Ethnische und religiöse Gemeinschaft, Bezeichnung für die Religion des Volkes Israel, älteste monotheistische Religion, Mutterreligion von Christentum und Islam.
Die Juden in den mittelalterlichen Städten

Die nur vereinzelt überlieferten Belege (Fingerring aus Augusta Raurica mit Abbildung des siebenarmigen Leuchters aus dem 2. bis 4. Jh., Erwähnung von Juden in der nach 500 redigierten "Lex Burgundionum") geben keine Aufschlüsse über die Tätigkeit der Juden im Gebiet der heutigen Schweiz in Antike und Frühmittelalter: Nachweisbar ist eine jüdische Siedlungstätigkeit erst nach 1150; die Zuwanderung erfolgte aus der oberrheinischen Tiefebene sowie von Frankreich und Savoyen. Seit der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts sind Juden in Genf bezeugt, 1213 in Basel, danach in Zürich, St. Gallen, im Bodenseeraum, in Bern und Solothurn, am Ende des 13. Jahrhunderts im Aargau und in Luzern, um 1300 in Biel und Neuenburg. Die Aufenthaltsbedingungen hingen von der Gunst der Obrigkeit ab; der anhaltende Druck auf die Juden im Spätmittelalter führte zu einer grossen Mobilität. Juden unterstanden ab 1236 als sogenannte Kammerknechte dem Schutz des Kaisers; dieser veräusserte das Judenregal an die Städte, welche den Juden gegen hohe Gebühren bzw. vereinbarte jährliche Steuerbeträge zeitlich befristete Schutz- und Bürgerbriefe ausstellten (Judensteuer). Die Juden wurden in Zürich zur Gewährung von Darlehen an Stadtbürger verpflichtet und mussten Abgaben auf ihr Vermögen, das Judengeleit, den Leibzoll, den Würfelzoll und das Grabgeld entrichten. In einigen Städten wie Zürich war ihnen der Besitz von Häusern mit Einverständnis des Rates gestattet, in anderen nicht. Biel und Schaffhausen erlaubten 1305 bzw. 1435 den Erwerb von zwei Häusern.
Die Grösse der meisten mittelalterlichen jüdischen Gemeinden lässt sich mangels Quellen nicht bestimmen. Im Spätmittelalter sind Synagogen in Basel, Diessenhofen, Genf, Lausanne, Luzern, Murten, Schaffhausen, Solothurn und Zürich nachgewiesen, was auf ein lebendiges Gemeindeleben hindeutet. In der Blütezeit der zweiten Gemeinde in Zürich zwischen 1384 und 1393 dürften rund 20 Familien, insgesamt ca. 100 jüdische Personen dort gelebt haben, was ca. 2% der Stadtbevölkerung entsprach. In Genf waren es um 1400 13 Familien. In Bern lebten Juden in der durch ein Tor abgeschlossenen Judengasse. In ein Ghetto eingewiesen wurden im Gebiet der Schweiz einzig die Juden von Genf in den 1420er Jahren.
Die Berufe der Juden spiegeln ihre Funktion in der christlichen Gesellschaft wieder: Geldgeschäfte, Pfandleihe und Heilkunde. Bekannt sind jüdische Ärzte, zum Beispiel Vibranus de Turre und Meister Ackin aus Vesoul in Freiburg. Belege für jüdischen Reichtum sind selten (Wandmalereien im Haus der Brüder Moses und Mordechai ben Menachem und deren Mutter Minne in Zürich). Das jüdische Leben war geprägt von sozialer Ausgrenzung und Marginalisierung. Die Juden durften weder einen handwerklichen noch einen landwirtschaftlichen Beruf ausüben, der Zugang zu politischen Ämtern und Zünften blieb ihnen verwehrt und sexuelle Kontakte zu Christinnen wurden mit hohen Bussen geahndet.
Im Gebiet der Schweiz gab es nie ein Zentrum jüdischer Gelehrsamkeit. Als wichtigstes Werk, das hier entstand, gilt der "Zürcher Semak", ein hebräischer Kommentar des Rabbi Moses ben Menachem zum "Sefer Mizwot Katan" (kleines Buch der Gebote) des Isaak ben Josef von Corbeil aus dem 14. Jahrhundert. Juden beherrschten die Landessprachen und Westjiddisch (Jiddisch). Die wenigen Zeugnisse jüdischen Wissens, die erhalten sind, stammen zum Teil aus dem Besitz christlicher Geistlicher. Christliche Hebraisten der Reformationszeit korrespondierten mit jüdischen Gelehrten, zum Beispiel mit Elia Levita.
Ein Vorwurf des Ritualmords löste 1294 in Bern eine Judenverfolgung aus, die in verschiedenen Chroniken ausführlich geschildert wird. Mindestens 28 jüdische Gemeinden gingen im Gebiet der Schweiz in Pogromen zwischen 1348 und 1350 unter, als in Zusammenhang mit dem Pestzug den Juden vorgeworfen wurde, die Brunnen vergiftet zu haben, wobei Bern bei der Weitervermittlung des Brunnenvergiftungsgerüchts von den französisch- in die deutschsprachigen Gebiete eine aktive Rolle spielte (Antisemitismus).
