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Schulwesen

Unter dem Schulwesen versteht man einerseits die institutionellen Strukturen, in denen der Schulunterricht erteilt wird, andererseits die organisierte Vermittlung von Wissen durch eine Lehrperson (Lehrer) an einzelne Schüler oder an eine Gruppe (Klasse) von Schülern. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit war das Schulwesen vor allem eine kirchliche Aufgabe, bis dann der Staat sich im 19. Jahrhundert der Volksbildung annahm und den Einfluss der Kirche zurückdrängte. Heute bezeichnet die Bildung eines der Hauptfelder der Politik. 2007 beliefen sich in der Schweiz die Ausgaben der öffentlichen Haushalte für die Bildung auf rund 27 Mrd. Franken, was 18,5% der gesamten Ausgaben der öffentlichen Hand entsprach.

Mittelalter und frühe Neuzeit

Kirchliche und städtische Schulen

Zwischen dem Schulwesen der Spätantike und jenem des Mittelalters bestand keine Kontinuität. Die mittelalterlichen Schulen gingen hauptsächlich aus kirchlichen Institutionen hervor und dienten ganz der Ausbildung des Klerus. Diese Aufgabe übernahmen die Klosterschulen, später auch die Dom- und Stiftsschulen, unter anderem in Basel, Zürich, Bern, Luzern, Lausanne und Solothurn, aber auch in kleineren Landstädten wie Rheinfelden, Zofingen, Zurzach und Beromünster. Daneben existierten Pfarreischulen wie etwa jene in Basel.

Über den Schulunterricht der frühesten Klöster in Saint-Maurice und Romainmôtier ist nichts bekannt. Ab der Karolingerzeit waren die Klosterschulen die bedeutendsten Bildungsträger. Sie wurden in erster Linie von angehenden Mönchen frequentiert. Die in St. Gallen und auf der Reichenau belegte sogenannte Äussere Schule stand einem weiteren Schülerkreis offen. In den Schulen wurde zuerst Lesen und Schreiben vermittelt. Danach bildeten Grammatik und Logik die Hauptfächer. Latein lehrte man vor allem anhand von Psalmen und anderen Bibeltexten, während das klassische Latein nur in Ausnahmefällen angeboten wurde. Das Lehrprogramm der sieben freien Künste (Artes liberales) setzte sich erst ab dem 12. Jahrhundert allmählich durch. Der Grundausbildung folgte der Besuch einer der höheren Schulen für Philosophie und Theologie, Medizin oder Jurisprudenz.

Kolorierte Federzeichnung aus einer um 1480 entstandenen Abschrift des Werks Regimen sanitatis von Heinrich Laufenberg (Zentralbibliothek Zürich, Ms. C 102b, Fol. 120v).
Kolorierte Federzeichnung aus einer um 1480 entstandenen Abschrift des Werks Regimen sanitatis von Heinrich Laufenberg (Zentralbibliothek Zürich, Ms. C 102b, Fol. 120v). […]

Mit dem Aufblühen der Städte im 13. Jahrhundert entstand auch ein städtisches Schulwesen. Neu gegründete Stadt- und Ratsschulen (Gymnasium) wie zum Beispiel 1181 in Freiburg, 1240 in Bern oder 1253 in Schaffhausen, an denen der Lateinunterricht dominierte, entsprachen dem Bedürfnis nach mehr Fachkräften (Rechtskundige, Notare, Ärzte). Nach dem Besuch der Lateinschule arbeiteten die jungen Vertreter der städtischen Führungsschicht oft als Gehilfen auf einer Kanzlei, bevor sie in die Politik und Diplomatie einstiegen. Bei den Berner Patriziersöhnen war zudem die ritterlich-höfische Ausbildung als Page an einem fremden Hof oder in einem Adelshaus verbreitet. Kaufmannssöhne besuchten zur Abrundung ihrer Ausbildung ein ausländisches Handelskontor. Die städtischen Behörden erlaubten auch die Eröffnung von muttersprachlichen Schulen für Lesen, Schreiben und Rechnen, die zu Vorläufern der späteren Volksschulen wurden (Primarschule).

