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ChurDiözese, Fürstbistum

Das Bistum C. (episcopatus/diocesis Curiensis) gehörte spätestens ab 451 und wahrscheinlich ununterbrochen bis zum Vertrag von Verdun 843 zum Erzbistum Mailand, danach zum Erzbistum Mainz bis zu dessen Aufhebung 1803/18. Seine Patrone sind Luzius (10. Jh.) bzw. Luzius und Florinus (seit dem 11. Jh.). Bischofssitz und Kathedrale befinden sich auf dem Hof Chur.

Mittelalter

Aus dem 5. Jh. stammen Reste einer Kirche unter der heutigen Kathedrale und einer Grabkammer der Stephanskirche, wohl für die Bischöfe, östl. des Hofs. 451 unterschrieb der Bf. von Como einen Synodalbrief des Bf. von Mailand an Papst Leo I. auch für den abwesenden Bf. Asinio von C. (pro ... Asinione ecclesiae Curiensis primae Rhaetiae episcopo). Das hier erstmals bezeugte Bistum C. wurde vielleicht schon im 4. Jh. gegründet (Bistümer). Es entwickelte sich weitgehend in den Grenzen der röm. Provinz Raetia Prima. Im 7. Jh. fielen Teile seines Sprengels südl. des Bodensees an das Bistum Konstanz. Vom 6. bis 8. Jh. waren Präses- und Bischofsamt in der Hand der Zacconen/Viktoriden vereinigt, teilweise in Personalunion. Nach 806 führte Karl d.Gr. in Rätien die Grafschaftsverfassung ein, trennte die geistl. und weltl. Gewalt und schied Bistums- und Grafschaftsgut aus (Churrätien). Der Bf. von C. gehörte zu den Erben des karoling. Reichsguts in Rätien. Ks. Otto I. privilegierte Bf. Hartpert insbesondere in der Stadt C. und im Bergell reich und schuf die Voraussetzung für die bedeutende Stellung der Churer Bischöfe als Feudalherren und Reichsfürsten im Hoch- und SpätMA, oft zum Schaden der Seelsorge.

1079/80 setzte sich z.Z. des Investiturstreits der kaiserl. Bischofskandidat Norbert trotz kirchl. Bannspruchs gegen den päpstl. Anhänger Ulrich II. durch; dieser wurde aber sein Nachfolger. Die folgenden Bischöfe entgingen den Wirren des Investiturstreits. Bf. Adelgott (1151-60) reformierte die Klöster Cazis, Müstair und Schänis und förderte das Kloster St. Luzi in C. In staufischer Zeit standen die Churer Bischöfe als Hüter der rätischen Pässe im königl. Lager, was zu Doppelwahlen und Störungen des kirchl. Lebens führte. Im Interregnum musste sich Bf. Heinrich III. von Montfort (1251-72) gegen den einheim. Adel verteidigen. Bf. Konrad III. von Belmont berief 1277 die Dominikaner nach C., förderte die Gründung ihres Klosters St. Nicolai und ihre seelsorgerische Tätigkeit gegen Widerstände der Weltgeistlichen. Bf. Siegfried von Gelnhausen löste 1300 die Reichsvogtei C. von den Frh. von Vaz ein und diente Heinrich VII. als Gesandter in Italien. Die Parteinahme Bf. Ulrichs V. Ribi für Karl IV. und gegen Ludwig den Bayern 1347 führte zur teilweisen Annektion des Hochstifts durch Markgf. Ludwig von Brandenburg, trug ihm aber auch grosszügige Privilegien ein. Das Grosse Schisma entzweite mehrmals Bischof und Domkapitel, z.B. 1388 bei einer Doppelwahl nach dem Tode Bf. Johannes' II. Ministri. Unter den Bischöfen des 14. und 15. Jh. gab es fehdetüchtige Haudegen wie Hartmann von Werdenberg-Sargans, aber auch hochgebildete Juristen und Theologen wie Peter I. Gelyto, Johannes III. Ambundii, Johannes IV. Naso oder Leonhard Wismair, die in Reichsdiensten und auch an den Konzilien von Konstanz und Basel hervorragend wirkten. Oft landesabwesend, mussten sie geistl. und territoriale Aufgaben vernachlässigen oder Generalvikaren überlassen. Die erhaltenen Privilegien stützten und erweiterten die fürstbischöfl. Herrschaft, förderten z.T. den Durchgangsverkehr im churrät. Raum, führten aber auch zu widersprüchl. Beurkundungen und Rechtsverwirrung. Komplex war das Verhältnis zwischen den Bischöfen und den Habsburgern, die bald als Ordnungsmacht, bald nach Vorherrschaft strebend aus Österreich und nach 1363 auch aus Tirol in den rät. Raum hineinwirkten.

