Die schwed. Verfassung von 1809 sah den sog. justitieombudsman vor. Dieses vom Reichstag eingesetzte unabhängige Kontrollorgan überwachte die korrekte Anwendung der vom Parlament erlassenen Gesetze durch die Beamten, indem es Anzeigen entgegennahm, diese überprüfte und dem Parlament jährlich einen Bericht vorlegte. Die Institution verbreitete sich von Schweden aus in viele Länder. In der Schweiz gibt es einen O. in den Kt. Zürich (seit 1978), Basel-Stadt (1988) und Basel-Landschaft (1989) sowie in den Städten Zürich (seit 1971 als erstes Gemeinwesen), Bern und Winterthur. Im Bund harrt der O. wegen der Finanzknappheit noch der Verwirklichung. Seit den 1990er Jahren wird der Begriff O. auch in privatrechtl. Bereichen wie etwa im Bankwesen, in der Reisebranche oder den Medien verwendet. Der privatrechtl. O. ist aber keineswegs unabhängig und seine Empfehlungen sind allein dem Gutdünken der Unternehmen überlassen.
Quellen und Literatur
- W. Haller, Der schwed. Justitieombudsman, 1964
- W. Haller et al., Allg. Staatsrecht, 42008
Weblinks