Die höheren Studien wurden ab dem 13. Jahrhundert an auswärtigen Universitäten absolviert. Doch der Besuch einer Universität war teuer, die Zahl der Studenten aus der Eidgenossenschaft entsprechend klein. Ein Grossteil von ihnen gehörte dem Klerus an. Oft besuchten die Studenten nur ein oder zwei Semester an der philosophischen Fakultät, was als Propädeutikum galt. Die höheren Studien (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) absolvierte nur ein Teil von ihnen. Bevorzugt wurden die Universitäten Bologna, Siena, Pavia, Paris, Prag, Erfurt, Köln, Leipzig und Heidelberg. 1460 wurde die Universität Basel gegründet, die lange die einzige in der Schweiz blieb.

Neuerungen und zunehmende Alphabetisierung

In der frühen Neuzeit prägten verschiedene geistesgeschichtliche Strömungen das Schulwesen nachhaltig. Ab dem frühen 16. Jahrhundert begann der Humanismus, die Dom- und Stiftsschulen sowie die städtischen Lateinschulen zu beeinflussen, an denen Humanisten wie Heinrich Wölfli in Bern oder Peter Falck in Freiburg als Lehrer tätig waren. In Basel hatten Erasmus von Rotterdam und sein Gelehrtenkreis eine grosse Ausstrahlung. In Bern und in der Westschweiz befruchtete der französische Philosoph und Humanist Petrus Ramus (1515-1572) das höhere Schulwesen. Die Reformation und die Katholische Reform trieben die Neuerungen im Schulwesen voran und eröffneten weiteren Schichten den Zugang zur Schule. Die religiöse Erziehung des Volks wurde zu einem wichtigen Ziel erklärt. Mithilfe der unteren Schulen strebte man zur Reinerhaltung der konfessionell definierten Glaubenslehre die Lesefähigkeit des Volks (Alphabetisierung) an, damit die Bibel bzw. im katholischen Gebiet der Katechismus gelesen oder auswendig gelernt werden konnten. Der reformierte Biblizismus verstärkte das Studium der antiken Sprachen und führte das Hebräisch als Schulfach ein.

Die unteren Schulen breiteten sich nach der Reformation im ganzen Land aus. Genf führte unter dem Einfluss von Johannes Calvin bereits 1536 das Schulobligatorium ein. Kurz nach 1536 begann Bern, die Waadtländer Gemeinden bei der obligatorischen Gründung von Schulen zu unterstützen. 1615 bzw. 1637 beauftragten Bern bzw. Zürich alle Gemeinden, Schulen einzuführen. Beim Aufbau des Volksschulwesens leisteten die Pfarreien und Kirchgemeinden Pionierarbeit. Im katholischen Gebiet wurde eine ähnliche Entwicklung durch das 1563 beendete Konzil von Trient und die Synodalstatuten von Konstanz von 1567 und 1609 in Gang gesetzt. In der italienischen Schweiz wirkten insbesondere die Reformbemühungen von Karl Borromäus. Allerdings misstraute die Obrigkeit stets der Volksbildung, da sie befürchtete, die Popularisierung der Bildung könnte ihr Machtmonopol infrage stellen. Im 18. Jahrhundert verdichtete sich das Netz der Gemeindeschulen, wobei nach wie vor Lücken bestanden.