Das Fürstbistum Chur im 15. Jahrhundert und 1790
Das Fürstbistum Chur im 15. Jahrhundert und 1790 […]

Eine neue Epoche der Churer Bistums- und Hochstiftsgeschichte begann im 14. Jh. mit den Autonomiebestrebungen der Hochgerichte und der Stadt C., die sich allmählich zum Gotteshausbund vereinten und die bischöfl. Herrschaft bekämpften (Überfälle der Churer auf das bischöfl. Schloss 1422 und 1435). Um die Mitte des 15. Jh. stürzte ein Streit des Domkapitels und des Gotteshausbundes mit Heinrich von Hewen, Bf. von Konstanz und Administrator von C., besonders wegen der Schamserfehde das Bistum in eine schwere Krise. Noch stärker erschütterte der Schwabenkrieg (1499) das Vertrauen zwischen Bischof und Gotteshausbund. Zum weltl. Herrschaftsgebiet des Churer Fürstbischofs gehörten die Stadt C., die Vier Dörfer (Fünf Dörfer), Bergell, Oberhalbstein, Engadin, Domleschg, Puschlav, Münstertal und Vinschgau, im HochMA vorübergehend auch Chiavenna und Bormio. Dazu kam zerstreuter Besitz ausserhalb dieses Raums, z.B. in der Herrschaft Flums. Zu den Vasallen und Ministerialen des Fürstbischofs gehörten die mächtigsten rät. Familien.

Bischöfe der Diözese Chur bis zur Reformation

AmtsdatenBischof
 Puricius
 Claudianus
 Ursicinus
 Sedonius
 Eddo
 Leuthardus
 Othcarius
 Notingus
451Asinio
um 548Valentianus
 Paulinus (?)
 Theodorus (?)
614Victor I.
 Paschalis
 Victor II.
 Vigilius
ca. 759-765Tello
um 773Constantius
um 800Remedius
 Victor III.
836-842Verendarius
849-868Esso
 Ruodharius
888-913Theodolf
920-949 (?)Waldo
951-970/71Hartpert
um 972-988Hildibald
1000-1024Ulrich I.
 Ropertus
1030-1039Hartmann I.
1040-1070Thietmar
1070-1078Heinrich I.
1080-1088Norbert
1089-1096Ulrich II. von Tarasp
1096-1122Wido
1123-1144Konrad I. von Biberegg
ca. 1145-1150Konrad II.
1151-1160Adelgott
1163-1170Egino
1170-1179Ulrich III. von Tegerfelden
1179-1180Bruno
1180-1193/94Heinrich II.
1194-1209Reinher da Torre
1209-1221Arnold von Matsch
1224-1226Rudolf von Güttingen
1228-1233Berchtold I.
1233/34-1237Ulrich IV. von Kyburg
1237-1251Volkard von Neuburg
1251-1272Heinrich III. von Montfort
1273-1282Konrad III. von Belmont
1282-1290Friedrich I. von Montfort
1291-1298Berthold II. von Heiligenberg
1298-1321Siegfried von Gelnhausen
1322-1325Rudolf II. von Montfort-Feldkirch
1325-1331Johannes I. Pfefferhard
1331-1355Ulrich V. Ribi
1356-1368Peter I. Gelyto
1368-1376Friedrich II. von Erdingen
1376-1388Johannes II. Ministri
1388-1416Hartmann von Werdenberg-Sargans
1416-1418Johannes III. Ambundii
1418-1440Johannes IV. Naso
1440-1441Konrad von Rechberg
1441-1456Heinrich von Hewena
1456Antonius de Tosabeciisb
1453-1458Leonhard Wismairb
1458-1491Ortlieb von Brandis
1491-1505Heinrich von Hewen
1505 (?)-1541Paul Ziegler

