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Schrankenherr

Die Schrankenherren gehörten nebst den von den Tagwen bestimmten Ratsherren ehrenamtlich dem Glarner Rat an. Im Ratssaal sassen sie auf besonderen Ehrensitzen, die durch eine Schranke abgetrennt waren. Zu ihnen zählten der regierende Landammann, der den Vorsitz führte, der Landesstatthalter, dessen Amt wegen des konfessionellen Ausgleichs 1554 neu geschaffen wurde, die alt Landammänner und der Pannerherr. Gemäss dem Dritten Landesvertrag kamen ab 1623 der Pannervortrager, je ein reformierter und katholischer Landeshauptmann und Landesfähnrich, der sogenannte gemeine Seckelmeister, die beiden konfessionellen Seckelmeister, der Zeugherr und die alten Landvögte von Baden dazu. Bis 1663 gehörte auch der Landesbaumeister zeitweise zum Gremium. Bis 1798 gehörten zwischen 16 und 20 Schrankenherren dem Rat an.

Quellen und Literatur

  • F. Stucki, Die "Obrigkeiten" im alten Land Glarus, 1980, 43
Weblinks

Zitiervorschlag

Hans Laupper: "Schrankenherr", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010255/2012-11-21/, konsultiert am 16.10.2024.