Generell waren die Elementarschulen in den Städten und grösseren Ortschaften früher entwickelt und besser ausgebaut als auf dem Land. Am rückständigsten erwiesen sich in dieser Hinsicht Gemeinden in der Hügel- und Bergzone mit weit verzweigten Einzelhofsiedlungen. Die Qualität der Schulen variierte stark. Die Fortschritte der Alphabetisierung lassen sich mangels Quellen schwer und nur für einzelne Gegenden quantifizieren. Je nach Region, sozialer Zugehörigkeit und Geschlecht schwankte die Alphabetisierungsquote erheblich. Im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts wies Genf eine fast abgeschlossene Alphabetisierung auf, während in Zürich und Zug rund drei Viertel und im Tessin knapp ein Drittel zumindest lesen konnte. Die Lesefähigkeit entwickelte sich in reformierten Gegenden schneller als in katholischen, doch glich sich der Alphabetisierungsstand zwischen den Konfessionen bis Ende 18. Jahrhundert im Zug der Aufklärung weitgehend aus. Die Lesekenntnis war weit stärker verbreitet als die Fähigkeit, schreiben zu können.

Die unteren Schulen unterrichteten vor allem Lesen (Druck- und Handschriften). Schreiben lernte nur ein Teil der Schülerschaft und rechnen konnten noch weniger. Das Singen von Psalmen und Kirchenliedern sowie fakultativer Instrumentalunterricht zur Bereicherung der Gottesdienste ergänzten bisweilen das Unterrichtsprogramm. An den katholischen Schulen dominierte als Lehrmittel der Katechismus des Petrus Canisius. An den reformierten Schulen der Deutschschweiz setzte sich der Heidelberger Katechismus langfristig durch, während in den reformierten Gegenden der Westschweiz dieser im Verlauf des 18. Jahrhunderts durch den Katechismus von Jean-Frédéric Ostervald abgelöst wurde. Als weitere Lehrmittel standen die Bibel und das Psalmenbuch im Gebrauch. Daneben wurden von den Eltern besorgte oder vom Lehrer hergestellte Unterrichtsmaterialien (z.B. Buchstabierblätter) und Schreibvorlagen verwendet. Der Unterricht fusste hauptsächlich auf dem Einzelunterricht der Lehrperson und auf dem gegenseitigen Unterricht der Lernenden. Jedes Kind übte für sich allein, der Lehrer kam zur Kontrolle vorbei. Lesen wurde mit Hilfe des Buchstabierens und Lautierens gelernt. Dann folgte das mechanische Auswendiglernen des Katechismus.

Die Lateinschulen wurden nach der Reformation ebenfalls gefördert. Sie bereiteten angehende Pfarrer auf die höheren Schulen und die Laien auf die Universitäten sowie die Übernahme von Ämtern vor. Die neue Ordnung für die Zürcher Lateinschulen von 1532 wurde für die Gymnasien und Collèges der reformierten Orte und Städte (u.a. Bern, Basel, Lausanne, Genf) zum Vorbild. Die Berner Schulordnung von 1548 für die Gymnasien war auch für die Landstädte wie Burgdorf, Thun oder Aarau verbindlich. Bern unterstützte aus politischen Motiven die Waadtländer Lateinschulen, wie es dies bereits im Fall der Grundschulen getan hatte.

In der katholischen Schweiz entstand im Zug der Katholischen Reform ein Netz von Jesuitenschulen, welche die Hauptlast der mittleren und höheren Schulbildung trugen (Jesuiten). Ihr Schulbetrieb richtete sich nach der ratio studiorum von 1599. Humanistische Bildungsinhalte mischten sich mit scholastischen, und der apologetisch geprägten Rhetorik kam grosse Bedeutung zu. Die erste, 1577 in Luzern gegründete Lehranstalt übernahm in der Innerschweiz eine führende Rolle und war für die gesamte katholische Schweiz, vor allem auch für das Tessin und die katholischen Teile Graubündens, wichtig. Eine ähnliche Stellung im westlichen Teil der katholischen Schweiz erlangte die 1582 entstandene Schule in Freiburg. Weitere Anstalten der Jesuiten folgten 1591 in Pruntrut, 1646 in Solothurn, 1662 in Brig und 1734 in Sitten. Die Klosterschulen (z.B. Einsiedeln und Disentis) wurden im Vergleich mit den Jesuitenschulen weniger oft besucht und erreichten nicht dieselbe Bedeutung. Bei der Mädchenausbildung ragt der Schulorden der Ursulinen heraus, die in Pruntrut, Freiburg, Luzern, Brig, Delsberg, Mendrisio und Bellinzona Schulen besassen.

