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Provincia

Römische Provinz

Der lateinische Begriff Provincia bezeichnet in der römischen Republik ursprünglich den sachlichen und räumlichen Aufgabenbereich eines Magistraten. Infolge der römischen Expansion im Mittelmeerraum im 2. und 1. Jahrhundert v.Chr. erhielt Provincia die Bedeutung eines räumlich abgegrenzten ausseritalischen Untertanengebiets, das einem von Rom entsandten Magistraten unterstellt war (Römisches Reich).

Römische Provinzen im Raum der heutigen Schweiz
Römische Provinzen im Raum der heutigen Schweiz […]

27 v.Chr. liess sich Augustus vom römischen Senat die Sorge über alle noch nicht befriedeten Provinzen übertragen; mit der Leitung dieser provinciae Caesaris (kaiserliche Provinzen) betraute er sogenannte legati als Stellvertreter. Für die verbliebenen provinciae populi Romani (Provinzen des römischen Volkes) – die kaiserliche Herrschaftsgewalt erstreckte sich auch über diese – bestimmte zumindest de iure der römische Senat weiterhin die Statthalter (proconsules). Italien (einschliesslich des Tessins) verblieb wie bis anhin im Zuständigkeitsbereich der stadtrömischen Magistrate und unterschied sich hierin und in der Befreiung von der Kopf- und Bodensteuer bis Ende des 3. Jahrhunderts n.Chr. vom Rest des Römischen Reiches. Beim Tod des Augustus (14 n.Chr.) zählte das Römische Reich 28 oder 29, unter Trajan (98-117) bereits 41 und unter Septimius Severus (193-211) und Caracalla (211-217) schliesslich 44 Provinzen.

Das Gebiet der heutigen Schweiz war im Verlauf des 1. Jahrhunderts n.Chr. auf mehrere römische Provinzen aufgeteilt: Genf gehörte vermutlich bereits seit Ende des 2. Jahrhunderts v.Chr. zur Gallia Narbonensis; die West- und Nordschweiz mit der Colonia Iulia equestris (Nyon), der Colonia Augusta Raurica (Augst) und den Civitates der Helvetier und der Rauraker dürfte nach den Alpenfeldzügen (15 v.Chr.) zunächst der Gallia Lugdunensis, dann der Gallia Belgica (Belgica) zugeteilt worden sein; Graubünden, die Leventina und das Wallis bildeten einen Teil der Provinz Raetia. Das Wallis wurde unter Kaiser Claudius (41-54 n.Chr.) mit der Tarentaise zur Provincia Alpes Graiae et Poeninae vereint (Vallis Poenina); der ritterliche Statthalter residierte abwechslungsweise in Martigny und in Aime-en-Tarentaise (belegt z.B. für Titus Pomponius Victor). Unter Kaiser Domitian (um 85 n.Chr.) schlug man die Gebiete der beiden Civitates der Rauraker und Helvetier sowie die Kolonien Nyon und Augst der neu geschaffenen Provinz Germania Superior zu. Diese Zuteilung blieb bis Ende des 3. Jahrhunderts n.Chr. bestehen.

Die von Rom eingesetzten Statthalter und obersten Funktionäre gehörten zum Stand der Senatoren oder der Ritter. Die Leitung von kaiserlichen Provinzen mit einer oder mehreren Legionen wurde – mit Ausnahme Ägyptens – einem senatorischen legatus Augusti pro praetore (kaiserlicher Stellvertreter im Rang eines Prätors) übertragen. Die Kaiser setzten überdies vereinzelt ritterliche Präsidialprokuratoren als Statthalter in kaiserlichen Provinzen ein, in denen keine Legionen, sondern nur römische Hilfstruppen standen. Für die Gebiete der Schweiz waren jeweils verschiedene Statthalter zuständig: für die West- und Nordschweiz, d.h. für die dortigen Gebietskörperschaften, die senatorischen legati Augusti pro praetore der Gallia Lugdunensis, Belgica und der Germania Superior, für die Ostschweiz, die Leventina und das Wallis bis Mitte des 1. Jahrhunderts der ritterliche praefectus der Raetia bzw. nach der Abspaltung des Wallis von der Raetia je ein ritterlicher Präsidialprokurator für die Alpes Graiae et Poeninae und die Raetia. Um 170 n.Chr. wurde ein legatus Augusti pro praetore mit der Leitung der Raetia beauftragt.

Als Befehlshaber unterstanden dem Statthalter die in seiner Provinz stehenden Einheiten des römischen Heeres, mit denen er die innere und äussere Sicherheit der Provinzen zu gewährleisten hatte. So befehligte der legatus Augusti pro praetore der Germania Superior unter anderem die bis Ende des 1. Jahrhunderts im Legionslager Vindonissa stationierte legio XI Claudia und die zugehörigen Auxiliareinheiten. Daneben gehörte die Rechtsprechung in straf- und zivilrechtlichen Angelegenheiten ebenso zu seinen Aufgaben wie die Aufsicht über öffentliche Bauten (Tempel, Stadtmauern, Fernwasserleitungen, Strassen).