a Bf. von Konstanz und Administrator von Chur

b Doppelwahl

Bischöfe der Diözese Chur bis zur Reformation -  Helvetia Sacra

Der geistl. Sprengel reichte vom Vinschgau bis zum Urserntal, von Vorarlberg und der Linthebene bis ins Misox. Im ausgehenden MA war das Bistum in acht Dekanatssprengel mit 183 Pfarreien eingeteilt. Die Volksfrömmigkeit ist in der sakralen Kunst, in Ablässen und in der Liturgie indirekt fassbar. Unter den mittelalterlichen rät. Klöstern ragten hervor: Disentis, Marienberg (Vinschgau), Müstair, Pfäfers, Cazis, St. Luzi, Churwalden und St. Nicolai. Das seit 940 bezeugte Churer Domkapitel wirkte bei der Gestaltung der Gottesdienste in der Kathedrale mit, wählte den Bischof, soweit König oder Papst es zuliessen, und war an der geistl. und im SpätMA zunehmend auch an der weltl. Verwaltung beteiligt. In der Auseinandersetzung mit dem Bischof fand es oft im Gotteshausbund Rückhalt. In der Zeit landesfremder Bischöfe des 14. und 15. Jh. sicherte das Domkapitel die Rechte des Bistums. Statuten sind aus den Jahren 1273, 1282, 1321 (Wahlkapitulation für die Bischofswahl), 1349 und 1414 überliefert. Bestand: 1237/38 und 1283 24 Chorherren, 1416 17, 1472 23. Dignitäre: Propst, Dekan, Scholaster, Kantor (seit 1235), Kustos. Vom Ende des 13. Jh. an sprach der Bischof in geistl. Sachen nicht mehr persönlich Recht, sondern ernannte geistl. Einzelrichter, die vorwiegend nach röm.-kanon. Prozessrecht urteilten (Offizialat). Im entfernten Vinschgau war der Erzpriester, im oft unzugängl. Engadin der Dekan geistl. Richter.

Frühe Neuzeit

Unter Bf. Paul Ziegler brach der vom SpätMA an schwelende Konflikt zwischen dem Bischof und der Stadt C. offen aus. Dazu trug auch die Reformation bei, die sich um die Mitte der 1520er Jahre in der Stadt C. durchsetzte. Die Ilanzer Artikel von 1524 und 1526 reduzierten die bischöfl. Herrschaft auf den noch 1514 von Ks. Maximilian I. als von der Stadt exemt erklärten Hof C., das in Tirol gelegene Fürstenburg, die Herrschaft Grossengstingen in Schwaben (1717 Verkauf an das Kloster Zwiefalten) sowie auf einige Reste der früheren weltl. Herrschaft in Graubünden, so im Münstertal, in Obervaz und in Fürstenau. Die in C. verbliebenen Mitglieder des Domkapitels, die für den 1524-41 landesabwesenden Bischof die Verwaltung ausübten, sicherten unter ungünstigen Umständen den Fortbestand des Bistums. Der damals noch mehrheitlich kath. Gotteshausbund beanspruchte in seinen anlässlich der Bischofswahl Lucius Iters erlassenen "Sechs Artikeln" vom Okt. 1541 eine eigentl. Mitverwaltung am Bistum. Die Annahme der Artikel durch den Bischof garantierte dem Bistum den Fortbestand und brachte 1543 die Anerkennung der bischöfl. Hoheit über den Hof C. Nach der Mitte des 16. Jh. hatte sich eine Mehrheit der Bündner Gemeinden zur neuen Lehre bekannt. Die Mitverwaltung des Gotteshausbunds war somit der auch vom Hl. Stuhl akzeptierte Preis für das Überleben des Bistums C. im politisch und konfessionell gespaltenen Bündnerland. Die übrigen Gebiete des Bistums in Tirol, Vorarlberg, Liechtenstein und Urserntal blieben katholisch.

