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Pfaffenbrief

Anlass zu dem seit der Reformationszeit sogenannten Pfaffenbrief gab der Überfall des Zürcher Grossmünsterpropstes Bruno Brun auf den Luzerner Schultheissen Petermann von Gundoldingen im Herbst 1370. Als Zürich gegen den Rechtsbrecher vorgehen wollte, ersuchte dieser Österreich um Hilfe. Im anschliessenden Verkommnis (Übereinkunft) bestimmten am 7. Oktober 1370 die Städte Zürich, Luzern, Stadt und Amt Zug sowie die inneren Orte (ohne Bern): Auch österreichische Dienstleute hätten den Eidgenossen den Huldigungseid zu leisten, der im Konfliktfall den Vorzug vor anderen Bindungen geniesse. Geistliche Personen, die weder Bürger noch Landleute noch Eidgenossen sind, dürfen nur in geistlichen und Ehesachen an ein fremdes bzw. ein kirchliches Gericht gelangen. Ferner verpflichten sich die Stände, den Strassenfrieden zwischen Gotthard und Zürich zu gewährleisten, regeln das Verfahren bei Geldschuld, Pfand und Strafverfolgung und untersagen die Fehde. Trotz Beschneidung der geistlichen Gewalt war der Pfaffenbrief nicht Ausdruck einer antiklerikalen Haltung; er manifestierte vielmehr die Absicht der Obrigkeit, ihre Territorialherrschaft im Gerichts- und Kriegswesen der einzelnen Orte und im Gebiet des hier erstmals als unser Eydgnoschaft genannten Bündnisgeflechts durchzusetzen. Insofern ergänzt und vereinheitlicht er die unterschiedlichen Bestimmungen der einzelnen Bündnisse des 13. und 14. Jahrhunderts (Bundesbriefe). Er markiert damit den Übergang von der personal zur territorial verstandenen Rechtsauffassung.

Quellen und Literatur

  • EA 1, 301-303
  • H. Nabholz, P. Kläui, Quellenbuch zur Verfassungsgesch. der Schweiz. Eidgenossenschaft und der Kantone von den Anfängen bis zur Gegenwart, 31947, 33-36
  • F. Elsener, «Der eidg. Pfaffenbrief von 1370», in ZRG KA 75, 1978, 104-180
  • Peyer, Verfassung
Weblinks

Zitiervorschlag

Carl Pfaff: "Pfaffenbrief", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.09.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009803/2010-09-27/, konsultiert am 24.04.2024.