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Antistes

Eine aus dem Griechisch-Lateinischen stammende Bezeichnung (deutsch Vorsteher) für den Vorsitzenden der Pfarrersynode der reformierten eidgenössischen Orte Zürich, Basel und Schaffhausen (in anderer Funktion auch in St. Gallen, Thurgau, Graubünden). In der Reformationszeit zunächst inoffizielles Ehrenprädikat für Huldrych Zwingli (1525), Johannes Oekolampad (1530) und Heinrich Bullinger (1532). Erst im 17. Jahrhundert juristisch fixiert (unter Verdrängung von Synonymen wie primarius pastor), von der Sache her jedoch seit der Einführung der Synodalordnungen um 1530 ein Kirchenamt, gekoppelt mit der Pfarrstelle an einer der Hauptkirchen. Wahl durch den Grossen Rat. Der Antistes präsidierte das Examenskollegium für Pfarramtskandidaten sowie schulische Institutionen. Er vertrat die Kirche nach aussen, insbesondere gegenüber den weltlichen Behörden. Seine direkten Befugnisse waren gering; sein Einfluss hing von seiner Führungs- und Repräsentationsfähigkeit ab. Im 19. Jahrhundert war der Antistes Synodal- und Kirchenratsvorsitzender, doch entfiel nun die Bindung an ein bestimmtes Pfarramt. Um die Wende zum 20. Jahrhundert wurde der Titel abgeschafft und durch modernere Termini (Basel, Zürich: Präsident des Kirchenrats) ersetzt.

Quellen und Literatur

  • W. Baltischweiler, Die Institutionen der evang.-ref. Landeskirche des Kt. Zürich in ihrer gesch. Entwicklung, 1904
Weblinks

Zitiervorschlag

Helmut Meyer: "Antistes", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.06.2002. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011731/2002-06-07/, konsultiert am 04.12.2024.