![Urfehdebrief des Jedidja bar Hiskia von 1385, eingeklebt in die Ratsbücher der Stadt Zürich 1383-1385 (Staatsarchiv Zürich, B VI 192 [fol. 287]).](/download/Articles/011376/2016-02-01/med011376-04204/04204.jpg?rev=1.2&width=450)
Die Wiederansiedlung erfolgte schon bald nach den Pogromen (Zürich um 1354, Freiburg 1356, Basel 1362, Schaffhausen 1369/1370, Biel und Bern 1375). Die neuen Gemeinden waren meist klein und unbedeutend; in Schaffhausen sind 49 Personen, in Stein am Rhein 29 und in Rheineck 2 urkundlich fassbar. Die rechtliche Stellung und der wirtschaftliche Status der Juden verschlechterte sich um 1400 weiter, die Schikanen wurden häufiger, und das den Juden mancherorts auferlegte Verbot, vor Gericht gegen Christen auszusagen (Zürich 1404), bedeutete eine massive Einschränkung der Geschäftstätigkeit. Vorwürfe des Ritualmordes führten in vielen Städten zur Vertreibung oder Flucht der Juden und 1401 in Diessenhofen, Schaffhausen sowie Winterthur zu neuen Judenverfolgungen. Ab Mitte des 15. Jahrhunderts wurden die Juden, die vom Ende des 14. Jahrhunderts an nach und nach ihre Bedeutung als Geldverleiher verloren, aus praktisch allen Städten weggejagt; 1489 beschloss die Tagsatzung die Ausweisung aus der ganzen Eidgenossenschaft für das Jahr 1491. Längere Aufenthalte sind ab jetzt allenfalls noch für einzelne Ärzte belegt. Wohin die ausgewiesenen Juden sich wandten, ist nicht erforscht; einige wenige dürften sich vorübergehend in ländlichen Siedlungen wie etwa Andelfingen (Ausweisung hier 1495) oder Rheinau (Vertreibung hier spätestens 1496) und Landstädten wie Bremgarten (AG) niedergelassen haben, die meisten aber in Norditalien, im Burgund und in Süddeutschland.
Das Landjudentum der frühen Neuzeit

Zwischen 1475 und 1560 sind nur wenige Zeugnisse über die Tätigkeit von Juden in der Schweiz überliefert; vor allem in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts dürften in oder nahe der Eidgenossenschaft kaum grössere oder geschlossene Gruppen bestanden haben, die eine Gemeinde hätten bilden können. Erst im späten 16. Jahrhundert mehren sich wieder die Belege für die Präsenz von Juden in den Regionen um Basel einschliesslich des Sundgaus und um Waldshut und Zurzach. Ab spätestens 1580 lebten auch im Bodenseeraum und im angrenzenden Rheintal Juden. In diesen Gebieten entstanden aus zuerst zerstreuten Individualniederlassungen meist nahe der Grenze zur Eidgenossenschaft 17 jüdische Landgemeinden. Zwei weitere, Endingen und Lengnau im Surbtal, lagen in der Grafschaft Baden, einer gemeinen Herrschaft der Eidgenossen, in der die Ansiedlung der Juden im Gegensatz zu den übrigen Territorien der Eidgenossenschaft - Ausnahmen diesbezüglich stellten Solothurn und das Fürstbistum Basel dar - geduldet wurde. Die aus den Städten vertriebenen Juden des süddeutschen und elsässischen Raumes hatten eine Nische im Landhandel gefunden. Sie betätigten sich als Hausierer, Makler, Tuch-, Vieh- und Pferdehändler. Für eng umrissene Stammkundenbereiche konnten die jüdischen Händler durchaus wichtig sein, im Viehhandel der Schweiz spielten sie aber bis zum Eisenbahnbau und der Emanzipation eine untergeordnete Rolle. Sie waren im ländlichen Kleinhandel in den nördlichen Grenzregionen von Neuenburg über Basel und den Aargau bis in den Thurgau und St. Gallen tätig. Andere Berufe standen den Juden nicht offen. Die neue Stabilität der jüdischen Ansiedlung zeigte sich im Fortbestand der Friedhöfe, die in Zwingen (1572-1673, Nachfolgefriedhof ab 1673 Hegenheim bei Basel), Sulzburg im Breisgau (um 1550), auf dem Judenäule bei Waldshut (um 1607, Nachfolgefriedhof zwischen Endingen und Lengnau ab 1750), in Gailingen (1655) und im vorarlbergischen Hohenems (1617) eingerichtet wurden. Andeutungen auf die Herkunft dieser neuen jüdischen Gruppen finden sich zum Beispiel in der Liturgietradition, die auf enge Beziehungen zu Bayrisch-Schwaben hinweist, explizite Belege sind aber nur für Hohenems überliefert. Überregionale Heiratsbeziehungen mischten die jüdische Bevölkerung zusätzlich. Aus ihren Wohnorten vertriebene Juden (1694 aus dem Fürstbistum Basel, 1736 aus Dornach, 1742 aus Stühlingen) fanden in der weiteren Umgebung neue Schutzherren.
Die jüdischen Gemeinden bildeten religiöse und Wohlfahrtsinstitutionen aus. Lengnau und Endingen bauten sich 1750 bzw. 1764 repräsentative Synagogen, wie sie sonst nur in den grössten fränkisch-schwäbischen jüdischen Landgemeinden anzutreffen waren. Ab dem 17. Jahrhundert wohnte im Surbtal immer mindestens ein Rabbiner; 1780 zählten beide Gemeinden zusammen 659 Personen.
Die besondere Prägung des Brauchtums ging auf das Mittelalter zurück und unterschied sich von dem der italienischen oder osteuropäischen Juden. So wurde zum Beispiel eine spezielle Zeremonie bei der Namengebung von Mädchen durchgeführt, die der Feier der Beschneidung bei Jungen entsprach. Dieser Hoolegrasch-Brauch erhielt sich vereinzelt bis heute. Ein Kunsthandwerk mit jüdischen Motiven etwickelte sich um Torawickelbänder oder Toraschrankvorhänge. Die jüdischen Feiertage waren auf dem Lande ein kollektives Erlebnis und auch für Christen wahrnehmbar. Christliche Kinder besuchten zu Jom Kippur die Synagoge. Viele Ausdrücke des Jiddischen wurden von der nichtjüdischen Dorfbevölkerung übernommen, was trotz aller religiöser Unterschiede auf eine enge kulturelle Interaktion hindeutet. Neben Friedhof und Synagoge wurden oft ein Tauchbad (Mikwe) und ein Schächthaus eingerichtet. Durchziehende "Betteljuden" erhielten entweder Naturalverpflegung (Pletten) oder wurden in Herbergen untergebracht.
