerika, Karibik, Vereinigte Staaten von Amerika) miteinander verband. Der Aufbau einer Plantagenökonomie in den amerikanischen Kolonien schuf eine unersättliche Nachfrage nach landwirtschaftlichen Arbeitskräften, welche die europäischen und einheimischen Kolonialherren durch massenhafte und rücksichtslose Verschleppung grosser Bevölkerungsteile aus afrikanischen Küstenregionen mit Hilfe lokaler Netzwerke (v.a. in Westafrika) befriedigten. Die meisten europäischen Kaufleute, die zwischen 1519 und 1867 am Sklavenhandel beteiligt waren, stammten aus Portugal und Grossbritannien; über den transatlantischen Handel versorgten sie Amerika in diesem Zeitraum mit etwa zehn bis elf Millionen Gefangenen afrikanischer Herkunft, die als Versklavte ausgebeutet wurden.

In der zahlenmässigen Entwicklung des Sklavenhandels spiegelt sich die Ereignisgeschichte. So führen der Beginn des amerikanischen Unabhängigkeitskriegs 1775 oder die Revolution auf Saint-Domingue 1791 zu einem zwischenzeitlichen Einbruch der Handelsströme. Ebenso sind die Auswirkungen der Abolition des transatlantischen Sklavenhandels auf britischem Gebiet und in den Vereinigten Staaten 1807-1808 und der anglo-brasilianische Vertrag gegen den Sklavenhandel 1830 erkennbar (Quelle: Hochrechnungen der Trans-Atlantic Slave Trade Database und der Intra-American Slave Trade Database auf slavevoyages.org [Januar 2023]). 

Die überwiegende Mehrheit der Schweizer Textilfabrikanten (Textilindustrie), Grosskaufleute und Kreditgeber (Finanzplatz) trat in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, auf dem Höhepunkt des Überseehandels mit seinem weitverzweigten Netzwerk, in Erscheinung. Ihnen erlaubte die Ausweitung des atlantischen Handelsnetzes eine Erhöhung der Produktion und des Absatzes insbesondere von Indiennes bzw. bedruckten Stoffen aus Baumwolle – den Tauschwaren par excellence gegen afrikanische Gefangene im sogenannten Dreieckshandel – sowie eine direkte Beteiligung am wachsenden Sklavenhandel, teils durch Anteilscheine. Als ebenso lukrativ galten finanzielle Beteiligungen an amerikanischen Plantagen.

Radierungen von François Aimé Louis Dumoulin aus der Collection de cent-cinquante gravures [illustrant les] Voyages et aventures surprenantes de Robinson Crusoé, gedruckt bei Blanchoud, Loertscher et fils, Vevey, um 1818 (zweite Ausgabe), Tafeln 4 und 5 (Musée historique de Vevey, Inv. MhV 5418).
Radierungen von François Aimé Louis Dumoulin aus der Collection de cent-cinquante gravures [illustrant les] Voyages et aventures surprenantes de Robinson Crusoé, gedruckt bei Blanchoud, Loertscher et fils, Vevey, um 1818 (zweite Ausgabe), Tafeln 4 und 5 (Musée historique de Vevey, Inv. MhV 5418). […]

Schweizer Unternehmen handelten darüber hinaus mit Zucker, Kaffee, Kakao und Baumwolle, die in den amerikanischen Kolonien von Sklavinnen und Sklaven produziert wurden. Die meisten Unternehmen stammten aus Basel (Christoph Burckhardt & Co., Christoph Burckhardt; Weis & Fils; Riedy & Thurninger; Kuster & Pelloutier; Simon & Roques), Neuenburg (Favre-Petitpierre & Cie.; Pourtalès et Cie., Pourtalès; Gorgerat Frères & Cie.) und Genf (Labat Frères; Rivier & Cie.; Jean-Louis Baux & Cie.). Rein finanzielle Beteiligungen wurden über Kreditgeber wie den Neuenburger David de Pury, Banken – z.B. Marcuard & Co. und Zeerleder & Co. aus Bern sowie Tourton & Baur und Mallet frères & Cie. (Mallet) mit engen Verbindungen nach Genf – und selbst Städte wie Bern oder Zürich abgewickelt. Sie waren meist Aktionäre grosser Chartergesellschaften, etwa der portugiesischen Companhia Geral de Comércio de Pernambuco e Paraíba, der französischen Ostindien-Kompanie oder der englischen South Sea Company, die unterschiedlich stark im Sklaven- und Kolonialwarenhandel aktiv waren.

