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Minister

Zwischen Mai 1798 und November 1801 wurde die in die sechs Geschäftsbereiche "Justiz und Polizei", "Künste und Wissenschaften", "Inneres", "Finanzen", "Auswärtige Angelegenheiten" und "Krieg" aufgeteilte Zentralverwaltung der Helvetischen Republik von Ministern geleitet. Diese hatten das revolutionäre Programm der Helvetik in die Praxis umzusetzen. Die vom Vollziehungsdirektorium ernannten und ihm untergeordneten Chefbeamten gehörten der Regierung nicht an und bildeten auch kein Verwaltungskabinett. An den Sitzungen der Exekutive nahmen sie nur teil, wenn Angelegenheiten ihres Ressorts behandelt wurden. Die im November 1801 teilweise in Kraft gesetzte Verfassung von Malmaison sah keine Minister vor. Die vier Mitglieder des Kleinen Rats nahmen die Verantwortung für die Departemente direkt wahr. Das Kulturministerium wurde aufgehoben, die Aussenpolitik lag in den Händen des Ersten Landammanns. Zwischen Juli 1802 und März 1803 stützte sich der Vollziehungsrat auf fünf Staatssekretäre, die auf seinen Vorschlag vom Senat ernannt wurden und sowohl in der Regierung als auch im Parlament beratende Stimme besassen. Zu den Sitzungen der Exekutive konnten sie einzeln oder in corpore beigezogen werden.

Quellen und Literatur

  • ASHR 2, 467-471; 10, 586
  • A. Fankhauser, «Die Exekutive der Helvet. Republik 1798-1803», in SQ 12, 1986, 113-193
  • A. Fankhauser, «Die Zentralbehörden des helvet. Einheitsstaates», in Itinera 15, 1993, 35-49
Weblinks

Zitiervorschlag

Andreas Fankhauser: "Minister", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.11.2007. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010079/2007-11-07/, konsultiert am 13.04.2024.