Die kündbaren Schutzbriefe, welche den jüdischen Familienvorständen ausgestellt wurden, galten zwölf bis sechzehn Jahre. Verschiedene Abgaben für die Erneuerung der Schutzbriefe, für die Benutzung von Weide, Brunnen und Waldungen, jährliche Kopfgelder, "Geschenke" für Beamte, der als diskriminierend empfundene Leib- und Warenzoll an Brücken und Stadttoren usw. drückten auf die Erwerbslage der Juden, die in ihrer grossen Mehrzahl bis zur Emanzipation arm blieben. Die Schweizer Städte blieben ihnen für die Wohnsitznahme bis zum 19. Jahrhundert verschlossen, auch Basel, in dem einzelne Juden vom 16. Jahrhundert an beim Druck des Talmuds mitarbeiteten und das im 17. Jahrhundert ein europäisch bedeutender Ort der Hebraistik war (Hebräisch). Zu Märkten und Messen wurden die Juden offiziell zugelassen. Einige Regierungen suchten sie aus dem ländlichen Individualhandel herauszudrängen, was aber in der Praxis kaum durchzusetzen war.
Der Weg zur Emanzipation (1798-1879)

Einen Einbruch in die altertümlichen Rechtsverhältnisse stellten die Toleranzgesetzgebung Österreichs (ab 1781, Toleranzpatent für die Juden Wiens und Niederösterreichs vom 2. Januar 1782) und die Gleichstellung ohne Vorbedingungen des revolutionären Frankreichs (1791) dar. 1798 wandten sich die Surbtaler Juden mit der Bitte um Gleichberechtigung an die helvetische Regierung. Das Parlament lehnte das Ansinnen ab und stellte die Juden paradoxerweise schlechter als Fremde, da nur für die Juden das Datum der letzten Schutzbrieferteilung (1792) als Ausgangspunkt für eine zwanzigjährige Wartefrist zur Einbürgerung galt. Während der Mediation wurden die Aargauer Juden weiter als Fremde betrachtet, eine Einbürgerung schien den Politikern immer noch undenkbar. Im September 1802 kam es im sogenannten Zwetschgenkrieg zu schweren Ausschreitungen gegen die Surbtaler Juden, denen man unterstellte, von der Helvetik profitiert zu haben.
Der wirtschaftliche Druck auf die Elsässer Juden war so gross, dass sich in den 1780er Jahren einige für eine Ansiedlung im damals sardinischen Carouge bei Genf gewinnen liessen. Infolge der Annexion Genfs durch Frankreich galt dort - wie im früheren Fürstbistum Basel - bis 1814 die Gleichberechtigung. In den Städten Basel und Bern konnten sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts einzelne jüdische Familien niederlassen. In Avenches bildete sich nach 1826 eine neue jüdische Landgemeinde mit fast 200 Mitgliedern. Die Versuche zur Wohnsitznahme von Juden richteten sich nach ihren alten Stammkundenbereichen: Die Sundgauer Juden handelten unter der Woche in der Nordwestschweiz, die Aargauer Juden im Aargau und den angrenzenden Regionen, die Südbadischen in der Nord- und Ostschweiz. Auf Ersuchen der Schweizer Diplomaten hatte Frankreich 1826 zugestimmt, die eigenen jüdischen Staatsbürger von einem Freizügigkeitsübereinkommen auszuschliessen. Die Folge war, dass die jüdischen Händler weiter in ihren Landgemeinden zurückgehalten wurden und sich nur auf Basis von Individualprivilegien in der Schweiz niederlassen durften. Trotzdem entstanden zwischen 1830 und 1848 weitere Gemeinden in La Chaux-de-Fonds, Delsberg und Biel. Die Behörden der französischen Schweiz waren den Juden gegenüber freundlicher gesinnt als die der Deutschschweiz.
1831 nahmen die Aargauer Juden unter Führung von Markus Getsch Dreifuss erneut den Kampf um ihre Gleichberechtigung auf. Seine Eingaben an die Aargauer Regierungen (1831-1849) oder die Bundesversammlung (1848) fruchteten nicht. Auch bei den Schweizer Liberalen, die 1830-1831 in mehreren Orten an die Macht gekommen waren, hielten sich judenfeindliche Vorurteile beharrlich. Die neue Bundesverfassung (BV) von 1848 schloss die Schweizer Juden von der Freizügigkeit aus. Als Motiv wurde die Furcht vor einer auf Gegenrecht erfolgenden Zuwanderung der Elsässer Juden angegeben, denen pauschal negative Eigenschaften unterstellt wurden. Erst 1856 stellte ein Bundesbeschluss die Gleichheit bezüglich Kauf und Verkauf vor Gericht sowie im Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und eidgenössischer Ebene her, nicht aber auch auf lokaler. Internatinaler Druck vor allem von Frankreich, den Niederlanden und den USA - die beiden Ersteren machten 1863 den Abschluss von Handels- und Niederlassungsverträgen von der Gewährung der vollen Niederlassungsfreiheit für Juden abhängig - führten 1866 schliesslich zu einer Partialrevision der BV, die den Juden die Freizügigkeit brachte. Mit der Totalrevision der BV von 1874 erhielten die Juden auch das Recht der freien Religionsausübung.