Vorderseite eines 7-Dukaten von 1613 aus der Münzstätte des Bischofs Johann V. Flugi (Rätisches Museum, Chur).
Vorderseite eines 7-Dukaten von 1613 aus der Münzstätte des Bischofs Johann V. Flugi (Rätisches Museum, Chur). […]
Rückseite eines 7-Dukaten von 1613 aus der Münzstätte des Bischofs Johann V. Flugi (Rätisches Museum, Chur).
Rückseite eines 7-Dukaten von 1613 aus der Münzstätte des Bischofs Johann V. Flugi (Rätisches Museum, Chur). […]

Die ersten Versuche einer Kirchenreform gingen nicht von den Churer Bischöfen aus: Karl Borromäus visitierte das Misox, und die ersten päpstl. Nuntien in Luzern übten mit Unterstützung der fünf Orte Druck auf das Domkapitel aus. Doch erst Bf. Johann V. Flugi (1601-27) veranlasste die notwendigen Reformen im Sinne des Tridentinums: Disziplinierung des Klerus, Berufung von Kapuzinermissionaren, Festigung des kath. Glaubens. Den Kapuzinern gelang es, das kirchl. Leben in vielen verwaisten oder schlecht betreuten Pfarreien neu zu beleben. Ab 1621 wirkten unter dem Schutz Österreichs Kapuziner aus Süddeutschland (Fidelis von Sigmaringen) im Zehngerichtenbund. Bedeutend war der Anteil der Missionare aus den Provinzen Brescia und Mailand im Oberhalbstein bzw. im Misox. Nach 1640 wurden mehrere Filialkirchen zu Pfarreien erhoben. Die z.Z. der Bündner Wirren unter dazu günstigen polit. Bedingungen durchgeführten Rekatholisierungen waren indes von kurzer Dauer. Das Vorhaben, unter dem Abt von Disentis im Bündner Oberland ein Quasibistum mit 18 Pfarreien zu errichten, scheiterte 1656 am Widerstand des Bischofs. Der finanziellen Lage wegen waren Weihbischöfe nicht tragbar; die Bischöfe visitierten ihre Diözese selbst.

Das Vorhaben, den Besitzstand von vor 1524 wieder zu erlangen, scheiterte: Weder der unter österr. Druck zustande gekommene Lindauer Vertrag (1622) noch die von Nuntius Alessandro Scappi erlassenen 18 Artikel (1623) konnten eine Restitution des Bistums bewerkstelligen. Unter Bf. Johann VI. Flugi von Aspermont (1636-61), stabilisierte sich das Verhältnis zwischen beiden Konfessionen, v.a. nach der polit. Anlehnung der Drei Bünde an Österreich. V.a. dank dem Einsatz der Kapuzinermissionare in Romanisch-Bünden gelang es, die Religion in den katholischen, z.T. auch in den konfessionell gemischten Gemeinden zu festigen. Die im 16. Jh. unterbrochenen Beziehungen zum Reich wurden unter dem Schutz Österreichs wieder aufgenommen: Ab 1654 liessen sich die Churer Fürstbischöfe wieder an den Reichstagen vertreten. Ein abenteuerl. Versuch Oberst Johann Peter Gulers, den Hof C. am 18.1.1656 durch Truppen zu besetzen, scheiterte am Widerstand der ref. Stadt C. Die guten Beziehungen sowohl der Drei Bünde als auch der Churer Bischöfe zu Österreich führten im späten 17. und im 18. Jh. zu einem Modus vivendi und garantierten Stabilität in konfessionellen Angelegenheiten. Die "Sechs Artikel" von 1541 wurden von den Bischöfen nicht mehr beschworen, und der Kaiser liess sich ab 1728 an den Bischofswahlen durch einen Kommissar vertreten. Vergeblich wandten sich die Churer Bischöfe in Tirol und Vorarlberg gegen das aufgeklärte Staatskirchentum Josephs II. Sie mussten die meisten Massnahmen, u.a. die Klosteraufhebungen, hinnehmen. Dagegen scheiterte der Versuch Österreichs, aus den Churer Bistumsteilen in Tirol und Vorarlberg eine neue Diözese mit Sitz in Feldkirch zu errichten. Auch in Liechtenstein führte das fürstl. Kirchenregiment zu Auseinandersetzungen.