Im Gefolge des Humanismus und der Reformation wandten sich die höheren Schulen den Werten der Antike (Kunst, Literatur, Philosophie) zu, die sie – losgelöst von der scholastischen Interpretation – aus den antiken Texten und Vorbildern erschlossen. Aus diesem Grund wurden neben dem Latein nun auch Griechisch und Hebräisch unterrichtet. Zudem wurde nicht mehr in Kirchenlatein, das man als «vulgär» empfand, sondern im als klassisch ausgezeichneten Latein Ciceros gelehrt. Ab dem beginnenden 17. Jahrhundert engte der Konfessionalismus die humanistisch ausgerichteten höheren Schulen ein.

Basel blieb bis ins 19. Jahrhundert die einzige Universität in der Eidgenossenschaft. In Zürich, Bern, Lausanne und Genf entstanden unter dem Einfluss der Reformatoren höhere Lehranstalten zur Ausbildung von Pfarrern. Lehrkräfte bauten diese zu eigentlichen Akademien mit vielfältigem Lehrprogramm aus. Deren Bildungsgang wurde oft durch den Besuch auswärtiger Universitäten (u.a. Göttingen, Leiden) ergänzt. Mit der Reformation in Basel ging für die Katholiken die dortige Universität verloren. Seither bildete die Gründung einer katholischen Universität in der Schweiz ein wichtiges Postulat, das erst 1889 mit der Eröffnung der Universität Freiburg erfüllt wurde. Auch die Schaffung eines Priesterseminars wurde nicht erreicht (Priesterseminarien). Einen gewissen Ersatz stellte das 1579 in Mailand gegründete Collegium Helveticum dar. Das Bistum Basel schuf erst 1716 in Pruntrut, die Diözese Konstanz 1735 in Meersburg ein eigenes Seminar. Die katholischen Schweizer besuchten jedoch lieber die theologischen Fakultäten der Jesuitenschulen von Freiburg, Luzern und Feldkirch. Viele Studenten und Laien aus den katholischen Orten zogen an ausländische Universitäten, vor allem nach Strassburg, Molsheim (Elsass), Freiburg im Breisgau, Dillingen an der Donau und Wien.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts führten pädagogische Reformbestrebungen in Berufung auf Jean-Jacques Rousseau und Johann Heinrich Pestalozzi (Pädagogik), der Pietismus (Jean-Baptiste de La Salle) und die Philosophie der Aufklärung zur Erneuerung des Schulwesens. Die Schule habe, so lauteten die Forderungen, echte Religiösität zu fördern, gute Staatsbürger zu formen, die Unterrichtsmethode der Jugend anzupassen und den Lehrstoff auf das praktische Leben auszurichten. Die Umsetzung der Reformvorschläge wurde auf allen Schulstufen in Angriff genommen. Die Elementarschulen betonten Schreiben und Rechnen und boten weitere praxisorientierte Fächer an. Fortschrittliche Klöster wie St. Urban und Bellelay bauten Musterschulen auf und widmeten sich der Ausbildung von Lehrkräften sowie der Herausgabe von Lehrmitteln. Der Einzelunterricht und das mechanische Auswendiglernen wurden durch die Einführung von Klassen und neuen Lehrmethoden wie den Frontalunterricht abgelöst. Die Gymnasien in den reformierten Städten rückten vom strengen humanistischen Lehrkanon ab und erneuerten ihr Stoffprogramm, indem sie unter anderem der Muttersprache und Geschichte einen höheren Stellenwert beimassen. An einigen Orten, zum Beispiel in Zürich und Aarau, wurden Realschulen gegründet. Auch die Mittelschulen der katholischen Orte öffneten sich den Postulaten der Aufklärung, wobei die Aufhebung des Jesuitenordens 1773 diese Entwicklung erleichterte. Die Akademien der reformierten Städte setzten ihren Ausbau mit neuen Fakultäten fort. Die katholischen Theologiefakultäten nahmen Pastoraltheologie und Kirchengeschichte ins Vorlesungsprogramm auf. All diese Bestrebungen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Schulwesen am Ende des Ancien Régime reform- und förderungsbedürftig blieb, was nicht zuletzt die Schulenquete von 1798 des helvetischen Ministers Philipp Albert Stapfer belegte.