Im Aargau benutzte der katholische Publizist Johann Nepomuk Schleuniger aus Klingnau das kantonale Emanzipationsgesetz vom Mai 1862, um eine judenfeindliche Volksbewegung zu entfesseln, die mit der Abberufung des Parlamentes, dem Rücktritt der Regierung und der Rücknahme des Gesetzes endete. Hier mussten die Juden von Endingen und Lengnau noch fast zwei Jahrzehnte warten, bis ihnen 1879 die Ortsbürgerrechte, allerdings in separaten jüdischen Institutionen, zugebilligt wurden. Damit hatte die rechtlichen Gleichstellung der Juden in der Schweiz ihren Abschluss gefunden.
Auch nach der Gewährung der Freizügigkeit stiessen sich Teile der Bevölkerung weiter an der jüdischen Lebenspraxis, so am Schächten (Konflikte im Aargau 1855-1866 sowie 1886-1888 und in St. Gallen 1874-1875) oder am Schabbat-Ruhegebot, das den jüdischen Schulkindern auferlegte, sich am Samstag des Schreibens zu enthalten. Liberaler waren die Universitäten; Bern berief 1836 den Breslauer Juden Gabriel Gustav Valentin als Ordinarius und 1864 waren mit Moritz Lazarus in Bern und Max Büdinger in Zürich zwei Juden gleichzeitig Rektor bzw. Dekan.
Durch die Zuwanderung aus den Landgemeinden entstanden neue städtische Gemeinden (Pruntrut 1854, Yverdon 1856, Baden 1859, Israelitische Cultusgemeinde Zürich 1862, St. Gallen 1863, Luzern 1867, Liestal 1871). Städtische Friedhöfe wurden eingerichtet und Synagogen erbaut (Genf 1856, Avenches 1865, Basel 1868 und Pruntrut 1874). Von nun an wurden akademisch gebildete Rabbiner berufen, zuerst in Genf mit dem aus dem Elsass stammenden Philologen Joseph Wertheimer (Amtszeit 1859-1908), der auch an der Universität dozierte (1874-1906). Innerhalb der jüdischen Gemeinden begann sich ein Kampf um die Modernisierung des Judentums nach Vorbild der deutschen Juden abzuzeichnen. Erste Auseinandersetzungen hatten schon Rabbiner Meyer Kayserling, der im Surbtal von 1861 bis 1870 wirkte, und Markus Getsch Dreifuss provoziert. Die ersten jüdischen Familien in den Städten gehörten eher der liberalen Strömung an, die auf dem Land verbleibenden waren konservativer eingestellt.
Auch nach der Mitte des 19. Jahrhunderts liess sich die landsmannschaftliche Zusammensetzung aus dem Ancien Régime gut erkennen. Die Gemeinden westlich der Linie Basel-Liestal-Luzern waren elsässisch geprägt, die Gemeinden und Ansiedlungen an Marktorten im Aargau und in Luzern gingen auf die Surbtaler Juden zurück. Deren Einfluss war auch in Zürich anfänglich zusammen mit demjenigen der südbadischen Juden sehr stark. Das vorarlbergische Hohenems wurde zur Muttergemeinde von St. Gallen.
Die Gründerzeit des schweizerischen Judentums (1866-1933)
Dank der Gleichstellung mit den übrigen Schweizer Bürgern konnten die Juden von den 1870er Jahren an erstmals Wohnort und Beruf frei wählen und ihr religiöses Leben ohne Einschränkungen gestalten. Zu den bereits vor allem in der Westschweiz bestehenden Gemeinden kamen weitere hinzu. Am Ende des Ersten Weltkriegs gab es in der Schweiz 25 jüdische Gemeinden und einen Dachverband, den 1904 ins Leben gerufenen Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG). Die für ein jüdisches Gemeindeleben notwendigen Infrastrukturen wie Betlokale und Friedhöfe, Religionsschulen und wohltätige Organisationen wurden eingerichtet. Die meisten der heute noch bestehenden Synagogen wurden vor dem Ersten Weltkrieg im damals üblichen historisierenden maurischen Stil erbaut (1881 St. Gallen, 1883 Zürich, 1906 Bern).

Mit der Emanzipation kam es auch zu grundlegenden Wandlungen in der schweizerischen jüdischen Bevölkerung. Durch Zuwanderung zuerst aus dem Elsass, Südbaden und Vorarlberg, später aus Deutschland und aus Osteuropa wuchs die jüdische Bevölkerung der Schweiz von 3000 Personen im Jahre 1850 auf 21'000 im Jahre 1920 an. Das Schweizer Judentum wandelte sich in dieser Zeit vom Land- zum Stadtjudentum: Zürich, Basel und Genf wurden die Zentren der jüdischen Ansiedlung. 1910 lebten bereits 55% der jüdischen Bevölkerung der Schweiz in diesen drei Städten. Schweizer Juden eröffneten Geschäfte und Fabrikationsbetriebe; sie hatten unter anderem bedeutenden Anteil an der Entwicklung der schweizerischen Textil- und Stickereiindustrie. Im Neuenburger und Berner Jura sowie in Biel waren sie an der Entfaltung der Uhrenindustrie beteiligt (Movado, Ebel, Tavannes). Um 1930 wurde auch ein guter Teil der Warenhäuser von Juden gegründet (z.B. Maus und Nordmann, Loeb). Als Privatbanken vermochten sich das schon im frühen 19. Jahrhundert gegründete Unternehmen der Familie Dreyfus in Basel und dasjenige von Julius Bär in Zürich zu etablieren. Die vorher agrarisch geprägte Berufsstruktur der schweizerischen Juden wich einer urbanen und glich sich allmählich an die der übrigen Bevölkerung an.
