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Juristen

Seit dem 14. Jahrhundert treten in der Schweiz Juristen als Diplomaten, Magistraten, Politiker, Wissenschafter, Lehrkräfte, Verwaltungsleute, Richter, Schiedsrichter, Notare (Notariat), Gerichtsschreiber und Rechtsanwälte in Erscheinung. Im Mittelalter studierten vorwiegend Kleriker, die daraufhin in Dom- und Stiftskapiteln als Kanoniker wirkten, Recht in Bologna, Pavia und anderen italienischen Universitätsstädten (Rechtswissenschaften). Daneben genossen auch Vertreter der städtischen Patriziate und der Kaufmannschaft Rechtsunterricht in Italien, um nach dem Studium des durch die Bologneser Rechtswissenschafter (Irnerius, Accursius, Bartolus und Baldus) glossierten und kommentierten «Corpus Iuris Justiniani» in ihrer Heimat Staats- und Verwaltungsämter wahrzunehmen (in Bologna bis 1330 220 Studenten). Bis 1470 immatrikulierten sich über tausend Studenten aus eidgenössischen Gebieten an den neu gegründeten Universitäten im Ausland (Wien, Erfurt, Heidelberg, Leipzig, Avignon). Während die Rechtsgelehrsamkeit in klerikalen Kreisen als normative Kernwissenschaft hohe Anerkennung genoss und deren Absolventen für die Besetzung der auch weltlicher Streitigkeiten regelnden Offizialate unentbehrlich waren, begegnete die früheidgenössische Gesellschaft den weltlichen, in Italien ausgebildeten Juristen mitunter skeptisch, da deren Fachwissen mit der bis weit in die Neuzeit vorherrschenden deutschrechtlichen, populären Tradition oft in Widerspruch stand. Der rechtswissenschaftlichen Ausbildung kam im 15. Jahrhundert dennoch zunehmend die Bedeutung einer Legitimation für die Wahrnehmung justizieller und magistraler Funktionen im urbanen Milieu zu. Sodann oblag den gelehrten Juristen die Einrichtung und Führung des Notariatswesens.

In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts gewann der Einfluss der Juristen auf die Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung innerhalb der eidgenössischen Stände im Zuge der im deutschen Reich beginnenden Vollrezeption gelehrten Rechts und wegen des häufigen Aufenthalts von Schweizer Rechtsstudenten an deutschen Universitäten an Gewicht. Die überkommenen partikulären Rechtsanschauungen wurden wenigstens ansatzweise mit gelehrten Inhalten angereichert. Die Ablehnung der Zuständigkeit des Reichskammergerichts durch die Eidgenossenschaft und die nach dem Schwabenkrieg geringe Bereitschaft der Studenten aus den eidgenössischen Ständen zum Besuch deutscher Universitäten erzeugten in der Mitte des 16. Jahrhunderts erneut Vorbehalte gegenüber dem gelehrten Recht. Damit verloren die Juristen und die Privatrechtswissenschaften an Bedeutung und Anerkennung. Nur an der Universität Basel wurde zu dieser Zeit die Rechtswissenschaft und deren Lehre weiterhin gefördert (Claudius Cantiuncula, Johannes Sichardus, Bonifacius Amerbach und Basilius Amerbach der Jüngere). Mit dem Aufkommen neuer Rechtsschulen in mehreren Schweizer Städten ab dem 17. Jahrhundert gewann die Juristenausbildung und der Stellenwert studierter Juristen an Bedeutung. Während des Ancien Régime gab es kaum Ämter, die zwingend durch gelehrte Juristen zu besetzen waren, wohl aber nahmen Letztere in den meisten Kantonen bisweilen wichtige staatliche Funktionen wahr. Gelehrte Juristen hatten indessen auch nach 1600 verschiedentlich gegen Vorbehalte anzukämpfen, da ihre an der Auslegung des römischen Rechts geschulte Argumentation als fremdartig, nicht selten wohl auch als zu wenig beeinflussbar erlebt wurde. Im 17. und 18. Jahrhundert entschied oft die Zugehörigkeit zu Patriziat und Zunftwesen und weniger die Ausbildung über die Auswahl von Magistraten, Richtern und Schreibern. Die Zivil- wie auch die Strafrechtspflege verblieb, von in der Zusammensetzung der Stadtgerichte bisweilen erkennbaren Ausnahmen abgesehen, weitgehend in Laienhänden. In den Innerschweizer Kantonen amtierten Juristen mitunter als Landschreiber.