19. und 20. Jahrhundert

Schulgesetze und Reformbestrebungen

Einen neuerlichen Impuls erhielt das Schulwesen in der Schweiz während der kurzen Zeit der Helvetik (1798-1803), als Minister Stapfer die Bildung des Volks zentralistisch über die Verbesserung der Schulen, die Reform der Lehrerausbildung, die Einführung eines Volksschulgesetzes sowie die Etablierung von Erziehungsräten und Schulinspektoren zu erreichen suchte. Nach der Auflösung des helvetischen Einheitsstaats gestalteten die Kantone während der Mediation und Restauration (1803-1830) ihre Schulwesen wieder eigenständig, was die interkantonalen Differenzen vertiefte. Die allmählich in mehreren Kantonen einsetzende Nachqualifikation von bereits tätigen Lehrkräften auf der Basis ein- bis dreimonatiger Normalkurse – in Bern durch Philipp Emanuel von Fellenberg, in St. Gallen durch Johann Rudolf Steinmüller – sowie die sich etablierende Ausbildung junger Lehrkräfte an privaten und kantonalen Seminarien (Lehrerseminar) stellten zu Beginn des 19. Jahrhunderts erste Ansätze zu einer einheitlicheren Lehrpraxis dar. Der Unterricht an den Volksschulen umfasste vor allem die Fächer Religion, Lesen, Schreiben und Singen. Bis die Lehrer den von vielen abgelehnten, aber seitens diverser Schulverwaltungen, unter anderem in den Kantonen Freiburg, Luzern und Solothurn, verfügten Wechsel zur frontalen Unterrichtsweise vollzogen hatten, wurde «Einzelunterricht in der Gruppe» erteilt. Während die unterrichtsmethodischen Vorschläge Pestalozzis kaum in den Schulalltag eindrangen, erachtete man den «wechselseitigen Unterricht» nach Andrew Bell und Joseph Lancaster als geeignetes Mittel, grosse Gruppen von Kindern mit unterschiedlichen Kenntnissen und Fertigkeiten zu schulen (Lancasterschulen). Auch der Reformpädagoge Pater Gregor Girard vertrat dieses Konzept, das viele Kantone zur verbindlichen Unterrichtsmethode erklärten. Später wurde die Pädagogik Johann Friedrich Herbarts bestimmend.

Während der Regeneration (1830-1848) erhielt das Schulwesen beträchtliche Reformanstösse. Das Diktum Heinrich Zschokkes, wonach die Volksbildung Volksbefreiung sei, wurde zum Losungswort der Schulpolitik der regenerierten Kantone, die darauf abzielten, möglichst alle Kinder allgemein zu bilden. Neben weiteren Primarschulen wurden auf dem Land nun weiterführende Schulen eingerichtet; je nach Kanton hiessen sie Sekundarschule, Bezirks- oder Realschule. Ferner errichtete man Taubstummen- und Blindenanstalten (Hilfs- und Sonderschulen), aber auch Armenschulen sowie Volks- und Jugendbibliotheken zur Hebung der Volksbildung. Der Druck auf die Eltern, ihre Kinder zur Schule zu schicken und diese nicht für Arbeiten zu Hause einzusetzen (Absenzenproblem), wurde verstärkt. Den wirksamsten Hebel zur Verbesserung des Schulwesens erkannte man in der Lehrerbildung, was zur Gründung weiterer kantonaler Lehrerseminarien führte. Ebenfalls in die Zeit der Regeneration fiel die Gründung von Universitäten, so 1833 in Zürich und 1834 in Bern.