Erste Hochrechnungen zeigen, dass jegliche Form der Beteiligung von Schweizern am Transatlantikhandel zwischen 1719 und 1830 zur Verschleppung von über 170'000 Menschen aus Afrika führte. Das entspricht ca. 2% aller Gefangenen afrikanischer Herkunft, die in diesem Zeitraum an Bord von europäischen Schiffen verschleppt wurden. Die Fallstudien zeigen, dass der Sklavenhandel nur einen kleinen Anteil der Handels- und Investitionsaktivitäten der Schweizer darstellte. Das machte sie zu Gelegenheitssklavenhändlern. Gleichwohl kamen, wie in anderen europäischen Ländern, versklavte Menschen aus den Kolonien in die Schweiz, so Pauline Buisson, die von ihrem Besitzer David-Philippe de Treytorrens in den 1770er Jahren von Saint-Domingue nach Yverdon gebracht wurde.

Die Involvierung von Schweizern in die Sklaverei erfolgte oft erst im Nachgang an den eigentlichen Handel mit Versklavten. Die im kolonialen Amerika Tätigen – hauptsächlich Pflanzer, teilweise auch Händler – besassen und benutzten Sklaven und Sklavinnen als Landarbeiter bzw. Landarbeiterinnen, Angestellte und Hausbedienstete. Im 18. Jahrhundert etablierten sie sich zunächst in der Karibik (einschliesslich Niederländisch-Guyana, Suriname), nach den Sklavenaufständen auf Saint-Domingue (Haiti) und Jamaika vermehrt im Süden der Vereinigten Staaten und in Brasilien. Die Bewirtschaftung der Sklavenplantagen, auf denen Zucker, Kaffee, Kakao, Baumwolle oder Reis angebaut wurde, delegierten die Schweizer Eigentümer meist an lokale Verwalter, die mitunter ortsansässige Landsleute waren.

Zu diesen Eigentümern, die überwiegend von der Schweiz oder einem bedeutenden europäischen Handelsplatz wie Amsterdam oder London aus agierten, gehörten Jacques-Louis de Pourtalès und sein Basler Geschäftspartner Johann Jakob Thurneysen, die über grosse Plantagen auf der Insel Grenada verfügten. Ebenso zu nennen sind die Basler Brüder Johannes und Johann Jakob Faesch, der Waadtländer Jean Samuel Guisan, der Neuenburger Pierre Alexandre DuPeyrou sowie die Genfer François Fatio, Michel Trollet, David Flournois, Isaac Vernet, Jean Gallatin und Jean Zacharie Robin.

Einige Eigentümer lebten aber auch vor Ort und bewirtschafteten ihre Güter selbst. In der Karibik und in Niederländisch-Guyana waren dies die Genfer Jean Trembley, Ami Butini, Charles-Alexandre Dunant, Jacques Théodore Colladon, Jean Antoine Bertrand, Henri Peschier und Henri Rieu sowie Raymond Marie und Pierre Gautier. Letztere gehörten zu jenen Pflanzern, die nach den Sklavenaufständen auf Saint-Domingue (1791-1803) für ihre Besitzverluste entschädigt wurden. Auch Schweizer aus anderen Kantonen verfügten in der Karibik und in Südamerika über Plantagen, darunter der Zürcher Friedrich Ludwig Escher (Onkel von Alfred Escher) auf Kuba und der St. Galler Paulus Züblin in Guyana. In South Carolina gründeten der Neuenburger Jean Pierre de Pury (Vater von David de Pury) und der Appenzeller Johannes Tobler zwei Schweizer Kolonien mit Land, das zum Teil von Versklavten bewirtschaftet wurde. Schweizerische Einwanderer vor allem aus Neuenburg, Zürich und der Waadt liessen sich zudem während des 19. Jahrhunderts in den brasilianischen Regionen Bahia und São Paulo nieder, wo sie zahlreiche Sklavinnen und Sklaven auf ihren ausgedehnten Kaffeeplantagen beschäftigten.