Die Schweizer Universitäten führten in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts juristische Studienabschlussprüfungen ein, die in Verbindung mit der Abfassung einer Dissertation die Verleihung der Doktorwürde begründeten. Der ursprünglich an den Rechtsfakultäten der französischsprachigen Schweiz übliche Lizentiatsstudiengang fand im 20. Jahrhundert auch Eingang in das Rechtsstudium der Deutschschweizer Universitäten. Das Rechtsstudium gewann an Popularität: Während die Universität Zürich 1873-1882 nur 19 juristische Promotionen verlieh, doktorierten 1923-1932 34 Frauen und 373 Männer.

Rechtsstudium an Schweizer Universitäten 1970-2004

 StudierendeDoktorateLizentiate
 TotalAnteil FrauenTotalAnteil FrauenTotalAnteil Frauen
19703 73614,6%114 474 
19807 57426,9%10512,4%76525,5%
199010 04640,0%13618,4%81441,5%
200010 76247,5%17225,6%1 31148,1%
200110 88948,8%12927,1%1 37947,6%
200211 36650,1%16726,9%1 36349,3%
200312 16950,8%14232,4%1 42448,5%
200412 43652,1%14634,9%1 27452,7%
Rechtsstudium an Schweizer Universitäten 1970-2004 -  Historische Statistik der Schweiz; Statistisches Jahrbuch der Schweiz

Ab dem 19. Jahrhundert traten Juristen oft als Rechtsanwälte oder Fürsprecher auf, um an den Laiengerichten die Vertretung rechtsunkundiger Parteien wahrzunehmen. Juristen wurden mit dem Aufkommen des modernen Rechtsstaates zu unentbehrlichen Stützen der Justiz und der Gesetzgebung. Die Einrichtung zahlreicher Stellen in den Verwaltungen der grösseren Kantone erhöhte die Anzahl studierter Juristen in Staatsämtern weiter. Auf politischer Ebene sind Juristen bis in die höchsten Ämter der Legislative und der Exekutive überproportional vertreten. Während in den Städten bereits im 19. Jahrhundert zumindest die Gerichte höherer Instanzen zumeist mit Juristen besetzt waren, bestehen in ländlichen Gebieten die erstinstanzlichen Gerichte bis heute häufig mit Ausnahme der Präsidenten und der Schreiber aus Laien. Der juristische Studiengang ist an allen Schweizer Universitäten auf Vermittlung eines breiten Grundlagenwissens ausgerichtet. Für Spezialisierung während des Studiums besteht nur geringer Spielraum. Die Absolventen rechtswissenschaftlicher Ausbildungsgänge werden durch ihre praktische Erfahrung und durch ergänzende Nachdiplomstudien zu spezialisierten Fachleuten.

Mit der Juristischen Gesellschaft in Basel war 1835-1845 der erste juristische Berufsverband in der Schweiz aktiv. 1861 erfolgte durch die Bemühungen der kurz zuvor etablierten Juristischen Gesellschaft des Kantons Luzern die Gründung der Juristischen Gesellschaft der Schweiz. Der aus dieser hervorgegangene Schweizerische Juristenverein (SJV) bietet seither an seinen als Schweizerischer Juristentag bezeichneten jährlichen Hauptversammlungen ein Forum zur Diskussion aktueller Fragen der Rechtsentwicklung. Ziel des Vereins ist die Unterstützung der Fortbildung des Rechts in der Schweiz sowie die juristische Weiterbildung seiner Mitglieder. Zahlreiche Vorstösse zur Rechtsvereinheitlichung in der Schweiz, namentlich bezüglich des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts sowie des Zivil- und Strafrechts, wurden massgeblich durch den SJV in die Wege geleitet. Seit dem 19. Jahrhundert existieren auch in den Kantonen Solothurn, Schaffhausen, Bern, Basel-Stadt und Zürich Juristenvereine. Diese, wie auch die im 20. Jahrhundert gegründeten Juristenvereine anderer Kantone, dienen der wissenschaftlichen Weiterbildung der Mitglieder. Daneben verfolgen sie auch den Zweck, den Austausch zwischen Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung anzuregen, um die Fortbildung des kantonalen Rechts zu fördern.

Quellen und Literatur

  • S. Stelling-Michaud, Les Juristes suisses à Bologne 1255-1330, 1960
  • H. Fritzsche, Der Schweiz. Juristenverein 1861-1960, 1961
  • K.H. Burmeister, Das Stud. der Rechte im Zeitalter des Humanismus im dt. Rechtsbereich, 1974
  • Juristengenerationen und ihr Zeitgeist, hg. von H. Merz et al., 1991
  • R. Frank, 100 Jahre Zürcher. Juristenverein 1893-1993, 1994
  • Dt. und Europ. Juristen aus neun Jahrhunderten, hg. von G. Kleinheyer, J. Schröder, 41996
  • Gelehrte im Reich, hg. von R.C. Schwinges, 1996
Weblinks

Zitiervorschlag

Lukas Gschwend: "Juristen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.02.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009639/2014-02-19/, konsultiert am 17.04.2024.