1387 bestätigte der Genfer Bischof Adhémar Fabri den Citoyens (Altbürgern, Patriziern) und Bourgeois (Neubürgern) von Genf, die zusammen den Generalrat bildeten, in einem Freibrief das Recht, aus ihren Reihen jährlich vier Prokuratoren oder Syndics zu wählen. Dieses Recht war bereits seit spätestens 1309 in Gebrauch. Die Syndics übten im Namen der Gemeinde verschiedene Aufgaben im Bereich des Rechts (erst Straf-, ab 1527 Zivilsachen) und der Verwaltung aus, die ihnen vom Prälaten übertragen wurden. Dabei standen ihnen durch Kooptation gewählte Räte zur Seite, die alle Citoyens waren. Zusammen bildeten sie den Kleinen Rat, der zur Beratung von wichtigen Angelegenheiten eine grössere Notabelngruppe, den Rat der Fünfzig, zuzog und nicht den Generalrat. Dieser erweiterte Rat zählte ab 1526 200 Mitglieder (Rat der Zweihundert). Die vier Syndics (die Quadrille) wurden als Häupter vom Generalrat aus den vom Kleinen Rat vorgeschlagenen Kandidaten gewählt. Sie präsidierten die Räte und die Kammern. Den Vorsitz führte der Erste Syndic, der auch der amtsälteste war. Nach dem Ende der bischöflichen Herrschaft 1536 übernahm die junge Republik (bzw. Seigneurie von) Genf dieses politische System, das 1543 kodifiziert wurde. Die Räte, also auch die Syndics, waren mehrheitlich städtische Notabeln, Juristen, Militärangehörige, Pfarrer und Professoren der Akademie. Das System der gegenseitigen Wahl der beiden Räte führte mit der Zeit zu einer Oligarchisierung, zur faktischen Vererbbarkeit von öffentlichen Ämtern und zur Bildung von Magistratendynastien im Kleinen Rat, der sich allmählich nur noch aus wenigen Familien wie den Pictet, de Normandie, Trembley und Lullin zusammensetzte. Im 18. Jahrhundert prangerte das oppositionelle Bürgertum diese Zustände an, die jedoch bis zur Revolution von 1792 bestehen blieben (Genfer Revolutionen). Nach der französischen Besetzung (1798-1813) nahm die Verfassung von 1814 das politische System aus dem Ancien Régime mit wenigen Abweichungen wieder auf und setzte die Syndics wieder ein. Endgültig abgeschafft wurde das Amt mit der radikalen Verfassung von 1847.
Quellen und Literatur
- Encycl.GE 4, 357
- G. Favet, Les syndics de Genève au XVIIIe siècle, 1998
- M. Caesar, Le pouvoir en ville, 2011
Weblinks