Mit den etwa 4000 jüdischen Menschen, die auf der Flucht vor Elend und Verfolgung aus dem zaristischen Russland in die Schweiz gelangten, kamen auch deren religiöse Traditionen und Bräuche mit, die nicht immer auf das Wohlwollen der schon länger in der Schweiz ansässigen und bereits stark assimilierten Juden stiessen. So wie sich die Gesellschaft den Juden gegenüber geöffnet hatte, öffneten sich diese auch den Einflüssen der Umgebung. Stolz übernahmen sie ihre Pflichten als Bürger, als Soldaten sowie in der Feuerwehr und machten in bestehenden Vereinen an Sportveranstaltungen sowie am Kultur-, Kunst- und Wissenschaftsleben mit. Daneben gründeten sie von den 1890er Jahren an auch eigene Vereine und Verbände, so 1918 den Sportverband Maccabi Schweiz und 1924 den Bund Schweizerischer Jüdischer Frauenorganisationen. Die Integration in den Schweizer Alltag ging teilweise zügig voran und führte vielfach auch zu einer völligen Assimilation, einer Integration unter Aufgabe jeglichen Bezugs zum Judentum. Immer wiederkehrende antisemitische Vorfälle und das 1893 eingeführte Schächtverbot, das das Töten der Tiere nach den Vorschriften der jüdischen Religion mit einem Halsaderschnitt untersagt, zeigten aber auch, dass die nichtjüdischen Schweizer Bürger wohl im Denken für die Gleichberechtigung waren, dass aber im Fühlen weiterhin antijüdische Ressentiments verblieben waren.
Die Zeit von 1918-1933 war eine Zeit der Konsolidierung und weiteren Integration; dies zeigt zum Beispiel die Karriere des jüdischen Politikers David Farbstein, der die Sozialdemokraten 1922-1938 im Nationalrat vertrat. Zunehmend machte sich aber ein latenter Antisemitismus bemerkbar. Rund zwei Drittel der Zionistenkongresse zwischen 1897 und dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Schweiz abgehalten (Zionismus).
Von 1933 bis 1945
Mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus gerieten die Schweizer Juden in den Jahren 1933-1945 unter doppelten Druck. Die antisemitische Propaganda aus Deutschland und die damit verbundene Ideologie fiel in der Schweiz besonders bei der Frontenbewegung, aber auch in klein- und grossbürgerlichen Kreisen auf fruchtbaren Boden. Infolge fehlender Strafgesetze gegen Rassismus und angesichts des aggressiv wirkenden nationalsozialistischen Staates ging die jüdische Abwehr des Antisemitismus von einer offensiven Position, wie sie zum Beispiel noch der teilweise erfolgreichen Klage gegen die gefälschten "Protokolle der Weisen von Zion" (1933-1937) zugrunde lag, zu einer defensiven Linie über. Zunehmend verunsicherten auch Haltungen der Behörden in der Fremden-, Einbürgerungs- und Flüchtlingspolitik, die oft versteckte antisemitische Elemente enthielt, die Schweizer Juden, die zum Teil auch auswanderten. Auch nach dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs verhielt sich der SIG möglichst unauffällig, um gemäss der dissuasiven Zielsetzung der Schweiz dem nationalsozialistischen Deutschland keine Angriffsfläche zu bieten.

Nach innen wurden die eigenen Kräfe mit einer Politik der Disziplinierung gesammelt und die sogenannte Einheitsgemeinde als gemeinsames Dach aller religiösen und ebenso säkularen Ausrichtungen propagiert. Neue Kräfte, insbesondere die zionistische Jugend, linksliberale Rebellen sowie bundistische Linke, kontrastierten mit einem Gemeindejudentum, das unter dem äusseren Druck aus dem rein konfessionellen Selbstverständnis herauswuchs. Der Bau von Gemeindezentren nach 1945, die bereits vor und während der Kriegsjahre initiiert und geplant worden waren, dokumentiert den kontinuierlichen Wandel des eigenen Selbstverständnisses über die Jahre 1933-1945 hinaus.
Neben der Verteidigung der bürgerlichen Rechte und der Mobilisierung der inneren Kräfte wurde einerseits die Flüchtlingsarbeit in der Schweiz und andererseits die Hilfe für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungspolitik in Europa von Bedeutung. Der Verband Schweizerischer Jüdischer Flüchtlingshilfen (vor 1943 Verband Schweizerischer Israelischer Armenpflegen) betreute den grössten Teil der insgesamt 28'000 jüdischen Flüchtlinge, die von der Fremdenpolizei auch nach dem Krieg noch zur Weiterwanderung angehalten wurden. Aus der Zusammenarbeit mit international tätigen jüdischen Organisationen resultierte nicht nur die eigene Politik der Transmigration nach Übersee, sondern auch die weitgehende Finanzierung der eidgenössischen Flüchtlingspolitik durch jüdische Spendengelder, insbesondere seitens des American Jewish Joint Distribution Committee. Von der Schweiz aus wurden gleichzeitig durch jüdische Hilfsorganisationen in Zusammenarbeit mit schweizerischen Hilfswerken zahlreiche Sendungen zur Unterstützung der jüdischen Opfer in Europa verwirklicht. Nach dem Krieg fand man sich aber von der offiziellen Flüchtlingspolitik der Schweiz enttäuscht, die nach von ihr angeregten Verhandlungen mit Berlin der Einführung des sogenannten Judenstempels 1938 zugestimmt und während des Kriegs Tausenden von später in deutschen Konzentrationslagern ermordeten Flüchtlingen die Aufnahme verweigert hatte.
