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Sempacherbrief

Abkommen zwischen Zürich, Luzern, Bern, Solothurn, Zug, Uri, Schwyz, Unterwalden und Glarus vom 10. Juli 1393. Es entstand im Nachgang zum Sempacherkrieg von 1386. Herzog Albrecht III. von Habsburg, der nach dem Tod seines Bruders Leopold III. bei Sempach die Führung des Gesamthauses übernahm, vermochte die Spannungen mit den Eidgenossen durch die Friedensschlüsse von 1387 und 1389 abzubauen. Als Zürich am 4. Juli 1393 allein ein Bündnis mit Österreich schloss, kam es auf Druck der eidgenössischen Orte und mit Unterstützung des Zürcher Fussvolks in Zürich zu einem Umsturz, dem sogenannten Schöno-Handel. Der österreichfreundliche Bürgermeister Rudolf Schön wurde abgesetzt, die neuen, eidgenössisch gesinnten Behörden verzichteten auf das Bündnis mit Österreich und brachten die Stadt wieder auf eidgenössischen Kurs. Als Gegenleistung für die Annäherung Zürichs an die Eidgenossenschaft verpflichteten sich die anderen Orte auf ein Minimum an zivilisiertem Verhalten sowohl bei der Eröffnung von Fehden als auch in der Kriegsführung. Jegliche Gewalttat unter Eidgenossen wurde verboten. Den Kaufleuten gewährte der Sempacherbrief Sicherheit. Mahnungen um militärische Hilfe durften nur mit Begründung des kriegerischen Vorhabens durch die verantwortlichen Behörden, d.h. Rat oder Landsgemeinde, erfolgen. Bei gemeinsamen Auszügen sollte Friede unter der Kriegerschar herrschen. Fahnenflüchtige und Marodeure wurden abgeurteilt. Geplündert werden durfte erst nach erfochtenem Sieg, dabei sollten Kirchen, Klöster und Frauen geschont werden und die Hauptleute die Beute teilen. Die Verbote werfen ein Licht auf die brutale Kriegswirklichkeit des späten 14. Jahrhunderts. Nach Abschluss des Sempacherbriefs war ein Friedensvertrag aller eidgenössischen Orte – wieder samt Solothurn – mit der Herrschaft Österreich möglich. Im sogenannten Zwanzigjährigen Frieden von 1394 wurde Zürich als Garant für das Wohlverhalten der Inneren Orte eine entscheidende Rolle zugedacht.

Quellen und Literatur

  • B. Stettler, «Der Sempacher Brief von 1393 – ein verkanntes Dokument aus der älteren Schweizergesch.», in SZG 35, 1985, 1-20
Weblinks

Zitiervorschlag

Bernhard Stettler: "Sempacherbrief", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.11.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009804/2011-11-22/, konsultiert am 27.09.2023.