Wie rentabel die mit den Plantagen erwirtschafteten Geschäfte für die an- wie abwesenden Eigentümer waren, lässt sich kaum eruieren, da in der Regel weder die genauen Anbauflächen und Anbaukulturen noch die Anzahl der dort eingesetzten versklavten Menschen und die Buchführung überliefert sind. Auf den ersten Blick wirkt es so, als generierten die Betriebe ebenso viele Probleme (Sophie-Adrienne Martinet Larguier des Bancels) wie enorme Profite (David de Pury, Auguste-Frédéric de Meuron). Auch herrschte in den Kolonien ein für die europäischen Auswanderer schädliches Klima und viele starben an Tropenkrankheiten. Der Überseehandel und der damit verbundene Sklavenhandel waren vor diesem Hintergrund für Schweizer wie europäische Kaufleute und Investoren letztlich nur ein wirtschaftlicher Schauplatz unter anderen.

Der transatlantische Sklavenhandel hatte zerstörerische Folgen für die indigene Lebensweise, Sprache und Kultur. Frauen, Männer und Kinder starben durch Menschenjagd, beim Marsch aus dem Inneren Afrikas an die Küste oder in die Forts, in denen sie oft monatelang auf ihren Verkauf warten mussten. Nach Schätzungen der Forschung erfolgten nahezu drei Viertel aller Todesfälle von Versklavten noch in Afrika. Überlebten die versklavten Menschen an Bord die gefährliche Überquerung des Atlantiks, hatten sie nach ihrem Weiterverkauf in Hafenstädten und dem Einbrennen des Besitzerzeichens in die Haut durchschnittlich noch vier bis sechs Jahre zu leben.

Die Schlacht zwischen den Freiheitskämpfern unter Toussaint Louverture und den französischen Kolonialtruppen um die Ravine-à-Couleuvres auf Saint-Domingue, 23. Februar 1802. Illustration in Band 4 von Adolphe Thiers' Histoire du Consulat et de l'Empire, gezeichnet von Karl Girardet, gestochen von Jean-Jacques Outhwaite, erschienen im Verlag von Jean-Baptiste-Alexandre Paulin, Paris, 1845 (Musée du Nouveau Monde de la Rochelle, MNM.doc.2019.1.1).
Die Schlacht zwischen den Freiheitskämpfern unter Toussaint Louverture und den französischen Kolonialtruppen um die Ravine-à-Couleuvres auf Saint-Domingue, 23. Februar 1802. Illustration in Band 4 von Adolphe Thiers' Histoire du Consulat et de l'Empire, gezeichnet von Karl Girardet, gestochen von Jean-Jacques Outhwaite, erschienen im Verlag von Jean-Baptiste-Alexandre Paulin, Paris, 1845 (Musée du Nouveau Monde de la Rochelle, MNM.doc.2019.1.1). […]