Unter den jüdischen Organisationen ist zwischen politischen und philanthropischen zu unterscheiden. In der Völkerbundstadt Genf residierte das Palästina-Amt der Zionistischen Organisation, und dort wurde 1936 auch der World Jewish Congress (WJC) als politische Plattform gegründet. Philanthropisch ausgerichtete Organisationen, die in der Schweiz nach 1939 Niederlassungen eröffneten, waren die Kinderhilfe Œuvre de secours aux enfants (OSE) und das Migrationswerk Hicem. Die Weltunion der Berufs- und Bildungswerke, die Organisation Reconstruction Travail (ORT), hat ihren Hauptsitz seit 1943 in der Schweiz.
Nach 1945
Nach dem Krieg stand das schweizerische Judentum zunächst im Zeichen der Aufbauarbeit in einem weiterhin vom Flüchtlingselend geprägten Europa. Die 1948 erfolgte Gründung Israels, wohin seither ca. 3000 Schweizer Juden auswanderten, gab neue Zuversicht und bündelte die Kräfte zugunsten der Aufbauarbeit im neuen Staat, was zum Beispiel in der Gründung von zahlreichen Unterstützungsvereinen für israelische Universitäten, Sozialwerke oder zur Urbarmachung von israelischen Wüstengebieten in der Schweiz zum Ausdruck kam. Unter den Tagesthemen, die für das Image der Juden in der Bevölkerung relevant waren, dominierte der arabisch-israelische Konflikt. Sympathisierten weite Teile der schweizerischen Bevölkerung im Krieg nach der Suezkrise (1956) und im Sechstagekrieg (1967) noch mit Israel, so waren vom Jom-Kippur-Krieg (1973) an in der öffentlichen Debatte der Schweiz immer wieder auch latent antizionistische und antisemitische Argumentationsweisen zu vernehmen, die in den Diskussionen über die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg und die Frage der nachrichtenlosen Vermögen in den späten 1990er Jahren ebenso wiederauftauchten wie in den Stellungnahmen zur Aufhebung des Schächtverbots anlässlich des Erlasses eines neuen Tierschutzgesetzes. In den Auseinandersetzungen zwischen den USA sowie dem WJC und den Schweizer Banken sowie Behörden nahm der SIG eine vermittelnde Position ein; er verlangte, dass die Schweiz sich ihrer Vergangenheit stelle und aus ihr die entsprechenden Lehren zöge, wies aber auch in Zusammenhang mit polemischen Anwürfen gegen die Schweiz aus den USA und den jüdischen Organisationen auf das Gebot der Fairness hin.
Andererseits waren, wie es die Wahlen der jüdischen Gewerkschafterin Ruth Dreifuss 1993 in den Bundesrat und 1999 zur ersten Bundespräsidentin zeigten, auch Fortschritte in der Integration zu verzeichnen. Das EMD erliess 1973 eine Feiertagsverordnung, welche die religiösen Pflichten jüdischer Wehrmänner respektierte. Ab den 1970er Jahren wurden die jüdischen Glaubensgemeinschaften in den Kantonen Basel-Stadt (1973), Freiburg (1990), St. Gallen (1993), Bern (1995) und Zürich (2005) öffentlich-rechtlich anerkannt und damit den christlichen Landeskirchen gleichgestellt; der Kanton Waadt billigte 2001 der jüdischen Gemeinde den Status einer Institution von öffentlichem Interesse zu. Die Einrichtung zahlreicher kultureller und wissenschaftlicher Institutionen, von denen einige teilweise oder ganz von der öffentlichen Hand getragen werden, bezeugt eine grössere Sensibilität zumindest der Behörden und des akademischen Establishments gegenüber den Anliegen der jüdischen Minderheit (1966 Jüdisches Museum der Schweiz in Basel, 1981 Institut für Jüdisch-Christliche Forschung der Universität Luzern, 1982 Schweizerische Gesellschaft für Judaistische Forschung, 1995 Dokumentationsstelle Jüdische Zeitgeschichte des Archivs für Zeitgeschichte der ETH Zürich, 1998 Institut für Jüdische Studien der Universität Basel, Lehrstühle und -aufträge an weiteren Universitäten). Weiter vertieften sich auch die Kontakte zwischen der jüdischen Glaubensgemeinschaft und den christlichen Kirchen, deren Förderung sich die Christlich-Jüdische Arbeitsgemeinschaft (1946), die Evangelisch-Jüdische Arbeitsgruppe (1989), die Jüdisch/Römisch-Katholische Gesprächskommission (1990) und die Interreligiöse Arbeitsgemeinschaft der Schweiz (1992) annahmen. Und schliesslich spielte 1994 bei der Annahme des Gesetzes gegen den Rassismus wie dann bei der Einsetzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus das Motiv, den Leugnern des Holocaust zu begegnen, und damit der Schutz der schweizerischen Juden vor Angriffen mit eine Rolle.