Die Ostschweiz orientierte sich bei der Organisation des Schulwesens am Zürcher Schulgesetz von 1832, das Hans Georg Nägeli und Ignaz Thomas Scherr geprägt hatten und das eine Vereinheitlichung brachte: Die Primarschule zerfiel in die Alltagsschule, die sechs Jahre dauerte (ab 1899 acht Jahre), und in die dreijährige Repetier- oder Ergänzungsschule. Höheren Ansprüchen genügten die auf drei Jahre ausgerichteten Sekundarschulen. Ein auf die einzelnen Schultypen abgestimmter Unterrichtsplan legte die Lehrziele der Jahresklassen fachbezogen fest. Die Schulen mussten obligatorische Lehrmittel verwenden, nicht zuletzt, um die Methodik des jungen Frontalunterrichts zu festigen. Das Zürcher Schulgesetz sorgte für eine selbstständige Stellung der Schulen, indem es deren administrative Führung gewählten Gemeindebehörden übergab. Weiter bestimmte es die Selektionskriterien und die Besoldung der Lehrkräfte.

Karikatur zur obligatorischen Schulpflicht im Kanton Zürich, erschienen im Züricher Kalender von 1870.
Karikatur zur obligatorischen Schulpflicht im Kanton Zürich, erschienen im Züricher Kalender von 1870. […]

In der Westschweiz entwickelte sich das Schulwesen ähnlich. So erliess der Kanton Waadt 1834 ein Schulgesetz, das der Volksschule eine neue Rechtsgrundlage verlieh, und rief 1833 ein Lehrerinnen- und Lehrerseminar in Lausanne ins Leben. Der Kanton Genf regelte sein Schulwesen mit den Gesetzen von 1835 und 1848. Etwas später als in der Deutschschweiz wurden auch in der Westschweiz Universitäten errichtet, so 1873 in Genf, 1889 in Freiburg, 1890 in Lausanne und 1909 in Neuenburg; bis auf Freiburg folgten alle auf die ehemaligen Akademien. Im Tessin bestimmten das neue Schulgesetz von 1831 (mit Umsetzungsbestimmungen von 1832) und Stefano Franscinis Wirken die Entwicklung des Schulwesens.

Trotz der Unterschiede zwischen den einzelnen kantonalen Schulwesen bildeten sich gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf der Stufe der Volksschule Gemeinsamkeiten heraus. Die republikanische Staatsform der Schweiz, die 1874 revidierte Bundesverfassung, initiative Schulpolitiker, die jungen Lehrervereine, aber auch die pädagogischen Rekrutenprüfungen hatten diese Entwicklung vorangetrieben. Die wichtigste Gemeinsamkeit war der für alle Kinder obligatorische, «genügende», unentgeltliche und bekenntnisunabhängige Unterricht der Primarschule. Der kirchliche Einfluss auf das Schulwesen wurde insbesondere im Kulturkampf zurückgebunden. Da die Gemeinden in der Gestaltung ihrer Schulangelegenheiten aber frei waren, erfolgte die Koordination von Unterrichts- und Ferienzeiten, der Dauer der obligatorischen Schulzeit, des Zeitpunkts des Schuleintritts, der Lehrpläne und der Bedingungen für Schulübertritte, der Ausbildung von Lehrkräften und der Produktion von Lehrmitteln schleppend.

