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Statthalter

In den Kantonen mit Landsgemeindeverfassung ist der Statthalter bis heute der Stellvertreter des Landammanns und wird dort auch als Landesstatthalter bezeichnet. Das Amt erscheint im 16. Jahrhundert und wird für ein oder zwei Jahre besetzt. Üblicherweise bildet es die Vorstufe des Regierungsvorsitzes. In Glarus gehörte der Statthalter alternierend zu einer der beiden Konfessionen, in Appenzell Ausserrhoden zu einem der beiden Landesteile. In den Städten vertrat er den Schultheissen; Zürich kannte im Kreis der Standeshäupter gar vier Statthalter. Das politische Amt ist vom Verwaltungsamt des Statthalters zu unterscheiden, der als Bezirks- oder Regierungsstatthalter in Gebietsteilen oder – gemäss der helvetischen Verfassung 1798 – Kantonen mit Bezirkseinteilung als Vollzugsinstanz wirkte.

Quellen und Literatur

  • J.J. Blumer, Staats- und Rechtsgesch. der schweiz. Demokratien oder der Kt. Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Zug und Appenzell, 2/I, 1858, 110 f., 190
  • P. Steiner, Die Gem., Räte und Gerichte im Nidwalden des 18. Jh., 1986, v.a. 121
Weblinks

Zitiervorschlag

Peter Steiner: "Statthalter", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.12.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010247/2014-12-09/, konsultiert am 04.06.2023.