Ab den 1980er Jahren setzten sich die Schweizer Juden wieder vermehrt mit der eigenen Identität in der multikulturellen Gesellschaft auseinander, womit in vielerlei Hinsicht auch oben angesprochene Prozesse, die im 19. Jahrhundert begonnen hatten und durch die Katastrophe des 20. Jahrhunderts in den Hintergrund gedrängt worden waren, ihre Fortsetzung fanden. Diese Besinnung ist geprägt von Fragen wie der Öffnung nach aussen, der Stellung der Frau, dem Verhältnis zwischen orthodoxen und liberalen Juden sowie den gemischten Ehen und Übertritten ins Judentum. Die 2004 insgesamt 23 jüdischen Gemeinden in der Schweiz beantworten diese Fragen in sehr unterschiedlicher Weise; die Bandbreite reicht von orthodoxen Positionen über konservative bis zu reformerischen und liberalen Anschauungen. Viele der 18 im SIG organisierten Gemeinden sind sogenannte Einheitsgemeinden, die möglichst alle Strömungen zu integrieren versuchen, im Kultus meist traditionelle Formen bewahren, aber historisch und textkritische Deutungen der Thora und des Talmuds zulassen und sich in das Privatleben ihrer Mitglieder nicht einmischen. Orthodoxe Überzeugungen - im Kern bestehen sie aus einem absoluten Festhalten am göttlichen Ursprung der Thora wie der mündlichen Lehre und dem Beachten der religiösen Lebenspraxis - verfechten die Israelitische Cultusgemeinde Zürich, die Jüdische Gemeinde Agudas Achim Zürich, die Jüdische Gemeinde Luzern, die Israelitische Religionsgemeinschaft Basel sowie die Comunità Israelita di Lugano (letztere drei ausserhalb des SIG). Der seit 1970 bestehenden Communauté Israélite Libérale in Genf und der 1978 gegründeten Jüdischen Liberalen Gemeinde Or Chadasch in Zürich, die unter anderem Wiedereinsteiger bzw. bisher nicht Organisierte für das Judentum gewinnen möchten, wurde bisher vom SIG die Aufnahme verweigert. Liberale Zielsetzungen (Gebete teilweise in der Landessprache, Gleichstellung der Frau) sind aber auch in einzelnen Einheitsgemeinden mehrheitsfähig (z.B. Bern) bzw. werden in diesen von besonderen Gruppen vertreten (Schabbat Acheret in der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich, Ofek in der Israelitischen Gemeinde Basel).
Die Zuwanderung sephardischer Juden in der Westschweiz sowie die Anwesenheit niedergelassener Israelis sind weitere Ursachen für die grosse Heterogenität der jüdischen Gemeinschaft. Viele Juden verstehen ihr Judentum heute primär kulturell und nicht religiös, weshalb auch gemischte Ehen zunehmen. Als Folge dieser Entwicklungen waren zahlreiche Gemeinden Anfang des 21. Jahrhunderts stark überaltert; einige haben sich aufgelöst (Pruntrut, Yverdon, Avenches, Solothurn, Davos, Delsberg), andere wiesen 2004 nur noch sehr wenige Mitglieder auf, sodass ihr autonomer Fortbestand gefährdet erscheint (Bremgarten AG, Kreuzlingen, Endingen, Lugano). Im Umfeld der mittelgrossen und grossen Gemeinden hat sich ein reiches Netz an Vereinen, Stiftungen und Kultur- und Wohltätigkeitsorganisationen ausgebildet, in Basel, Zürich, Lausanne und Genf werden jüdische Tagesschulen unterhalten. Einflussreich war lange die Talmudhochschule von Elijahu und Mosche Botschko in Montreux (1926-1985). Die 1952 in Lugano gegründete Talmudhochschule, die 1954 nach Luzern und 1968 von dort nach Kriens umzog, wurde 2005 von ca. 120 Schülern besucht.
Jüdische Glaubensgemeinschaft in der Schweiz 1850-2000
1850 | 1860a | 1870a | 1880a | 1888 | 1900 | 1910 | 1920 | 1930 | 1941 | 1950 | 1960 | 1970 | 1980 | 1990 | 2000 | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
ZH | 80 | 162 | 504 | 806 | 1 349 | 2 933 | 5 518 | 7 028 | 6 081 | 6 457 | 6 532 | 6 816 | 6 713 | 6 039 | 6 252 | 6 461 |
BE | 488 | 820 | 1 400 | 1 316 | 1 195 | 1 543 | 1 966 | 1 998 | 1 493 | 1 433 | 1 403 | 1 268 | 1 196 | 886 | 802 | 807 |
LU | 14 | 98 | 152 | 201 | 319 | 470 | 554 | 501 | 602 | 497 | 532 | 563 | 587 | 585 | 399 | |
UR | 8 | 7 | 1 | 1 | 2 | 5 | 2 | 5 | 5 | 10 | 7 | |||||
SZ | 1 | 7 | 7 | 2 | 9 | 9 | 25 | 11 | 22 | 15 | 16 | 19 | 39 | 38 | 51 | |
OW | 2 | 1 | 4 | 2 | 26 | 6 | 2 | 7 | 5 | 5 | ||||||
NW | 3 | 1 | 1 | 6 | 21 | 17 | 11 | 9 | 25 | 22 | 13 | |||||
GL | 2 | 17 | 7 | 13 | 3 | 12 | 9 | 3 | 19 | 6 | 7 | 5 | 3 | 5 | 7 | |
ZG | 16 | 27 | 17 | 19 | 11 | 29 | 46 | 33 | 24 | 31 | 78 | 99 | 137 | 148 | ||
