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Konstaffel

Konstaffel bezeichnet in Rechtstexten die Bewohnerschaft einer Burg, Stadt oder eines Stadtquartiers. In den Städten Zürich und Strassburg waren die Konstaffel verfassungsrelevante Institutionen der Oberschicht, vergleichbar mit den Achtburgern in Basel. In Zürich vereinigte Rudolf Brun 1336 die Angehörigen der städtischen Oberschicht zur Konstaffel (Brun'sche Zunftrevolution). Die alte, bisher ohne Zünfte regierende Oberschicht bzw. die neue Konstaffel bestand aus Adligen und Rittern, Rentnern sowie reichen Kaufleuten. Anfänglich war die Konstaffel ein Personenverband, aus dem Brun durch Kooptation dreizehn Mitglieder des Rats (Consules) ernannte, denen im Halbjahresrat eine gleiche Anzahl von Zunftmeistern (Scabini) gegenüberstand. Eine innere Verfassung kannte die Konstaffel nicht; sie setzte sich wie in Strassburg aus den Angehörigen verschiedener Trinkstuben der Oberschicht zusammen. Von einer zur Konstaffel zählenden Gesellschaft der Edelleute wurde 1348 das Haus zum Rüden gebaut, das bis 1401 auch als Rathaus diente und das Gesellschaftshaus der Konstaffel war. Weitere Konturen gewann die Konstaffel 1417 mit der Gründung der Gemeinen Konstaffel, einer bruderschaftlichen Institution mit militärischer, gemeinnütziger sowie kirchlich-religiöser Zweckbestimmung, deren Kasse nach der Reformation als Konstaffelgut bestehen blieb.

Der grosse Rüde. Silbervergoldeter Tafelaufsatz von einem Augsburger Meister und dem Schaffhauser Goldschmied Hans Jakob Läublin, 1700 (Schweizerisches Nationalmuseum, DEP-2854.1-4).
Der grosse Rüde. Silbervergoldeter Tafelaufsatz von einem Augsburger Meister und dem Schaffhauser Goldschmied Hans Jakob Läublin, 1700 (Schweizerisches Nationalmuseum, DEP-2854.1-4). […]

Ende des 14. Jahrhunderts setzte durch Abwanderung, sozialen Abstieg und biologischem Aussterben führender Familien ein Bedeutungsverlust der Konstaffel ein, welcher im Alten Zürichkrieg seinen Höhepunkt erreichte. Eine Konsolidierung fand nach dem Waldmannhandel 1489 statt. Mit dem Vierten Geschworenen Brief von 1489 erhielt die Konstaffel den Status einer politischen Zunft. 1490 musste sie durch Ratsbeschluss alle Männer und Frauen in der Stadt ohne Zunftrecht in die sogenannte Gemeine Konstaffel aufnehmen, auch Hintersassen und die randständige Bewohnerschaft des Kratzquartiers (u.a. Spielleute, Bettlerinnen, Frauenwirte). Nach der Reformation schloss sich die spätmittelalterliche Trinkstubengesellschaft der Konstaffel zur Adeligen Gesellschaft zum Rüden ab (1878 aufgelöst). In der Zeit nach 1600 nahm die Adelige Gesellschaft keine neuen Vollmitglieder aus zünftigen Familien mehr auf, sondern gewährte diesen die bedingte Mitgliedschaft eines sogenannten Stubenhitzers (Kostenbeteiligung am Unterhalt des Rüden). Im Rahmen einer neuen Abteilung der Konstaffel, der sogenannten Bürgerlichen Konstaffel, erlangten die Stubenhitzer jedoch Zugang zu den Ratsstellen der Konstaffel. 1798 wurde die Konstaffel aufgelöst, aber 1803 und 1815 als eine der dreizehn kantonalen bzw. städtischen Wahlzünfte wiederhergestellt (1838 bzw. 1866 aufgelöst). Aus den amtlichen Wahlzünften wuchsen sogenannte Zunftgesellschaften mit geselliger Zweckbestimmung. Als solche konstituierte sich die Konstaffel 1841 (seit 1899 Gesellschaft zur Konstaffel). Ihr Vereinszweck besteht darin, sich am Zürcher Sechseläuten zu beteiligen.

Quellen und Literatur

  • M. Illi, Die Constaffel in Zürich, 2003
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Illi: "Konstaffel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 02.12.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010249/2008-12-02/, konsultiert am 19.03.2024.