Bundesstaat

Im 19. Jahrhundert pflegte der junge Bundesstaat auch zu Sklaven haltenden Mächten diplomatische Kontakte. Während die Beziehungen zu Grossbritannien (Abschaffung der Sklaverei 1838), Frankreich (1848) und den Niederlanden (1863) schon länger zurückreichten, waren jene zu Ländern wie den USA und Brasilien, die die Sklaverei 1865 bzw. 1888 abschafften, jüngeren Datums. Zwar beteiligte sich die Eidgenossenschaft an keiner überseeischen Expansion und war somit auch nicht direkt in die Kolonial- und Plantagenverwaltung involviert, doch unterhielten einige Politiker, die den jungen Bundesstaat mitgestalteten, enge Verbindungen zur kolonialen Welt. So finanzierte Louis Wyrsch, Mitglied des Verfassungsrats von 1848 (Bundesverfassung), seine politische Karriere mit Pensionen aus fremden Diensten in Niederländisch-Ostindien (Indonesien). Auch hielt sich die offizielle Schweiz bei Forderungen nach der Abschaffung der Sklaverei zurück, die vor allem aus intellektuellen und religiösen Kreisen vorgebracht wurden.

Erste Seite des Berichts des Bundesrats vom 2. Dezember 1864 zur Sklavenhalterfrage, auf Deutsch und Französisch, erschienen im Schweizerischen Bundesblatt (Bd. 3, Heft 53) vom 10. Dezember 1864 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Erste Seite des Berichts des Bundesrats vom 2. Dezember 1864 zur Sklavenhalterfrage, auf Deutsch und Französisch, erschienen im Schweizerischen Bundesblatt (Bd. 3, Heft 53) vom 10. Dezember 1864 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern). […]

Dennoch gab es Situationen, in denen sich der Bundesstaat zur Sklaverei äusserte: Am 23. Dezember 1863 forderte Nationalrat Wilhelm Joos in einer Motion die schrittweise Abschaffung der Sklaverei in denjenigen Ländern des amerikanischen Kontinents, in denen die Sklaverei noch erlaubt war (ohne diese explizit zu nennen). Joos, der seit den frühen 1860er Jahren die Auswanderung nach Amerika als Mittel gegen die Arbeitslosigkeit propagierte, hatte während eines Aufenthalts in Brasilien festgestellt, dass die Sklavenwirtschaft die Möglichkeit einer Anstellung für Schweizer Auswandererfamilien verringerte. Unter Berufung auf ethische Grundsätze (laut Joos eine «Frage der Ehre») schlug er Massnahmen zum Verbot des Kaufs und Verkaufs von Sklavinnen und Sklaven durch Schweizer vor, was vom Nationalrat jedoch abgelehnt und vom Bundesrat daher gar nicht erst diskutiert wurde. Da übergeordnete ethische Überlegungen kein Gehör gefunden hatten, argumentierte er in seiner neuerlichen Motion vom 13. Juli 1864 mit der schwierigen Situation der zahlreichen Schweizer Halbpächter in Brasilien (Teilbau). Mit diesem Ansatz wurde die Motion vom Nationalrat angenommen und an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergereicht. Dieser legte am 2. Dezember 1864 einen ausführlichen Bericht vor, der sich hauptsächlich auf die Gutachten von Johann Jakob von Tschudi, vormals ausserordentlicher Gesandter der Schweiz in Brasilien, und von Henri David, ehemaliger Honorargeneralkonsul in Rio de Janeiro, stützte. Die Motion wurde abgelehnt, mit der Begründung, ein Kauf- oder Verkaufsverbot von versklavten Menschen verbessere die Situation der Schweizer Arbeitskräfte in Brasilien nicht und bringe Schweizer Eigentümer «um einen Theil ihres immerhin rechtmässig erworbenen Vermögens». Davon wären auch, so der Bundesrat, offizielle Vertreter wie Eugène Emile Raffard, Schweizer Generalkonsul in Rio, betroffen. Joos kritisierte den Bericht in einer Parlamentsdebatte vom 10. Dezember 1864 dahingehend, dass der Bundesrat die tatsächlichen Verhältnisse in Brasilien unterschätze und angesichts der bevorstehenden Abschaffung der Sklaverei in den USA gut daran täte, im Sinne des Abolitionismus zu handeln. Nationalrat Philipp Anton von Segesser schlug vor, die Motion an den Bundesrat zurückzuschicken, damit dieser die Ausarbeitung von Gesetzen zum Verbot des Sklavenhandels prüfe. Bestrebt, die Gewinne aus der Sklavenwirtschaft nicht zu gefährden, lehnte der Nationalrat jedoch ab. Im März 1865 griff Joos im Schaffhauser Intelligenzblatt die Frage der Sklaverei erneut auf und nannte sie ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit».

