Als von einem Herrn (mittelhochdeutsch vron- = Herren-) geforderte und nicht entlöhnte Arbeitsleistungen gehörten Frondienste gemeinsam mit den Natural- und Geldabgaben zu den Feudallasten.
Ihr Ursprung lag im früh- und hochmittelalterlichen Villikationssystem (Fronhof). Rechtlich beruhten sie auf der im Hofrecht festgehaltenen Herrschaftsbeziehung zwischen dem Grundherrn und den Bauern, welche die Huben und kleineren Güter der Villikation bewirtschafteten. Je nach Umfang des zum Zentralhof gehörenden Sallands bedurfte dessen Eigentümer oder Verwalter zusätzlich zum Einsatz von Hofhörigen der Arbeitskraft dieser Bauern und ihrer Angehörigen, vor allem zur Bewältigung von Arbeitsspitzen in der Landwirtschaft (Pflügen, Aussaat, Ernte).
Die Frondienste gliederten sich zum einen in nach Flächen bemessene Stückdienste und nach Tagen oder Nächten gezählte Zeitdienste. Zum andern unterschied man den Handdienst einer Person vom Spanndienst eines Gespanns. Diese Formen kamen vor allem im Getreide-, Gras- und Weinbau zur Anwendung, häufig auch im Transportwesen, zudem in der Textilherstellung und in andern Handwerken.
Im Gebiet der Schweiz sind Frondienste erstmals im 8. Jahrhundert in den Grundherrschaften des Klosters St. Gallen sowie der Zacconen (Viktoriden) in Churrätien nachzuweisen; angenommen werden sie auch für das Südtessin in langobardisch-karolingischer Zeit. Es handelte sich in der Regel um Pflug-, Saat-, Ernte- und Transportdienste im Umfang weniger Tage im Frühjahr und Herbst. Nach einer Zeit dürftiger Überlieferung lassen die Acta Murensia für die Herrschaft des Klosters Muri um die Mitte des 12. Jahrhunderts auf eine aussergewöhnlich grosse Bedeutung der Frondienste schliessen. Inhaber von Huben hätten demnach an mehr als 260 Tagen bzw. Nächten pro Jahr Pflug-, Fuhr-, Hand- und Wachtdienste leisten sollen.
Vom 13.-15. Jahrhundert spielten Frondienste in den Herrschaften der West- und Deutschschweiz eine immer kleinere Rolle. Sehr oft wurden sie in Geldzinsen umgewandelt, mitunter auch abgelöst. Im Pachtsystem der Südschweiz waren sie ganz verschwunden. Grund für den Bedeutungsverlust der Frondienste war der Zerfall der Villikationen und damit ein Rückgang der grundherrlichen Eigenwirtschaft. Das Eindringen des Geldverkehrs in die ländliche Wirtschaft beschleunigte den Prozess. Wo Eigenwirtschaft weiter bestand, stützte sie sich vor allem auf Lohnarbeit (Lohn). Diese war wirksamer als wenig motiviert geleistete Frondienste, die der Herrschaft überdies Nebenkosten für Verpflegung und Ausrüstung verursachten. So beruhte im 15. Jahrhundert nur ein kleiner Teil der von Lehenbauern geleisteten Arbeit in der Klosterwirtschaft der Abtei Rüti auf Frondiensten; der Rest war mit den Grundzinsen aufgerechnete Lohnarbeit.
Im Spätmittelalter forderten auch Landesherren wie die Savoyer Fronen. Hierunter fielen etwa Unterhaltsarbeiten an der Burg Chillon, die aber bereits Mitte des 13. Jahrhunderts in Geldzinsen umgewandelt waren. Der ebenfalls als Frondienst ausgeführte Wegunterhalt am Grossen St. Bernhard blieb dagegen als Arbeitsleistung bestehen, da der Passverkehr den betroffenen Leuten im Val d'Entremont Gewinn einbrachte.
Obwohl die Frondienste gegen Ende des 15. Jahrhunderts kaum mehr ins Gewicht fielen, zählten im Berner Twingherrenstreit um 1470 die Fuhrdienste zu den vorrangigen Streitpunkten zwischen den Gerichtsherren und dem Rat der expandierenden Stadt Bern. Die Abschaffung der Frondienste gehörte zu den Forderungen, die in ländlichen Unruhen, etwa im Zürcher Waldmannhandel 1489 oder während des Bauernkriegs 1525, wenn auch erfolglos, gestellt wurden.
In der frühen Neuzeit erweiterte sich die Begriffsbedeutung. So galten auch die nach Bedarf vereinbarten Leistungen für die Dorfgemeinschaft oder die von Landvögten bzw. dem Staat geforderten Arbeiten (z.B. im Strassenbau) als Fronen. Die Frondienste grundherrlichen Ursprungs blieben als Geldzinsen bestehen, so die von Bern noch im 18. Jahrhundert in der Waadt geforderten Pflug-, Ernte- und Fuhrdienste.
Am 4. Mai 1798 beschlossen die helvetischen Räte die entschädigungslose Aufhebung aller persönlichen Feudalrechte, zu denen offenbar auch die Frondienste gehörten. Im Gegensatz zu den Grundzinsen und Zehnten waren Frondienste danach im Prozess der Ablösung der Feudallasten kaum mehr ein Thema.