1457/1458 Strassburg, 10.5.1521 Strassburg. Sohn des Gastwirts und Ratsherrn Diebolt und der Barbara Ricker. 1485 Elisabeth Bürgi(s), Tochter des Heinrich, Messerschmiede-Zunftmeisters in Basel. Sebastian Brant studierte ab 1475 in Basel die Artes liberales (1477 Bakkalaureus). Als Famulus des Juristen Hugo von Mauersmünster fand er zur Rechtswissenschaft und promovierte 1480 zum Bakkalaureus, 1483/1484 zum Lizentiaten und 1489 zum Dr. iur. utr. Von 1483 an lehrte er römisches und kanonisches Recht sowie Poetik an der Universität Basel (1492 Dekan), war aber auch in der Praxis beschäftigt. Aus der Lehrtätigkeit gingen die vielfach aufgelegten «Expositiones ... omnium titulorum iuris civilis et canonici» (Basel 1490), kirchenrechtliche Textausgaben des «Decretum Gratiani» (1493), der «Dekretalen» (1494) und des «Liber Sextus» (1499) hervor. Brant, der seinen Namen in Titio latinisierte, war zudem bestrebt, durch populäre Werke die Rechtswissenschaft auch Laien zu vermitteln, etwa durch den «Richterlich Klagspiegel» (1516).
Als Korrektor und Lektor gestaltete Brant die Programme des Basler Buchdrucks über mehr als zwei Jahrzehnte wesentlich mit: Editionen antiker und humanistischer Texte, aber auch pädagogischer und politischer Schriften (Kirche, Reich), wobei er auch durch den Bezug zwischen Text und Bild zu wirken verstand. In Flugschriften äusserte er sich zu aktuellen Tagesfragen oder Naturereignissen (z.B. zum Meteoreinschlag «Von dem Donnerstein ... vor Ensisheim», 1492). Über lateinische Gedichte und Übersetzungen fand Brant den Weg zur volkssprachlichen Dichtung, deren Höhepunkt die erfolgreiche, in viele Sprachen übersetzte Moralsatire «Das Narrenschiff» (1494, Holzschnitte zum Teil von Albrecht Dürer) bildete. Dieses Werk ist eines der berühmtesten Beispiele der im Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit verbreiteten sogenannten Narrenliteratur, die in Verwendung eines alten literarischen Topos der Stimme der Vernunft die Narrenmaske aufsetzte, um auf diesem Weg menschliche Schwächen darzustellen, Missstände anzuprangern und für Reformen zu werben. Brant war ein konservativer Humanist und Anhänger der alten Kirche, der Kaiser Maximilian I. sehr nahe stand und die Eidgenossenschaft ablehnte. 1501 zog er, vielleicht wegen des von ihm missbilligten Bündnisses Basels mit der Eidgenossenschaft, als Ratssyndikus nach Strassburg und wurde dort 1503 Stadtschreiber. Bereits zuvor war er von Maximilian I. zum kaiserlichen Rat, später auch zum Pfalzgrafen und Beisitzer des Reichskammergerichts ernannt worden. In Strassburg ordnete Brant das Archiv und wandte sich der Chronistik zu, deren politisch-praktische Bedeutung sich vor allem im «Uszugk einer Stadt Straszburg alt harchomen und bestetigten freyheiten» (1520) erweist.