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Strafvollzug

Der Strafvollzug bezeichnet die einem Strafurteil folgende Phase, sofern eine freiheitsentziehende Strafe (Strafen) oder Massnahme Gegenstand des Strafurteils ist; eine andere Lehrmeinung versteht unter Strafvollzug den Vollzug sowohl freiheitsentziehender als auch nicht-freiheitsentziehender Sanktionen. Seit dem Aufkommen der modernen Freiheitsstrafe im 18. Jahrhundert kann von Strafvollzug gesprochen werden. Vor dem Hintergrund der Straftheorie der General- und Spezialprävention sowie der Aufklärung sollte der Strafvollzug unter anderem weitere Straftaten verhindern und der Resozialisierung dienen. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts führten erste Kantone das Stufenkonzept ein: Gefangene kamen zuerst in Einzelhaft, bevor ihnen immer mehr Kontakte und Freiheiten zugebilligt wurden. Mit der Einführung der bedingten Entlassung vor Ende des 19. Jahrhunderts kam eine letzte Vollzugsstufe hinzu. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzten viele Kantone den offenen Strafvollzug nach dem Vorbild der 1895 eröffneten Strafanstalt Witzwil um, die als eines der ersten Gefängnisse weltweit seine Gefangenen ausserhalb der Anstalt vor allem in der Landwirtschaft beschäftigte. Anfang des 21. Jahrhunderts ist ein Gefangener grundsätzlich in eine offene Strafanstalt einzuweisen, wobei Vollzugsformen wie Halbgefangenschaft, tageweiser Strafvollzug oder elektronischer Hausarrest in Frage kommen können. Das Stufensystem gilt sowohl im Vollzug in einer offenen als auch in einer geschlossenen Strafanstalt.

Quellen und Literatur

  • A. Baechtold, Strafvollzug, 2005 (22009)
  • C. Schwarzenegger et al., Strafen und Massnahmen, 82007
Weblinks

Zitiervorschlag

Caroline Gauch: "Strafvollzug", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 26.11.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009597/2013-11-26/, konsultiert am 25.03.2025.