Bezeichnung eines Amtsträgers in einem korporativen oder gerichtl. Gremium, dem üblicherweise sechs Mitglieder angehören. In den Zunftstädten Basel und Schaffhausen bildeten die S. mit dem Zunftmeister das oberste Zunftgremium. In Basel erfolgte ihre Wahl zuerst durch die Zunftbrüder, ab dem 15. Jh. mittels Kooptation. Der Gr. Rat bestand aus den alten und neuen S.n. In Cham wurden die S. aus den Reihen der Vogtleute durch den städt. Rat gewählt. Unter dem Vorsitz des Ober- oder Untervogts formten sie das Vogteigericht. In der Stadt Willisau waren die S. die Stellvertreter des Vogts und Steuereinzüger in den sog. Vierteln. In Brig setzte sich der kommunale Rat aus zwei sog. Gewalthabern und den S.n zusammen. Auch Angehörige eines ländl. Gerichtsgremiums wurden S. genannt.
Quellen und Literatur
Weblinks