Travail à la chaîne («Arbeit in Ketten»). Reportage von Cyril Dépraz über Schweizer Siedler in Brasilien in einer Ausgabe von Mise au point des Fernsehens der französischen Schweiz vom 21. Januar 2024 (Radio Télévision Suisse, Genf, Play RTS).
Travail à la chaîne («Arbeit in Ketten»). Reportage von Cyril Dépraz über Schweizer Siedler in Brasilien in einer Ausgabe von Mise au point des Fernsehens der französischen Schweiz vom 21. Januar 2024 (Radio Télévision Suisse, Genf, Play RTS). […]

Danach wurde das Thema in Bundesbern erst wieder nach dem Beitritt der Schweiz zum Völkerbund (1920) aufgegriffen. In der Folge ratifizierte die Schweizerische Eidgenossenschaft verschiedene internationale Verträge, so 1930 das Sklavereiabkommen des Völkerbunds und 1964 das Zusatzübereinkommen über die Abschaffung der Sklaverei, des Sklavenhandels und sklavereiähnlicher Einrichtungen und Praktiken der Vereinten Nationen (UNO). 1974 trat sie der EMRK und 1992 dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) bei, den die UNO-Generalversammlung 1966 verabschiedet hatte; beide beinhalten auch Artikel, welche die Sklaverei verbieten. Die Erklärung der Weltkonferenz gegen Rassimus der UNO in Durban 2001, die auch die Schweiz unterschrieb, bezeichnet den Sklavenhandel als ein «Verbrechen gegen die Menschlichkeit». Ein Mitglied der Schweizer Delegation beteuerte im Vorfeld der Konferenz, die Schweiz sei nie an dieser Form des Handels oder am Kolonialismus beteiligt gewesen. Obwohl von der neueren historischen Forschung widerlegt, vertraten auch Mitglieder des Bundesrats diese Sichtweise immer wieder, so Doris Leuthard 2017 während eines Aufenthalts in Benin oder Ignazio Cassis 2021 in der Samstagsrundschau des Deutschschweizer Radios. Dagegen reichten mehrere Parlamentarierinnen und Parlamentarier Vorstösse ein. Im Gegensatz zu den USA, den Niederlanden, Dänemark und der britischen Krone hat sich die Schweiz nie offiziell für Verfehlungen im Zusammenhang mit der Sklaverei entschuldigt.

