Die thurgauische Ortsgemeinde des späten 19. und des 20. Jahrhunderts bildete als territorial kleinste Einheit die Grundlage des thurgauischen Gemeindewesens. Im Rahmen des ab 1799 bestehenden Dualismus der politischen Gemeinde wurden meist mehrere Ortsgemeinden von einer Munizipalgemeinde umfasst. Die Ortsgemeinde war als Ortseinwohnergemeinde aus der alten Ortsbürgergemeinde hervorgegangen, wurde dann aber zur Bürgergemeinde als öffentlich-rechtliche Korporation, die 1944-2000 das Bürgerrecht trug. Mit der von der Kantonsverfassung 1987 verlangten Aufhebung des Gemeindedualismus bis 2000 gingen Orts- und Munizipalgemeinden in der politischen Gemeinde auf.
Quellen und Literatur
- E. Bühler, Der thurg. Gemeindedualismus, 1952
- P. Rosenkranz, Die Gem. im Thurgau vom Ancien Régime bis zur Ausscheidung der Gemeindegüter 1872, 1969
Weblinks