18.3.1853 Altstetten, 12.4.1901 Basel, reformiert, von Zürich. Tochter des Johann Ludwig Spyri, Pfarrers und Kantonalpolitikers, und der Maria Elise geborene Wild. Nichte der Johanna Spyri. 1875 Walther Kempin, Pfarrer, Redaktor und Jurist. Emilie Spyri besuchte die Primar- und Sekundarschule und absolvierte ein Haushaltslehrjahr in Neuenburg. Zwischen 1876 und 1879 kamen ihre drei Kinder zur Welt. Weil ihrem Mann der Verlust seiner Pfarrstelle drohte, holte Kempin-Spyri gegen den Widerstand ihrer Verwandten die Matura nach und begann 1885 als erste Schweizerin ein Rechtsstudium (Rechtswissenschaften) an der Universität Zürich. Dieses schloss sie 1887 mit dem Doktorat ab. Da sie als Frau das Aktivbürgerrecht nicht besass, wurde ihr jedoch das Anwaltspatent verweigert. Ihre diesbezügliche Beschwerde ans Bundesgericht blieb ohne Erfolg. Als ihr zudem aufgrund ihres Geschlechts eine Anstellung als Privatdozentin an der Universität Zürich verwehrt wurde, wanderte sie im Herbst 1888 mit ihrer Familie nach New York aus. Dort gründete sie unter anderem eine Rechtsschule für Frauen und bewirkte die Zulassung von Frauen zum Rechtsstudium und zur Advokatur. Wegen Anpassungsschwierigkeiten kehrte der Ehemann schon 1889 mit zwei der drei Kinder in die Schweiz zurück. Hin- und hergerissen zwischen ihrer erfolgreichen Tätigkeit in Amerika und der Familie in der Schweiz, kehrte Kempin-Spyri 1891 schliesslich mit ihrer zweiten Tochter nach Zürich zurück. Nun wurde sie als Privatdozentin an der Universität Zürich zugelassen. Daneben kämpfte sie für die Zulassung der Frauen zum Anwaltsberuf, war als selbstständige Rechtsberaterin tätig und erteilte Rechtsunterricht für Laien sowie an der Höheren Töchterschule in Zürich. 1893-1894 gründete und redigierte sie die Zeitschrift Frauenrecht (zuerst eine Beilage der Züricher Post, ab Ende 1893 eigenständige Publikation). Der 1893 von ihr ins Leben gerufene Frauenrechtsschutzverein erteilte Frauen unentgeltliche Rechtsauskünfte und setzte sich zum Ziel, den Interessen der Frauen anlässlich der Vorarbeiten zum neuen Schweizerischen Zivilgesetzbuch Gehör zu verschaffen. 1894 kritisierte Kempin-Spyri erstmals Eugen Hubers Vorschläge für das neue Ehegüterrecht und schlug einen frauenfreundlicheren Güterstand vor. 1895 übersiedelte sie nach Berlin. Ihr Wegzug fiel vermutlich mit der Trennung von ihrem Mann zusammen. In Berlin erteilte sie ebenfalls Rechtsunterricht, betrieb ein Rechtsberatungsbüro und beschäftigte sich mit der Rechtsstellung der Frau im Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, das sich damals ebenfalls in Vorbereitung befand. Ihre Ansichten waren vor allem bei den radikalen Frauenrechtlerinnen umstritten. 1897 kam es zum Zerwürfnis mit einem Grossteil der deutschen Frauenrechtsbewegung, die im Gegensatz zu Kempin-Spyri das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ablehnte. Hinzu kamen schwere familiäre und materielle Probleme. Kempin-Spyri erkrankte an Schizophrenie und lebte ab Herbst 1897 in psychiatrischen Kliniken. Von der massgeblich von ihr erkämpften Öffnung der Advokatur für Zürcher Frauen, welche 1898 erfolgte, konnte sie nicht mehr profitieren. 1901 starb sie einsam und verarmt in der damaligen Basler Irrenanstalt Friedmatt an Gebärmutterkrebs. Emilie Kempin-Spyri gilt als jene Frauenrechtlerin (Feminismus), die den grössten Einfluss auf das Deutsche Bürgerliche Gesetzbuch ausübte. Sie verfasste zahlreiche Aufsätze und Schriften.
Emilie Kempin-Spyri kurz vor ihrem Studienbeginn an der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Fotografie, um 1885 (Privatsammlung).
Quellen und Literatur
- Kempin, Emilie: Die Stellung der Frau nach den zur Zeit in Deutschland gültigen Gesetzesbestimmungen sowie nach dem Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich, 1892.
- Kempin, Emilie: Die Ehefrau im künftigen Privatrecht der Schweiz, 1894.
- Kempin, Emilie: Rechtsbrevier für deutsche Ehefrauen. 52 Merksprüche aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch mit Erläuterungen, 1897.
- Hasler, Eveline: Die Wachsflügelfrau, 1991 (201917).
- Delfosse, Marianne: Emilie Kempin-Spyri (1853-1901). Das Wirken der ersten Schweizer Juristin unter besonderer Berücksichtigung ihres Einsatzes für die Rechte der Frau im schweizerischen und deutschen Privatrecht, 1994 (mit Werkverzeichnis).
- Berneike, Christiane: Die Frauenfrage ist Rechtsfrage. Die Juristinnen der deutschen Frauenbewegung und das Bürgerliche Gesetzbuch, 1995.
Kurzinformationen
Variante(n) | Emilie Kempin (Ehename)
Emilie Spyri (Taufname)
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Lebensdaten | ∗︎ 18.3.1853 ✝︎ 12.4.1901 1853-03-181901-04-12 |