Bischöfe der Diözese Chur der frühen Neuzeit

a Doppelwahl

Bischöfe der Diözese Chur der frühen Neuzeit -  Helvetia Sacra

Versch. Pläne zur Errichtung eines Diözesanseminars blieben unverwirklicht. Ausbildungsanstalten für Bündner Theologiestudenten waren vom ausgehenden 16. Jh. an die Jesuitenkollegien Luzern und Freiburg. Freiplätze gab es am Collegium Helveticum in Mailand (ab 1579), am Jesuitenkolleg Dillingen (1610) und am St.-Barbara-Kolleg Wien (1627). 1649 erfolgte innerhalb der Diözese C. die Gründung des Jesuitenkollegs Feldkirch. Für die Aufnahme in das Domkapitel waren adlige Herkunft oder ein akadem. Grad notwendig. Die Reformation brachte den Verlust vieler Einkünfte; die Zahl der residierenden Kanoniker verringerte sich. Die von Nuntius Giovanni della Torre 1598 erlassenen Statuten setzten die Zahl der residierenden Domherren (Inhaber der Dignitäten) auf sechs fest, die übrigen 18 nicht in C. residierenden Mitglieder des Domkapitels hatten das Teilnahmerecht an der Bischofswahl. Der Propst wurde vom Hl. Stuhl providiert, der Dekan vom Kapitel, der Kantor und der Kustos vom Bischof gewählt. Die Ilanzer Artikel von 1524 und 1526 beschränkten den Einfluss der bischöfl. Gerichte stark. Der Generalvikar war residierender Domherr und übte auch das Amt des Offizials aus. Sein Amt war im 16. Jh. nur zeitweise und erst im 17. und 18. Jh. wieder ununterbrochen besetzt. In Vorarlberg, im Vinschgau, Misox, Oberhalbstein und Bündner Oberland wirkte je ein Vikar: Dieser hatte den Klerus zur Disziplin anzuhalten, informierte die bischöfl. Kurie und führte Pastoralkonferenzen durch.

19. und 20. Jahrhundert

Auf die im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 beschlossene Säkularisation C.s verzichtete die eidg. Tagsatzung 1804, weil die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichten, um Bischof und Domkapitel zu entschädigen. Die weltl. Hoheitsrechte des Bischofs erloschen, und die in Tirol gelegenen Besitzungen des Bistums (Fürstenburg) fielen an Österreich. Einzig der Hof C. blieb im bischöfl. Besitz und behielt bis 1852 eine Sonderstellung. Weitgehenden Veränderungen war zu Beginn des 19. Jh. das Diözesangebiet unterworfen: 1805 kamen Tirol und Vorarlberg zu Bayern, welches 1807 dem Bischof die Ausübung seiner Pflichten in diesen Gebieten untersagte. 1808 verzichtete Bf. Karl Rudolf von Buol-Schauenstein auf die Zuständigkeit für die nun bayr. Bistumsteile (ca. 80'000 Katholiken). Diese wurden 1809 provisorisch, 1816 endgültig zu den Diözesen Brixen und Trient geschlagen, so dass C. mit Ausnahme Liechtensteins nur noch schweiz. Gebiete umfasste. 1819 übertrug der Hl. Stuhl dem Churer Bischof die meisten schweiz. Teile der aufgelösten Diözese Konstanz. 1823 wurde das Bistum St. Gallen geschaffen und in Personalunion mit C. verbunden. Das dem Kt. St. Gallen zugehörige Sarganserland kam vom Bistum C. zum Bistum St. Gallen. Von den ehemals konstanz. Gebieten schloss sich Schwyz 1824 definitiv C. an. Provisorisch blieben Uri (Ursern gehörte bereits zuvor zu C.), Unterwalden, Glarus und Zürich bis heute bei C., Schaffhausen bis 1841 (dann zu Basel), die beiden Appenzell bis 1867 (dann zu St. Gallen). 1867 trat Como die Pfarreien Brusio und Poschiavo an C. ab, so dass nun der gesamte Kt. Graubünden C. unterstand. Das Doppelbistum C.-St. Gallen wurde wegen des Widerstands beider Kantonsregierungen 1836 wieder aufgehoben. Auseinandersetzungen zwischen der Bistumsleitung und dem Kt. Graubünden um das Schulwesen prägten die Mitte des 19. Jh.: 1850 wurde die kath. Kantonsschule mit der reformierten vereinigt, 1856 das bischöfl. Knabenseminar aufgelöst. Als Ersatz dafür wurde 1856 das Kollegium Schwyz gegründet, dessen Oberleitung dem Bf. von C. zustand. Die Verhandlungen mit Unterwalden und Uri über eine definitive Aufnahme zogen sich über das ganze 19. Jh. hinweg. Sie scheiterten, weil die Innerschweiz den Plan einer eigenen Diözese nie ganz aufgab und Graubünden sich, unter dem Verweis auf angebl. Vorrechte, der Gleichstellung aller Diözesanstände widersetzte. Erst 1928 wurden die beiden Innerschweizer Kantone als gleichwertig anerkannt, ohne dass sich aber an ihrer provisor. Bistumszugehörigkeit etwas änderte.

