Der Begriff der K. ist ab dem 4. Jh. in den Schriften der östl. Kirchenväter belegt und bezeichnet fromme Frauen, die in einer Kirche bestimmte Funktionen ausübten. Im christl. Abendland verstand man unter K. Jungfrauen und Witwen, die ein Keuschheitsgelübde ablegten, aber nicht systematisch an eine Kirche gebunden waren. Die Regel wurde 816 festgelegt und verlangte gemeinschaftl. Leben, Lektüre sowie Teilnahme an Stundengebet und Messe. Im Unterschied zu den Regularkanonissen mussten die später auftretenden Säkularkanonissen nicht auf Privatbesitz verzichten und konnten zeitlich beschränkt oder dauerhaft ausserhalb ihrer Gemeinschaft leben. In der Schweiz sind versch. Stifte belegt: Cazis, Mistail, und Schänis; ob diese Stifte die Augustinerregel befolgten, ist nicht sicher. Das Zisterzienserinnenkloster in Olsberg wurde 1790 in ein weltl. Damenstift umgewandelt und 1811 aufgehoben, ferner bestand ein Stift in Säckingen im Fricktal. In den dt. Ländern, die sich der Reformation anschlossen, wurden Damenstifte teilweise als prot. Gemeinschaften für Säkularkanonissen weitergeführt.
Quellen und Literatur
- J. Siegwart, Die Chorherren- und Chorfrauengemeinschaften in der deutschsprachigen Schweiz vom 6. Jh. bis 1160, 1962
- HS III/1, 253-255, 279-281; III/3, 831, 842 f.
- LexMA 5, 907 f.
Weblinks