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Dekanat

Ein Dekanat ist ein Amtsbezirk, der innerhalb eines Bistums mehrere Pfarreien umfasst. Auch die Amtsstelle des Vorstehers einer solchen Verwaltungseinheit, des Dekans, wird Dekanat genannt. Im 9. bis 13. Jahrhundert wurden die Archidiakonate, die meist den von Karl dem Grossen geschaffenen Gauen entsprachen, territorial in Dekanate gegliedert. In kleinen Bistümern gab es nur die Einteilung in Dekanate. Allgemein fassbar wurde die Gliederung im 13. Jahrhundert.

Im Spätmittelalter entsprachen die zwölf Dekanate im Bistum Basel territorial den zwölf Archidiakonaten. Im Bistum Konstanz gab es 64 Dekanate, die in zehn Archidiakonate zusammengefasst waren. Im Bistum Chur scheinen dagegen die sieben Dekanate die älteren Archidiakonate verdrängt zu haben, während die Bistümer Lausanne mit neun und Genf mit sieben Dekanaten das Institut des Archidiakonats nicht kannten. Das Bistum Sitten zählte im Wallis zehn Dekanate, die den politischen Zenden entsprachen. Im Tessin blieben die Funktionen des Dekans dem Archipresbyter oder Propst (praepositus) der ältesten Mutterkirchen (pievi) vorbehalten.

Das Amt des Dekans war nicht nur ein Instrument der Diözesanverwaltung, es hatte auch genossenschaftliche Wurzeln. Das Landkapitel hatte das Recht, den Dekan zu wählen oder dem Bischof einen Kandidaten für das Dekanat vorzuschlagen. Dagegen dienten die Archidiakone (der sogenannten jüngeren Ordnung) in Verwaltung und Gericht als verlängerter Arm des Bischofs. Mit der Zentralisierung der bischöflichen Gewalt schwächten sich die Kompetenzen des Dekans ab dem 13. Jahrhundert ab, erfuhren aber in Statuten spätmittelalterlicher Diözesan- und Landkapitel eine genauere Umschreibung. Der Dekan übte ein allgemeines Aufsichtsrecht – ohne richterliche Funktionen – über den Klerus aus, kontrollierte die Besetzung der Pfründen, berief und präsidierte die Landkapitel, setzte den Klerus über die Synodalbeschlüsse in Kenntnis und waltete als Haupt der Priesterbruderschaft seines Sprengels. In der Zeit der katholischen Reform wurden die Dekane als Beauftragte der Bischöfe mit erweiterten Visitationspflichten zur verschärften Kontrolle des Pfarrklerus ausgestattet. Im Verlauf des 19. und 20. Jahrhunderts entstanden mit der Gründung von katholischen Pfarreien in den reformierten Kantonen neue Dekanate (z.B. Zürich). Der vom Diözesanbischof ernannte Dekan hat gemäss dem geltenden Gesetzbuch vor allem die Aufgabe, das gemeinsame pastorale Handeln im Dekanat zu koordinieren, ohne lokale Gewohnheiten (Partikularrecht) ganz ausser Acht zu lassen.

Dekane sind auch in reformierten Landeskirchen Vorsteher eines Kirchenkreises. Nach der Reformation unterteilte Bern das alte Territorium in acht Kapitel. Auf ihren Vorschlag hin wählte die Obrigkeit die Dekane. An der Spitze stand als Dekan der erste Münsterpfarrer, dessen Befugnisse vergleichbar mit jenen des Antistes am Zürcher Grossmünster waren. Die bernische Waadt wurde ab 1567 in fünf Pfarrkapitel gegliedert, die ebenfalls ihre Dekane wählten. Diese unterstanden dem sogenannten surintendant général des classes, die Oberaufsicht führten der bernische Dekan und sein Kirchenkonvent. Eigene Dekane wählten auch die Synoden im Toggenburg und im Kanton Glarus.

Ausserhalb des kirchlichen Bereichs wird unter Dekanat auch der Vorsitz einer universitären Fakultät verstanden. Ein Dekan der Universität hat sein Amt jeweils für ein oder zwei Jahre inne.

Quellen und Literatur

  • J. Ahlhaus, Die Landdekanate des Bistums Konstanz im MA, 1929
  • L. Waeber, «Les décanats de l'ancien diocèse de Lausanne et leur transformation après la Réforme», in ZSK, 1941, 35-61, 98-113
  • R. Pfister, Kirchengesch. der Schweiz 1-2, 1964-74
  • H.E. Feine, Kirchl. Rechtsgesch.: die kath. Kirche, 51972
  • H. Maurer, «Die Hegau-Priester», in ZRG KA 61, 1975, 37-52
  • G. Vismara et al., Ticino medievale, 1990, 281-297
Weblinks

Zitiervorschlag

Carl Pfaff: "Dekanat", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.04.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011739/2012-04-19/, konsultiert am 28.03.2024.