In der ursprünglichen kirchenrechtlichen Bedeutung war eine Pension das einem Kleriker zugesprochene Recht, während seiner Amtszeit oder auf Lebenszeit die Erträge eines Benefiziums zu beziehen, ohne dafür zu Gegenleistungen verpflichtet zu sein. Von der Mitte des 15. Jahrhunderts an wurde der Begriff im weltlichen Kontext für regelmässige, in fester Vertragsform vereinbarte und offizielle, wenn auch oft vertraulich gehandhabte Zahlungen gebraucht, die Laien wie Kleriker vom Fürsten zusätzlich zu ihrer normalen Entlohnung erhielten. In der Eidgenossenschaft erscheinen die ersten derartigen Jahrgelder im Zusammenhang mit den Bündnissen gegen Karl den Kühnen im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts (Burgunderkriege). Sowohl als öffentliche, an offizielle Kassen bezahlte wie als geheime, an Einzelpersonen entrichtete Pensionen zielten sie darauf ab, politische Entscheidungen zu beeinflussen und den ausländischen Kriegsherren den Zugang zu den begehrten eidgenössischen Söldnern (Fremde Dienste) zu sichern. Obwohl von Beginn an umstritten – die ersten Versuche, Pensionen zu verbieten, datieren bereits vom Beginn der 1470er Jahre –, ermöglichten sie den Aufstieg wohlhabender Honoratioren und Kriegsunternehmer (Militärunternehmer). «Pensionenherren» wie der Zürcher Bürgermeister Hans Waldmann fungierten als inoffizielle Interessenvertreter ihrer Auftraggeber und Verteiler empfangener Gelder in lokalen Patronagesystemen (Klientelismus). Nach Waldmanns Sturz und Hinrichtung 1489 wurde in der Tagsatzung erneut ein Verbot dieser Zahlungen beraten, konnte aber ebensowenig wie spätere Versuche (Pensionenbrief von 1503) durchgesetzt werden. Offizielle französische und österreichische Listen nennen zahlreiche hochrangige Repräsentanten der eidgenössischen Orte als Empfänger geheimer Pensionen, darunter mehrere Stadtschreiber und Chronisten, unter anderen Petermann Etterlin und Diebold Schilling. In internen Konflikten zu Beginn des 16. Jahrhunderts, vor allem bei den Unruhen 1513 in Bern (Könizer Aufstand), Solothurn und Luzern (Zwiebelnkrieg), 1515 in Zürich und beim Sturz des Basler Bürgermeisters 1521 spielten diese Jahrgelder, deren Empfängern Bestechlichkeit und Verrat vorgeworfen wurde, eine zentrale Rolle. Flugschriften und Traktate beklagten ihre Auswirkungen in drastisch sexueller Metaphorik und bezeichneten sie als giftige Gaben und Judaslohn. Huldrych Zwingli nahm in seinen Predigten gegen die Reisläuferei (Reisläufer) und Pensionen zwischen 1521 und 1525 diese Motive auf und spitzte sie weiter zu: Die Annahme von Pensionen stifte nicht nur zu Untreue und Verrat an, sondern verweichliche und verweibliche die Eidgenossen mit neuen Lastern, Kleiderluxus und Müssiggang. In den reformierten Orten wurden scharf formulierte Verbote erlassen; Zwinglis ehemaliger Parteigänger Jakob Grebel wurde in Zürich 1526 wegen angeblicher Annahme von Pensionen hingerichtet.
Ausländische Jahrgelder blieben aber vom 16. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts eine wichtige Finanzquelle, vor allem in den katholischen Kantonen, wo sie zeitweise mehr als die Hälfte der regulären öffentlichen Einnahmen ausmachten. In den reformierten Orten wurden keine öffentlichen Pensionen an Amtsträger bezahlt, stattdessen dienten profitable Handelsprivilegien und Salzkonzessionen als gezielte Mittel der ausländischen Einflusssicherung. Die eidgenössischen Orte konnten im 16. und 17. Jahrhundert dank der ausländischen Pensionen finanzielle Reserven aufbauen und teilweise auf direkte Steuern verzichten. In den katholischen Orten wurden sie zum prägenden politischen Strukturelement: Einzelne Familien sicherten sich durch die Monopolisierung von Pensionen-Verteilung und damit verknüpften Solddienstunternehmungen und Salzkonzessionen zum Teil jahrhundertelange lokale Dominanz (Zurlauben in Zug, Reding in Schwyz, Schmid in Uri). Neben französischen waren bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts auch spanische, venezianische, savoyische und mailändische Gelder wichtig. Fragen der angemessenen Verteilung von Pensionen und die Konkurrenz zwischen profranzösischen Parteien und ihren Gegnern gehörten in den katholischen Orten vom 16. bis ins 18. Jahrhundert zu den heftig und kontrovers diskutierten innenpolitischen Themen. Nach 1710 sind nur noch französische Pensionen nachweisbar, der französische Bündnisvertrag wurde 1777 zum letzten Mal erneuert.
Die Pensionen verdeutlichen nicht nur den oligarchischen Charakter des Ancien Régime und die Bedeutung von Klientel- und Patronagebeziehungen, sondern auch die Integration vermeintlich «abgeschlossener» alpiner Regionen in internationale Militär- und Finanztransaktionen der frühen Neuzeit. Der Widerspruch, in dem das System der Pensionen zur historischen Selbststilisierung der modernen Schweiz im 19. und frühen 20. Jahrhundert stand, hat zusammen mit Motiven der älteren konfessionellen Polemik die Darstellung der Eidgenossenschaft in der Geschichtsschreibung bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts deutlich beeinflusst und verzerrt.