Seit der Mitte des 19. Jh. haben die industrielle Revolution und die dadurch bedingten gesellschaftl. Umstrukturierungen die konfessionellen Verhältnisse stark verändert. So nahm die Zahl der Katholiken in ref. Gebieten merklich zu, wogegen die Reformierten in der Innerschweiz nur eine geringe Zunahme verzeichneten. Am augenfälligsten veränderte sich das konfessionelle Verhältnis im Kt. Zürich. 1900 betrug der kath. Bevölkerungsanteil 19%, 1960 32%. 1970 wohnten 59% aller Angehörigen der Diözese C. im Kt. Zürich. 1863 erlangten vier kath. Pfarreien, darunter Zürich, die öffentl.-rechtl. Anerkennung. Bereits 1873 wurde aber während des Kulturkampfs die kath. Pfarrei Zürich den Christkatholiken übergeben. Die zahlenmässig weit stärkeren Römisch-Katholiken mussten sich privatrechtlich organisieren. Mit finanzieller Unterstützung der Inländ. Mission gelang nach dem Kulturkampf der rasche Ausbau der Zürcher Diaspora. 1928 zählte der Kt. Zürich 41 kath. Pfarreien. Zu Beginn des 20. Jh. bildete er ein Dekanat. Später wurde er in drei Dekanate aufgeteilt, die einem bischöfl. Kommissar unterstellt waren. Nach langen Verhandlungen wurde 1956 für Zürich ein Generalvikariat errichtet. Erst die öffentl.-rechtl. Anerkennung brachte 1963 die rechtl. Gleichstellung der Katholischen mit der Evang.-ref. Landeskirche.

Bis 1941 wurden die Bischöfe (alles Bündner) vom Domkapitel gewählt und vom Hl. Stuhl bestätigt. Mit Johann Vonderach wurde 1957 erstmals ein Koadjutor mit Nachfolgerecht vom Hl. Stuhl ernannt, ebenso 1988 mit Wolfgang Haas. Dessen Berufung führte unter den Katholiken des Bistums zu schweren Auseinandersetzungen. 1997 wurde Liechtenstein kirchlich von C. getrennt, zur Erzdiözese erhoben und Haas zum dortigen Erzbischof ernannt. Sein Nachfolger in C. wurde Bf. Amédée Grab. 1917 waren die Stellen eines Generalvikars und Offizials geschaffen worden. Neben das 1956 errichtete Zürcher Generalvikariat traten 1970 je ein Generalvikariat für die Innerschweizer Kantone bzw. für Graubünden, Glarus und Liechtenstein.