Eine Klasse der öffentlichen Schule in Roccabella (Bleniotal). Fotografie von Roberto Donetta, um 1900 (Archivio Roberto Donetta, Corzoneso).
Eine Klasse der öffentlichen Schule in Roccabella (Bleniotal). Fotografie von Roberto Donetta, um 1900 (Archivio Roberto Donetta, Corzoneso). […]

Das Obligatorium des Primarunterrichts, das die Kantone seit der Revision der Bundesverfassung (BV) 1874 durchsetzen müssen, impliziert keinen Schul-, sondern lediglich einen Unterrichtszwang. Ob der von den kantonalen Schulgesetzen und Lehrplänen verlangte Minimalunterricht an einer öffentlichen Schule, an Privatschulen oder als Hausunterricht stattfindet, ist rechtlich unerheblich, und ob neben den öffentlichen Schulen auch solche mit freier Trägerschaft eingerichtet werden, entscheiden die Kantone. Die Formulierung «staatlich geleitet» bedeutet, dass die Schulaufsicht ausschliesslich Sache der Gemeinde- und Kantonsbehörden ist. Die meisten Kantone weiteten die Forderung nach unentgeltlichem Primarunterricht bezüglich der Volksschule schon am Ende des 19. Jahrhunderts auf unentgeltliche Lehrmittel und kostenloses Schulmaterial aus.

Während des 20. Jahrhunderts blieben in der Schweiz die Kompetenzen im Bildungsbereich zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt. Ein eigenes Departement für Erziehung, Bildung und Schule wurde nie eingerichtet. Kennzeichnend für das Schulwesen sind weiterhin die kantonale Souveränität, die dezentralisierte Macht, subsidiäre staatliche Massnahmen und die (halb)direkte Demokratie. Erst am Ende des 20. Jahrhunderts griffen substanzielle Reformen zur Angleichung der kantonalen Schulsysteme aufgrund des steigenden überkantonalen und internationalen Koordinationsbedarfs. Über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung, die Volk und Stände 2006 mit grossem Mehr gutgeheissen haben, werden Bund und Kantone zu verstärkter Zusammenarbeit und Koordination verpflichtet. Ohne die bestehende Kompetenzverteilung grundlegend zu ändern, verspricht die neue Regelung eine Harmonisierung des schweizerischen Bildungswesens.

Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen

Da für die Organisation der allgemeinbildenden Schulen in der Schweiz die Kantone zuständig sind, indem sie laut der BV für «genügenden Primarunterricht» zu sorgen haben, sind lediglich die Berufsbildung und Teile der tertiären Bildung Sache des Bundes. Laut Artikel 22 der BV von 1848 hatte dieser die Kompetenz, eine eidgenössische Universität zu schaffen, was jedoch misslang. Hingegen gründete er 1855 die Eidgenössische Polytechnische Schule (Eidgenössische Technische Hochschulen). Weiter regelt der Bund heute den Turn- und Sportunterricht und trägt die Verantwortung für die Eidgenössische Sportschule Magglingen. Ihm ist auch das 1972 gegründete Schweizerische Institut für Berufspädagogik mit seinen Regionalinstituten in Zollikofen, Lausanne und Lugano unterstellt. Der Bund verfügt über die Zugangsbestimmungen zum Medizinstudium und zu den Eidgenössischen Technischen Hochschulen und anerkennt gemäss dem Maturitätsanerkennungsreglement die Maturitätsausweise. Er gewährt Beiträge für Forschung und Stipendien zugunsten der kantonalen Universitäten und der Schweizerschulen im Ausland. Schliesslich fördert er die Ausbildung bzw. die Integration Kindern und Jugendlichen mit Behinderung.

