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BubikonKommende

Die Kommende Bubikon, eine der frühesten Niederlassungen des Johanniterordens in der Schweiz, dürfte in zwei Schüben gegründet worden sein. Diethelm V. von Toggenburg vergabte dem Orden wahrscheinlich zwischen 1194-1198 die bereits bestehende erste Kapelle, den Bauplatz und weitere Stiftungsgüter zu Bubikon. Die Neu-Rapperswiler, Nachfolger der Alt-Rapperswiler, erweiterten die Erstdotation und wurden zu Mitstiftern, wie dies auf dem um 1220 entstandenen Stifterbild in der Kapelle festgehalten worden ist.

Die Kommende Mitte des 18. Jahrhunderts. Radierung von David Herrliberger aus seinem Werk Neue und vollständige Topographie der Eydgnoßschaft von 1754 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).
Die Kommende Mitte des 18. Jahrhunderts. Radierung von David Herrliberger aus seinem Werk Neue und vollständige Topographie der Eydgnoßschaft von 1754 (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv).

Den Kern der Johanniterniederlassung bildete die zu einem turmartigen Bruderhaus aufgestockte Kapelle. Südöstlich davon entstand spätestens 1207 die heutige Kapelle mit 1450 erneuertem und 1819 abgebrochenem Chor, in welcher Diethelm V. beigesetzt wurde. Um 1260 wurde das Komturhaus gebaut, 1377-1378 die Kapelle um eine Vorhalle erweitert, um 1430-1440 ein Vorratshaus, ein neues Bruderhaus (aufgestockt 1570) sowie eine Mauer mit Torhaus und zwei Türmen erstellt, 1479-1480 ein Sennhaus (Landwirtschaftsbetrieb). Von Bubikon aus erfolgte die Gründung der Kommenden Tobel, Leuggern, Wädenswil und Küsnacht (ZH). Nach 1428 diente die Kommende Bubikon mit ihren 24 Lehenhöfen (total rund 700 ha) als Tafelgut des deutschen Grosspriors und wurde von Schaffnern verwaltet. Über ihre Rechte orientiert der sogenannte Hausbrief von 1483. Zur Herrschaft gehörten die niedere Gerichtsbarkeit in Bubikon, dem zürcherischen Wangen und, nach 1451, in Hinwil, Ringwil/Grüt und Wetzikon sowie die Kollatur der Kirchen Bubikon, Wangen, Hinwil und Wald (ZH). Während des Alten Zürichkriegs brandschatzten Schwyzer 1443 in Bubikon. Als letzter Prior des Konvents in Bubikon amtete der Chronist Johannes Stumpf, der 1528 zur Reformation übertrat. Zürich zog nun die Kommende an sich, gab sie aber 1532 dem Orden zurück unter der Bedingung, dass der seit 1530 auf Malta niedergelassene, nun Malteserorden genannte Eigentümer als Statthalter reformierte Zürcher einsetzte. Als solche amteten in der Folge Vertreter der Familien Meiss, Füssli, Ott und Escher vom Luchs. Letzter Statthalter in Bubikon war 1769-1789 der Geschichtsschreiber Felix Lindinner. Der Orden, der schon 1618 unter anderem Kollatur, Niedergericht und Zehnten in Wangen an Zürich veräussert hatte, verkaufte 1789 den Rest der Herrschaft dem Gerichtsherrn Georg Escher von Berg am Irchel. Dieser behielt nur die Kommendebauten mit 245 Jucharten Umschwung und verkaufte den Rest – unter anderem die niedere Gerichtsbarkeit in Bubikon sowie die Kollaturen Bubikon, Hinwil und Wald – der Stadt Zürich, die die Rechtssprechung dem Landvogt von Grüningen übertrug. Unter wechselnden Eigentümern blieb die Ritterhaus-Liegenschaft bis 1936 in Privatbesitz. Dann ging sie an die neu gegründete Ritterhausgesellschaft Bubikon über, welche 1941 in den restaurierten Gebäuden ein Johannitermuseum eröffnete (1999 erneuert).

Quellen und Literatur

  • M. Bührer et. al., Bubikon-Wolfhausen 1, 1981
  • E. Eugster, Adelige Territorialpolitik in der Ostschweiz, 1991
  • R. Fröhlich, Die Eigenleute des Johanniterhauses Bubikon, 1993
Von der Redaktion ergänzt

Zitiervorschlag

Peter Ziegler: "Bubikon (Kommende)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.01.2003. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/011879/2003-01-27/, konsultiert am 09.10.2024.