Den kaiserlichen Legaten und Präsidialprokuratoren, die 2-4 Jahre (selten mehr) im Amt weilten, stand ein Stab zur Bewältigung der anfallenden Aufgaben zur Verfügung. Das subalterne Personal der legati Augusti pro praetore bestand überwiegend aus abkommandierten Legionssoldaten; die ritterlichen Präsidialprokuratoren wurden in der Ausübung ihres Amtes mehrheitlich von kaiserlichen Sklaven und Freigelassenen unterstützt. Der Kaiser stellte für die von den legati Augusti pro praetore geführten kaiserlichen Provinzen zudem ritterliche Finanzprokuratoren (procuratores Augusti) als kaiserliche Sachwalter ab, deren Hauptaufgabe die Truppenbesoldung und die Steuererhebung war.

Die Bevölkerung der Provinzen hatte auf Grundlage eines Zensus zur Steuerveranlagung regelmässig direkte Steuern, eine Kopf- und Bodensteuer, zu entrichten. Indirekte Steuern wie beispielsweise eine Erbschaftssteuer von 5% und zahlreiche andere Abgaben wurden ebenfalls erhoben. Der Handel mit Waren im Reich unterlag Binnenzöllen (portoria), deren Bezirke mehrere Provinzen umfassen konnten. Zollstationen der quadragesima Galliarum, des 2,5% betragenden Warenzolls der gallischen Provinzen, zu deren Bezirk auch das schweizerische Mittelland und das Wallis gehörten, sind in Zürich, Massongex und Saint-Maurice bezeugt. Die Raetia bzw. die Ostschweiz waren dagegen Teil des illyrischen Zollbezirks.

Die Provinzen gliederten sich räumlich und politisch in Gebietskörperschaften wie städtische Gemeinden unterschiedlichen Rechts (Coloniae, Civitates), Stammes- oder Tempelgebiete und möglicherweise auch Domänen- und Bergwerksbezirke. Die Städte mit ihrem Umland wie etwa die Kolonie Augusta Raurica oder Aventicum als Hauptort der Civitas der Helvetier oder auch Legionslager wie Vindonissa bildeten für die Bewohner der Provinzen die zentralen Bezugspunkte des alltäglichen Lebens. Die städtischen Gemeinden waren auch für die Statthalter und Finanzprokuratoren wichtige Stützen bei der Provinzverwaltung, erfüllten sie doch so bedeutsame Aufgaben wie den Einzug der direkten Steuern für Rom oder den Unterhalt der Strassen. Diese Gemeinden waren weitgehend autonom, d.h. ihre Bürger- und/oder Ratsversammlungen konnten eigene Magistraten wählen, verfügten in Streitfällen zwischen Bewohnern des Gemeindegebietes über eine eigene Rechtsprechung, konnten eigene Abgaben und Gebühren erheben oder die Zuteilung von Geld- oder Arbeitslasten an Mitbürger selbst vornehmen. Auch in der Sorge um eigene Kulte, Feste und Spiele, Märkte, Bäder und andere Bauten liess man die städtischen Gemeinden gewähren.

Kaiser Diokletian (284-305) restrukturierte das Römische Reich: Italien wurde in mehrere Provinzen aufgeteilt und der Unterschied zwischen kaiserlichen und senatorischen Provinzen aufgehoben. Die Provinzen, deren Zahl als Folge von Teilungen auf 95 anstieg, wurden 12, später 14 Diözesen zugeordnet. So ging die aus der Aufteilung der Germania superior entstandene Provinz Maxima Sequanorum, zu der das Mittelland gehörte, und die Alpes Graiae et Poeninae an die Diözese Galliae, Raetia und das Tessin an die Italia Annonaria. Die Kompetenzen der Statthalter der Provinzen (praeses) wurde ebenfalls neu festgelegt; diese mussten sich fortan auch um die Eintreibung der Steuern kümmern, während die militärische Befehlsgewalt neu dem dux zukam. Grundsätzlich wurde nun zwischen dem zivilen und dem militärischen Bereich der Provinzverwaltung unterschieden. Mit der Notitia Dignitatum enden weitgehend die Nachrichten zu den römischen Provinzen im Westen des Römischen Reiches.

Quellen und Literatur

  • W. Eck, Die Verwaltung des Röm. Reiches in der Kaiserzeit, 2 Bde., 1995-99
  • Rom und das Reich in der Hohen Kaiserzeit: 44 v.Chr.-260 n.Chr., 2 Bde., 1998-2001, (franz. 1990-98)
  • Lokale Autonomie und röm. Ordnungsmacht in den kaiserzeitl. Provinzen vom 1. bis ins 3. Jh., hg. von W. Eck, 1999
  • F. Jacques, J. Scheid, Les structures de l'Empire romain, 72010
Weblinks

Zitiervorschlag

Alfred Hirt: "Provincia", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.06.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/009813/2012-06-19/, konsultiert am 17.04.2024.