Ein Schweizer Schulwesen existiert nicht. In den vergangenen 200 Jahren bildeten sich vielmehr 26 kantonale, voneinander mehr oder weniger unabhängige und unterschiedlich ausgestaltete Schulsysteme heraus. Dieser Prozess lässt sich als Folge von weitgehend misslungenen – etwa das erfolgreiche Referendum gegen den sogenannten Schulvogt 1882 – und wenigen gelungenen Koordinationsversuchen – zum Beispiel die Bemühungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) in der Angelegenheit der Schuldauer oder des koordinierten Schulbeginns – schildern, in denen die zentralistischen und unitaristischen Tendenzen mit den seit Jahrhunderten bestehenden kantonalen Souveränitätsansprüchen im Widerstreit standen. Obwohl die Vorsteher der Erziehungsdepartemente bereits 1897 mit der EDK eine Plattform geschaffen hatten, die den Erfahrungsaustausch und die Koordination der kantonalen Schulwesen auf gesamtschweizerischer Ebene bezweckte, gingen die Kantone bis zum Zweiten Weltkrieg eigene Wege. Erst in den 1960er Jahren stieg aufgrund der Binnenmobilität das Bedürfnis nach verstärkter Koordination in der Bildungspolitik.

Das Schulwesen der Schweiz 2006 (vereinfacht)
Das Schulwesen der Schweiz 2006 (vereinfacht) […]
Schüler und Studenten nach Schulstufen und Alter 1980-2004
Schüler und Studenten nach Schulstufen und Alter 1980-2004 […]

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts unterhält die EDK vier Regionalkonferenzen (Westschweiz und Tessin, Nordwestschweiz, Innerschweiz, Ostschweiz), was den Kantonen erlaubt, in kleinerem Rahmen ihre Schulwesen anzupassen. Ein wichtiges rechtliches Instrument zur Vereinheitlichung der Schulsysteme stellt das Konkordat über die Schulkoordination von 1970 (u.a. in der Frage des Schuleintritts, der Schuldauer und des Schuljahresbeginns) dar, dem bis 2001 25 Kantone (ohne Tessin) beitraten. Aber erst der Druck von aussen im Zug der europäischen Integration und Globalisierung bewirkte Ende des 20. Jahrhunderts eine nun oft überstürzt in Angriff genommene Angleichung der kantonalen Schulwesen. Der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule von 2007 (HarmoS-Konkordat) stimmten bis 2011 15 Kantone zu, während sieben die Vereinbarung ablehnten. Im Gegensatz zur Entwicklung auf der politisch-rechtlichen Ebene lässt sich in pädagogischen, didaktischen und unterrichtsmethodischen Belangen eine bemerkenswerte überkantonale Übereinstimmung konstatieren.

Zu Beginn des 21. Jahrhunderts

Bildungsstand der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht 2005
Bildungsstand der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht 2005 […]

Kindergärten und Sonderschuleinrichtungen bestehen heute in allen Kantonen, wobei sie von Gemeinden und privaten Organisationen betrieben werden. Die Volksschule gliedert sich in die Primar- und Sekundarstufe I. Die Sekundarstufe II umfasst die postobligatorischen gymnasialen Schulen sowie die beruflichen Ausbildungen (Lehrwerkstätten, Gewerbeschulen, Diplommittelschulen). In den Hochschulkantonen bieten kantonale Universitäten Studiengänge auf der Tertiärstufe an; das Angebot wird ergänzt durch die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen. In der Berufsbildung wurden Ende des 20. Jahrhunderts mit der Einführung der Berufsmaturität und der Umwandlung der Höheren Fachschulen und der Technika in Fachhochschulen wichtige strukturelle Veränderungen vorgenommen. Auch die bis anhin auf der Sekundarstufe II angesiedelte Lehrerinnen- und Lehrerausbildung hob man auf Fachhochschulniveau, indem die alten Lehrerseminarien in Pädagogische Hochschulen umgewandelt wurden. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts dauert die obligatorische Schule in der Schweiz neun Jahre (Primarstufe plus Sekundarstufe I). Die meisten Kantone bieten ein 10. Schuljahr an (Werkjahr, Berufsorientierung, Berufsvorbereitung).

Quellen und Literatur

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Weblinks

Zitiervorschlag

Hans Stadler; Hans-Ulrich Grunder: "Schulwesen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.11.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/010396/2012-11-21/, konsultiert am 19.03.2024.