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Bundstag

Oberste Behörde des Freistaats der Drei Bünde. Zusammenkünfte von Boten der Gerichte und Bünde sind ab Mitte des 15. Jh. belegt. Die Bezeichnung B. taucht erst zu Beginn des 16. Jh. auf. Zu unterscheiden sind die B.e der einzelnen Bünde und die Allgemeinen B.e aller Drei Bünde, die jährlich ein- bis zweimal stattfanden. Tagungsorte des Allgemeinen B.s waren nach dem Bundesvertrag von 1524 im Turnus Ilanz-Chur-Ilanz-Chur-Davos. Jede Gerichtsgemeinde entsandte je nach Grösse ein bis zwei mit Instruktionen versehene Boten; der Allgemeine B. umfasste 63 Boten. Er schrieb alle die Aussenpolitik betreffenden sowie die nicht durch Instruktionen abgedeckten Geschäfte an die Gerichtsgemeinden aus. Erst nach der Auswertung von deren Antworten, dem sog. Mehren, kamen Beschlüsse zustande. Der Allgemeine B. war auch Beschwerdeinstanz für die Untertanen und besorgte bis 1603 die Wahl der Amtsleute. In der Zeit zwischen den Allgemeinen B.en traten die Häupter der Drei Bünde, allein oder mit drei bis fünf Boten pro Bund, zur Beratung laufender Geschäfte, zu sog. Beitagen und Kongressen, zusammen. Religionsfragen wurden nach Konfessionen gesondert behandelt. Durch die Helvetik wurde 1798 der Allgemeine B. abgeschafft. Nachfolgeinstitution wurde 1803 der ebenfalls aus 63 Vertretern der Gerichtsgemeinden zusammengesetzte Gr. Rat des Kt. Graubünden.

Quellen und Literatur

  • P. Schreiber, Die Entwicklung der Volksrechte in Graubünden, 1921
  • Pieth, Bündnergesch., 109-113
  • J.A. von Sprecher, R. Jenny, Kulturgesch. der Drei Bünde im 18. Jh., 31976, 467-495, 686-711
  • HbGR 2, 93-114
Weblinks

Zitiervorschlag

Silvio Margadant: "Bundstag", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.02.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010258/2005-02-15/, konsultiert am 03.11.2024.