FR | 5 | 8 | 47 | 104 | 125 | 167 | 184 | 144 | 113 | 137 | 179 | 150 | 177 | 142 | 145 | 138 |
SO | 21 | 35 | 92 | 139 | 145 | 159 | 168 | 163 | 155 | 166 | 105 | 81 | 65 | 65 | 68 | 91 |
BS | 107 | 171 | 506 | 830 | 1 086 | 1 897 | 2 452 | 2 516 | 2 570 | 2 854 | 2 620 | 2 437 | 2 217 | 1 769 | 1 666 | 1 421 |
BL | 15 | 4 | 131 | 223 | 165 | 130 | 233 | 217 | 191 | 206 | 148 | 215 | 360 | 389 | 339 | 318 |
SH | 9 | 24 | 33 | 28 | 22 | 40 | 51 | 57 | 110 | 57 | 40 | 21 | 29 | 19 | 23 | |
AR | 1 | 22 | 18 | 23 | 31 | 52 | 35 | 64 | 66 | 44 | 44 | 36 | 41 | 19 | 41 | |
AI | 1 | 1 | 1 | 3 | 12 | 2 | 2 | 1 | 2 | 3 | 4 | |||||
SG | 63 | 100 | 192 | 371 | 544 | 556 | 955 | 1 131 | 702 | 1 133 | 565 | 458 | 321 | 233 | 210 | 231 |
GR | 1 | 17 | 38 | 13 | 114 | 196 | 244 | 238 | 239 | 360 | 115 | 98 | 57 | 57 | 85 | |
AG | 1 562 | 1 538 | 1 541 | 1 234 | 1 051 | 990 | 892 | 722 | 637 | 624 | 496 | 392 | 383 | 384 | 405 | 342 |
TG | 3 | 10 | 84 | 120 | 57 | 113 | 168 | 157 | 142 | 201 | 169 | 145 | 114 | 90 | 93 | 88 |
TI | 2 | 6 | 36 | 11 | 9 | 18 | 60 | 192 | 239 | 500 | 555 | 572 | 809 | 573 | 441 | 383 |
VD | 388 | 396 | 610 | 576 | 603 | 1 076 | 1 746 | 1 803 | 1 630 | 1 660 | 1 814 | 2 387 | 2 743 | 2 326 | 2 001 | 2 062 |
VS | 6 | 4 | 1 | 25 | 58 | 44 | 48 | 71 | 31 | 50 | 78 | 44 | 65 | 145 | ||
NE | 231 | 565 | 674 | 689 | 740 | 1 020 | 1 033 | 987 | 694 | 588 | 506 | 518 | 417 | 312 | 261 | 266 |
GE | 170 | 377 | 961 | 662 | 701 | 1 119 | 2 236 | 2 919 | 2 345 | 2 244 | 2 897 | 3 695 | 4 321 | 4 150 | 3 901 | 4 356 |
JU | 34 | 28 | 22 | |||||||||||||
Schweiz | 3 145 | 4 216 | 6 996 | 7 373 | 8 069 | 12 264 | 18 462 | 20 979 | 17 973 | 19 429 | 19 048 | 19 984 | 20 744 | 18 330 | 17 577 | 17 914 |
Anteil an Gesamtbevölkerung | 0,1% | 0,2% | 0,3% | 0,3% | 0,3% | 0,4% | 0,5% | 0,5% | 0,4% | 0,4% | 0,4% | 0,4% | 0,3% | 0,3% | 0,2% | 0,2% |
a 1860 und 1870: "Israeliten und andere Nichtchristen"; 1870 und 1880: ortsanwesende Bevölkerung
Quellen und Literatur
- AfZ, Archiv SIG und Archive versch. anderer Organisationen
- Florence-Guggenheim-Archiv Zürich
- J.C. Ulrich, Slg. Jüd. Geschichten, 1768 (Nachdr. 1969)
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- Germania Judaica 1-3, hg. von I. Elbogen et al., 1963-2003
- R. Overdick, Die rechtl. und wirtschaftl. Stellung der Juden in Südwest-Deutschland im 15. und 16. Jh., 1965
- A. Weldler-Steinberg, Gesch. der Juden in der Schweiz vom 16. Jh. bis nach der Emanzipation, 2 Bde., 1966-70
- B. Meier, «Zur Gesch. des spätma. Judentums», in Judaica 42, 1986, 2-16
- U.R. Kaufmann, Jüd. und christl. Viehhändler in der Schweiz, 1780-1930, 1988
- Vie juive en Suisse, 1992
- Bibl. zur Gesch. der Juden in der Schweiz, hg. von U.R. Kaufmann, 1993
- J. Picard, Die Schweiz und die Juden 1933-1945, 1994
- K.H. Burmeister, Medinat bodase 1-3, 1994-2001
- Judaïsme: identités et histoires, hg. von M. Elikan, F. Wisard, 1995, 65-79
- A. Kamis-Müller, Leifaden zur schweiz.-jüd. Gesch., 1997
- H.-J. Gilomen, «Spätma. Siedlungssegregation und Ghettoisierung, insbesondere im Gebiet der heutigen Schweiz», in Stadt- und Landmauern 3, 1999, 85-106
- C. Kupfer, R. Weingarten, Zwischen Ausgrenzung und Integration: Gesch. und Gegenwart der Jüdinnen und Juden in der Schweiz, 1999
- H.-J. Gilomen, «Aufnahme und Vertreibung von Juden in Schweizer Städten im SpätMA», in Migration in die Städte, hg. von H.-J. Gilomen et al., 2000, 93-118
- H.-J. Gilomen, «Städt. Sondergruppen im Bürgerrecht», in Neubürger im späten MA, hg. von R.C. Schwinges, 2002, 124-167
- K. Huser Bugmann, Schtetl an der Sihl: Einwanderung, Leben und Alltag der Ostjuden in Zürich 1880-1939, 2002
- Jüd. Lebenswelt Schweiz, hg. von G. Rosenstein et al., 2004
- Acht Jahrhunderte Juden in Basel: 200 Jahre Isr. Gem. Basel, hg. von H. Haumann, 2005
- A. Brunschwig et al., Gesch. der Juden im Kt. Zürich, 2005
- S. Mächler, Hilfe und Ohnmacht: der Schweiz. Isr. Gemeindebund und die nationalsozialist. Verfolgung 1933-1945, 2005
- Das jüd. Winterthur, hg. von Peter Niederhäuser, 2006
- L. Auberson, «Die Lage der Juden im Wandel des MA», in Pro Deo, hg. von J.-C. Rebetez et al., 2006, 252-257
- R. Epstein-Mil, Die Synagogen der Schweiz, 2008