Als Kollegiatsstifte (Chorherrenstifte) werden Gemeinschaften von kanonisch lebenden Geistlichen an einer nichtbischöflichen Kirche bezeichnet. Das Zusammenleben dieser Kollegien war vor allem durch die Aachener Regel (Institutio Aquisgranensis) von 816 bestimmt, die den Kanonikern eine Teilhabe an den Stiftsgütern zusprach, Eigenbesitz erlaubte und die Vita communis als Lebensform festlegte. Im Laufe des Hochmittelalters wurde an den Kollegiatsstiften das Gemeinschaftsgut in Einzelpfründen aufgeteilt und die Vita communis aufgelöst. So waren die Kollegiatsstifte vom 13. Jahrhundert an weitgehend autonome Korporationen mit ökonomischer Selbstverwaltung, deren Mitglieder durch verschiedene rechtliche Beziehungen an ihr Stift gebunden waren. Hauptaufgabe war die feierliche Durchführung des Chordienstes. Die Kollegiatsstifte übten deshalb auch die Pfarreirechte an ihrem Standort aus. Oft hatten sie wichtige Aufgaben im Schul- und Universitätsbereich inne. Im Spätmittelalter dienten die Pfründen vor allem der Finanzierung von geistlichen und weltlichen Verwaltungen, der standesgemässen Versorgung von Söhnen des Adels und des städtischen Bürgertums. Diese Entwicklung wurde erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts durch die Auswirkungen der Konzilien und durch den Einfluss eidgenössischer Stadtorte unterbrochen.
Nördlich der Alpen besass ein Kollegiatstift im Mittelalter je nach Gründungszeit und Bedeutung 6-24, im Tessin hingegen nie mehr als 10 Chorherrenpfründen. Das Kapitel, d.h. die Versammlung der bepfründeten Kanoniker, stand unter der Leitung des Propstes (im Tessin häufig eines Erzpriesters) und war eine juristische Person. Es hatte das Recht auf Selbstergänzung, versah Aufgaben in der Wirtschaftsverwaltung und besass die Kompetenz, Statuten zur Regelung des inneren Lebens zu erlassen. Neben der Propstwürde gab es in den Kollegiatsstiften häufig weitere Ämter oder Dignitäten (Kustos, Kantor, Dekan, Scholaster), die durch Kapitulare ausgeübt wurden. Hinzu kamen Geistliche mit einer Altarpfründe (Kapläne), die nicht selten die gottesdienstlichen Pflichten der Chorherren übernahmen, sowie weltliche Amtleute, die Aufgaben im Wirtschafts- (z.B. Cellerar) und Schulbereich (Schulmeister) erfüllten. Vakante Pfründen wurden durch Selbstergänzung des Kapitels, durch päpstliche Provisionen, immer stärker auch durch geistliche und weltliche Präsentationen (Bischof, eidgenössische Stadtorte) besetzt.
Neben vereinzelten Gründungen in karolingischer Zeit (z.B. Grossmünster in Zürich) entstanden besonders in der deutsch-, weniger in der französischsprachigen Schweiz im ausgehenden 10. und im 11. Jahrhundert zahlreiche Stifte entweder neu (z.B. Zofingen) oder durch Umwandlung bestehender Benediktinerklöster (z.B. Saint-Ursanne). Die Motivation zur Gründung lag häufig nicht nur im religiösen Bereich, dienten doch Kollegiatsstifte auch dem Landesausbau oder der Residenzbildung der stiftenden Adelsgeschlechter. Im 13. Jahrhundert wurden Kollegiatsstifte oft an bestehenden Pfarrkirchen (z.B. Rheinfelden) errichtet; sie zeigen damit ihre Bedeutung bei der Gestaltung feierlicher Gottesdienste. Die nach der Mitte des 15. Jahrhunderts durch bedeutende Städte an diözesaner Randlage (z.B. Bern, Luzern) gegründeten Stifte manifestieren staatskirchliche Tendenzen. Im Tessin entstanden, vor allem im 12. Jahrhundert, in den Grosspfarreien (Pieven) neben den weiterhin nach der Vita communis lebenden Klerikergemeinschaften kleinere, weltliche Kapitel. Im Laufe der Reformation wurden zahlreiche Kollegiatsstifte aufgelöst oder Teile ihres Besitzes eingezogen. Andere wurden in ein Professorenkolleg (St. Peter in Basel) umgewandelt oder hatten die Lateinschule zu führen (Grossmünster in Zürich). Die fortbestehenden Kollegiatsstifte erfuhren zum Teil eine Reduktion der Pfründenzahl, eine Einschränkung ihrer Rechte und durch die Einführung von Forensen (nichtresidierende Kapitulare mit Stimmrecht) eine Veränderung ihrer Struktur. Im Tessin wurden die Kollegiatsstifte in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts reformiert. Im 17. und 18. Jahrhundert erlebten die Kollegiatsstifte eine erneute Blüte, bei der es auch zu Neugründungen kam. Sie wurden zu Zentren barocker Kultur. Mit dem Untergang des Ancien Régime und als Folge des Kulturkampfes wurden in der deutsch- und französischsprachigen Schweiz erneut viele Kollegiatsstifte aufgelöst. Heute existieren neben den Tessiner Stiften noch Kollegiatsstifte in Beromünster, Luzern und Freiburg.