Quellen und Literatur

  • Corpus Inscriptionum Latinarum, 1863-.
  • Howald, Ernst; Meyer, Ernst (Hg.): Die römische Schweiz. Texte und Inschriften mit Übersetzung, 1940.
  • Walser, Gerold: Römische Inschriften in der Schweiz, 3 Bde., 1979-1980.
  • Stähelin, Felix: Die Schweiz in römischer Zeit, 1927 (19483).
  • Drack, Walter; Fellmann, Rudolf: Die Römer in der Schweiz, 1988.
  • Speidel, Michael Alexander: «Ein römischer Ziegel mit Ritzinschrift aus dem Ziegelbrennofen Josenmatt bei Wettswil», in: Berichte der Kantonsarchäologie Zürich, 13, 1996, S. 193-198.
  • Miers, Suzanne: Slavery in the Twentieth Century. The Evolution of a Global Problem, 2003.
  • David, Thomas; Etemad, Bouda; Schaufelbuehl, Janick Marina: Schwarze Geschäfte. Die Beteiligung von Schweizern an Sklaverei und Sklavenhandel im 18. und 19. Jahrhundert, 2005 (französisch 2005).
  • Fässler, Hans: Reise in Schwarz-Weiss. Schweizer Ortstermine in Sachen Sklaverei, 2005.
  • Grant, Kevin: A Civilised Savagery. Britain and the New Slaveries in Africa, 1884-1926, 2005.
  • Davis, David Brion: Inhuman Bondage. The Rise and Fall of Slavery in the New World, 2006.
  • Heinen, Heinz (Hg.): Handwörterbuch der antiken Sklaverei, 3 Bde., 2006-2017.
  • Meissner, Jochen; Mücke, Ulrich; Weber, Klaus: Schwarzes Amerika. Eine Geschichte der Sklaverei, 2008.
  • Etemad, Bouda: «Investir dans la traite. Les milieux d’affaires suisses et leurs réseaux atlantiques», in: Augeron, Mickaël; Poton, Didier; Van Ruymbeke, Bertrand (Hg.): Les Huguenots et l’Atlantique, Bd. 1, 2009, S. 527-538.
  • Herrmann-Otto, Elisabeth: Sklaverei und Freilassung in der griechisch-römischen Welt, 2009 (20172).
  • Kuhn, Konrad J.; Ziegler, Béatrice: «Die Schweiz und die Sklaverei. Zum Spannungsfeld zwischen Geschichtspolitik und Wissenschaft», in: Traverse, 16/1, 2009, S. 116-130.
  • Zeuske, Michael: Handbuch Geschichte der Sklaverei. Eine Globalgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, 2 Bde., 2013 (20192).
  • Zeuske, Michael: Sklavenhändler, Negreros und Atlantikkreolen. Eine Weltgeschichte des Sklavenhandels im atlantischen Raum, 2015.
  • Rio, Alice: Slavery after Rome, 500-1100, 2017.
  • Zeuske, Michael: Sklaverei. Eine Menschheitsgeschichte von der Steinzeit bis heute, 2018.
  • Etemad, Bouda: «Le palais Dupeyrou. Un monumental legs à Neuchâtel de "Monsieur de Surinam"», in: Augeron, Mickaël (Hg.): Figures huguenotes dans les Amériques. De l’histoire à la mémoire, 2020, S. 191-198.
  • Etemad, Bouda: De Rousseau à Dunant. La colonisation et l'esclavage vus de Genève, 2022.
  • Kolb, Anne; Bartels, Jens et al.: Tituli Helvetici. Die römischen Inschriften der West- und Ostschweiz, 2022, S. 226-227.
  • Schär, Bernhard C.: «Switzerland, Borneo and the Dutch Indies: towards a new imperial history of Europe, c. 1770-1850», in: Past & Present, 257/1, 2022, S. 134-167.
  • Zeuske, Michael: Afrika – Atlantik – Amerika. Sklaverei und Sklavenhandel in Afrika, auf dem Atlantik und in den Amerikas sowie in Europa, 2022.
  • Ismard, Paulin (Hg.): Welten der Sklaverei. Eine vergleichende Geschichte, 2023 (französisch 2021).
  • Kreis, Georg: Blicke auf die koloniale Schweiz. Ein Forschungsbericht, 2023.
  • Santos Pinto, Jovita dos: «Stoffe, Schiffe, Sklaverei. Die Schweiz am Schwarzen Atlantik», in: Schweizerisches Nationalmuseum (Hg.): Kolonial. Globale Verflechtungen der Schweiz, 2024, S. 97-121 (Ausstellungskatalog).
Weblinks

Zitiervorschlag

Michael Zeuske; Seraina Ruprecht; Bouda Etemad; Fabio Rossinelli: "Sklaverei", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.12.2024, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008963/2024-12-19/, konsultiert am 14.01.2025.