Bischöfe der Diözese Chur 19.-21. Jahrhundert

Bischöfe der Diözese Chur 19.-21. Jahrhundert -  Helvetia Sacra

Das erste Priesterseminar der Diözese C. wurde 1800 in Meran (Südtirol) eröffnet. Nach der Schliessung durch Bayern 1807 setzte es noch im selben Jahr in der ehemaligen Prämonstratenserabtei St. Luzi in C. den Lehrbetrieb fort. Die 1968 errichtete Theol. Hochschule erweiterte 1974 die Gradrechte um das Lizentiat und führte 1975 den 3. Bildungsweg für Laien im hauptamtlichen kirchl. Dienst ein (1991 Trennung des 3. Bildungswegs vom Seminar). Der grösste Teil des Churer Klerus stammte aus der Innerschweiz und kath. Graubünden (hauptsächlich dem Bündner Oberland). Bis zum 2. Vatikanum (1962-65) stellten unter den Bündnern die Romanen den grössten Anteil. Unter grossem finanziellen Aufwand wurden nach dem 2. Vatikanum sämtl. Liturgiebücher in die verschiedenen rätorom. Idiome übersetzt. Vereinzelt schon im 19. Jh., besonders aber nach 1970 machte sich der Priestermangel bemerkbar: 1850 betreute jeder Diözesanpriester 533, 1980 1'184 Glaubensangehörige. Die Kapuzinermission unter der Aufsicht der Propagandakongregation wurde 1920 aufgehoben. Vereinzelt wirkten die Missionare bis 1955 weiter. Wegen des Priestermangels betreuen ab 1970 wieder vermehrt Ordensleute die Pfarreien. So sind Patres aus den im Bistum C. gelegenen Benediktinerabteien Einsiedeln, Engelberg und Disentis auch in der Pfarrseelsorge tätig.

Quellen und Literatur

  • StAGR; BiA, Dommuseum
Allgemeines
  • HS I/1, 449-619, (mit Liste und Biogr. der Bf.)
  • A. Gasser, «Gesch. Liechtensteins als Teil des Bistums C.», in Staat und Kirche, hg. von H. Wille, G. Baur, 1999, 178-191
  • HbGR
Mittelalter
  • L. Deplazes, Reichsdienste und Kaiserprivilegien der Churer Bf. von Ludwig dem Bayern bis Sigmund, 1973
  • U. Affentranger, Die Bf. von C. in der Zeit von 1122 bis 1250, 1975
  • Churrät. und st. gall. MA, hg. von H. Maurer, 1984
  • O.P. Clavadetscher, W. Meyer, Das Burgenbuch von Graubünden, 1984
  • Gesch. und Kultur Churrätiens, hg. von U. Brunold, L. Deplazes, 1986
  • O.P. Clavadetscher, Rätien im MA, hg. von U. Brunold, L. Deplazes, 1994
Frühe Neuzeit
  • J. Küng, Der Verkauf und der Rückkauf des Münstertals (1728-1762), 1976
  • H. Bissig, Das Churer Rituale, 1503-1927, 1979
  • P.L. Surchat, «Zum Churer Bischofsstaat im Ancien Régime», in Kirche, Staat und kath. Wiss. in der Neuzeit, hg. von A. Portmann-Tinguely, 1988, 145-156
  • P.L. Surchat, «Zur Kath. Reform in Graubünden», in Röm. Quartalschr. für christl. Altertumskunde und Kirchengesch. 84, 1989, 195-209
  • W. Kundert, Die Koadjutoren der Bf. von C., 1991
  • R. Loose, «Der Bf. von C., Herr zu Grossengstingen», in JHGG 121, 1991, 141-167
  • A. Fischer, Reformatio und Restitutio: das Bistum C. im Zeitalter der tridentin. Glaubenserneuerung, 2000
  • U. Pfister, «Das Bistum C. zwischen Graubünden und Habsburg, 1500-1813», in Calven 1499-1999: bündner.-tirol. Nachbarschaft, 2000, 207-217
19. und 20. Jahrhundert
  • V. Gosatti, «Storia della separazione di Poschiavo e Brusio dalla diocesi di Como e loro aggregazione a quella di Coira», in QGI 48, 1979, 197-213, 255-275
  • M. Blaas, Der letzte Fürstbf. von C. und sein Klerus in Tirol, 1983
  • H. Mauritz, «Erwägungen zum Churer "Bischofswahlrecht"», in Fides et ius, 1991, 491-505
  • Gesch. des kirchl. Lebens in den deutschspr. Ländern seit dem Ende des 18. Jh., hg. von E. Gatz, 3 Bde., 1991-94
  • HS I/2, 215-228
  • Priesterausbildungsstätten der deutschspr. Länder zwischen Aufklärung und Zweitem Vatikan. Konzil, hg. von E. Gatz, 1994, 55-57
  • M. Grichting, Kirche oder Kirchenwesen?, 1997
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Zitiervorschlag

Lothar Deplazes; Pierre Surchat: "Chur (Diözese, Fürstbistum)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 31.07.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011403/2014-07-31/, konsultiert am 29.03.2024.